Schwangerschaftsplaner: Tipps für die Zeit vor und nach der Geburt

Checkliste rund um Schwangerschaft und Geburt mit vielen hilfreichen Tipps

Ihre Schwangerschaft und die ersten Wochen nach der Geburt Ihres Kindes sind eine spannende Zeit, in der auch viele organisatorische Dinge auf Sie zukommen. Die Barmer hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren – mit dem Schwangerschaftsplaner, einer Checkliste für werdende Mütter und Väter.

Inhaltsverzeichnis

Vor der Geburt - Organisatorisches in der Schwangerschaft

Jetzt haben Sie es schwarz auf weiß: Ihre Schwangerschaft wurde bestätigt und der Mutterpass ist ausgestellt. Verständlich, dass Sie nun ganz viel bewegt und beschäftigt.

Ein Klemmbret ist als Piktogramm abgebildet.

Im Infomaterial der Barmer stöbern

Vielfältige Informationen und attraktive Angebote für angehende Mütter und Väter gibt es in unserem Themen-Special rund um Schwangerschaft und Geburt. Eine schöne Möglichkeit, sich in Ruhe in das Thema einzulesen.

Laden Sie sich außerdem kostenfrei unseren Wegbegleiter "Du bist willkommen" rund um Schwangerschaft und Geburt als PDF herunter. Die Barmer informiert Sie in diesem Ratgeber über die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett.

Und mit dem E-Book "Intuitives Muttersein" der Stressexpertin Karima Stockmann kommen Sie entspannter durch die Schwangerschaft. Sie lernen, Ihrer Intuition wieder zu vertrauen, mit Ratschlägen gelassener umzugehen und stressige Situationen besser zu meistern.

  • Aufwand: gering - das Lesen ist umso spannender

Ein Klemmbret ist als Piktogramm abgebildet.

Familien-Plus-Paket der BARMER aktivieren

Mit dem Familien-Plus-Paket der Barmer profitieren Versicherte von verschiedenen Services, Angeboten und Extras. Zum Beispiel steht Ihnen pro Schwangerschaft und Familie ein Budget von 200 Euro zur Verfügung, dass Sie individuell für bestimmte Zusatzleistungen einsetzen können.

Melden Sie sich einfach online für das Familien-Plus-Paket an.

  • Aufwand: gering

Ein offener Chat im Handy ist als Piktogramm abgebildet.

Hebammenberatung per Chat und Telefon nutzen

Mit der Hebammenberatung per Telefon und/oder Chat bekommen Sie als Schwangere beziehungsweise Mutter oder Vater eines Babys bis zu einem Alter von zwölf Monaten professionelle und unkomplizierte Hilfe im Alltag.

Der Beratungsservice wird von unserem Partner „Kinderheldin“ angeboten. Hier beraten ausschließlich examinierte Hebammen mit langjähriger Berufserfahrung in der Vor- und Nachsorge.

Um die Hebammenberatung von „Kinderheldin“ kostenfrei nutzen zu können, benötigen Sie einen Zugang zum Mitgliederbereich Meine Barmer. Falls Sie noch keinen Zugang haben, richten Sie doch einfach ein Konto für Meine Barmer ein – und profitieren von noch vielen weiteren Services.

  • Aufwand: gering

Während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und in der Zeit nach der Geburt haben Sie Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Die Hebamme muss von Ihnen selbst gesucht und organisiert werden. Fangen Sie damit am besten schon frühzeitig an.

Die Barmer bietet Ihnen zum Beispiel über den GKV-Spitzenverband die Möglichkeit, bequem online nach einer zugelassenen Hebamme in Ihrer Nähe zu suchen. Tipp: In der Hebammensuche des GKV-Spitzenverbands können Sie das Leistungsprofil, das Sie sich von der Hebamme wünschen, direkt per Klick auswählen.

Fragen Sie die ausgewählten Hebammen nach deren Verfügbarkeit an. Dabei können Sie dann auch direkt einen Termin für ein Erstgespräch ausmachen und sich für eine Hebamme entscheiden.

Für die Vertragshebammen werden die bundesweit einheitlich vertraglich vereinbarten Kosten von der Barmer bezahlt.

Im Rahmen ihrer Satzungsleistung Zusätzliche Leistungen für Familien kann die Barmer auch bestimmte weitere Leistungen übernehmen – beispielsweise die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme in den letzten fünf Wochen vor dem tatsächlichen Entbindungstermin beziehungsweise die Kosten für eine zusätzliche individuelle Beratungsleistung durch eine zugelassene Hebamme. Hierzu beraten wir Sie gerne.

  • Aufwand: Der Aufwand für die Suche nach einer (verfügbaren) Hebamme kann mitunter hoch sein.

 

Versichern Sie die ganze Familie einschließlich Ihres Ehe- oder Lebenspartners bei der Barmer. Das geht ganz einfach: Füllen Sie für den bisher nicht Barmer-versicherten Ehe- oder Lebenspartner den Aufnahmeantrag aus. Die Familienversicherung Ihres Babys können Sie schon vor der Geburt beantragen - ganz bequem per Online-Antrag mit Ihrem Barmer Benutzerkonto oder alternativ als PDF-Dokument. und auch ältere Kids nehmen Sie ganz leicht in Ihre Familienversicherung auf.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns unter 0800 333 1010 kostenfrei an – wir beraten Sie gern. 

Barmer-versicherte Familien profitieren doppelt. So kann beispielsweise der anstehende Geburtsvorbereitungskurs auch für den Partner im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien erstattet werden. Oder nach der Geburt Ihres Kindes können Sie dann zum Beispiel Ihre jeweils zehn Kinderkrankengeldtage problemlos und schnell untereinander übertragen.

Übrigens: Wenn Sie die Barmer weiterempfehlen und ein neues Mitglied werben, werden Sie mit einer Prämie belohnt.

  • Aufwand: gering

Wenn Sie schwanger sind und kein oder nur ein geringes Einkommen haben – also beispielsweise Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) oder Grundsicherung beziehen – erkundigen Sie sich doch bei Ihrem Jobcenter, inwieweit Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung, zum Beispiel in Form von Mehrbedarf aufgrund Ihrer Schwangerschaft, haben. Zu den Ihnen gegebenenfalls zustehenden Ansprüchen und was zu tun ist, um diese zu beantragen, informiert Sie Ihr zuständiges Jobcenter

Einen Überblick, welche staatlichen Leistungen für Familien es grundsätzlich gibt, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengestellt.

Sie können sich bei finanziellem Unterstützungsbedarf auch frühzeitig in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen. Kontaktdaten zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise im Internet – dazu einfach entsprechendes Stichwort eingeben. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren Sie außerdem auch zu weiteren Themen, die Ihre Schwangerschaft betreffen. Dort gibt es gegebenenfalls auch Hilfe beim Stellen von Anträgen.

  • Aufwand: gering bis mittel

Kostenloses E-Book "Intuitives Muttersein" für mehr Selbstvertrauen in der Schwangerschaft

Stärken Sie Ihre Intuition durch gezielte Achtsamkeitsübungen
Begegnen Sie Ratschlägen gelassener und souveräner
Nutzen Sie Ihr Bauchgefühl, um stressige Situationen besser zu meistern
Profitieren Sie auf über 160 Seiten von den Erfahrungen der Autorin Karima Stockmann als Mutter und Stressexpertin
Illustration Inhaltsverzeichnis E-Book

Nach der Geburt – Das Baby ist da!

Für einige kommt der Geburtstermin früher als erwartet, für viele später als gedacht. In den wenigsten Fällen machen sich Babys exakt zum errechneten Geburtstermin auf den Weg. Aber Ihr Kind ist nun geboren – herzlichen Glückwunsch! Neben dem gegenseitigen Kennenlernen gibt es noch einiges zu erledigen.

Innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt Ihres Kindes muss die Geburt beim Standesamt gemeldet werden. Das Standesamt benachrichtigt dann in der Regel automatisch das Einwohnermeldeamt. Um sicher zu sein, sollten Sie am besten nochmal bei Ihrem Einwohnermeldeamt nachfragen, ob die Anmeldung Ihres Kindes dort erfolgt ist.

Hinweis: Erfragen Sie bei Ihrer Entbindungsklinik, inwieweit das Standesamt gegebenenfalls eine Anmeldung der Geburt direkt von dort ermöglicht. Häufig wird dies schon durch das Krankenhaus erledigt. 


Mehr zum Anmelden der Geburt finden Sie im Checklisten-Punkt „Anmeldung der Geburt vorbereiten“.

Hinweis: Für den Fall, dass die frischgebackene Mutter nicht im Standesamt zur Anmeldung der Geburt Ihres Kindes erscheinen kann – zum Beispiel, weil sie es aus gesundheitlichen Gründen im vorgegebenen Zeitraum noch nicht schafft – sollte sie auch an eine entsprechende Vollmacht für den Kindsvater beziehungsweise für die mit der Anmeldung der Geburt betraute Person denken.


Mit der Anmeldung der Geburt wird dann die Geburtsurkunde ausgestellt. Sie erhalten drei Ausfertigungen der Geburtsurkunde: eine fürs Elterngeld, eine fürs Kindergeld und eine für die Krankenkasse. Alle weiteren Ausfertigungen gibt es üblicherweise gegen Gebühr.

  • Aufwand: gering bis mittel

Um Ihr Kind mit in die Familienversicherung aufzunehmen, benötigt Ihre Krankenkasse, also beispielsweise die Barmer, den ausgefüllten Antrag. Das geht übrigens auch ganz bequem per Online-Antrag mit Ihrem Barmer Benutzerkonto. 

Dieses To-do entfällt, wenn Sie den Antrag bereits vor der Geburt gemeinsam mit dem Mutterschaftsgeldantrag eingereicht haben und Sie nun bereits die Geburtsurkunde für die Fortzahlung des Mutterschaftsgelds verschickt haben.

Ansonsten gilt: Antrag auf Familienversicherung ausfüllen und abschicken.

  • Aufwand: gering

 

Möglichst bald nach der Geburt sollten Sie Ihrem Arbeitgeber die Geburt Ihres Kindes mitteilen. Oder dem Ausbildungsbetrieb, der Universität oder der Schule, falls Sie noch in der Ausbildung sind.

In den ersten acht Wochen nach der Geburt darf die Mutter wegen der Mutterschutzfrist nicht beschäftigt werden. Nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt beziehungsweise auf Antrag nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung beträgt die Frist sogar zwölf Wochen.

  

Auf die Barmer ist Verlass: Mit den „Elterninfos“, einem persönlichen Service der Barmer, erhalten frischgebackene Familien, die bei der Barmer versichert sind, immer rechtzeitig zu den U-Untersuchungen ihres Kindes eine Erinnerung per Post – inklusive zahlreicher Infos und Tipps rund um die Entwicklung ihres Kindes.

  • Aufwand: keiner – die „Elterninfos“ gibt es automatisch ab Geburt des Kindes.

Um die Zahlung des Mutterschaftsgelds auch für die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes zu sichern, schicken Sie uns die Geburtsurkunde oder einen Geburtsnachweis zu.

Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld nach der Geburt ganz unkompliziert über den Online-Antrag. Oder Sie senden Sie die Bescheinigung per Post – für den PLZ-Raum 00000 bis 46999 an BARMER, 42267 Wuppertal und für den PLZ-Raum 47000 bis 99999 an BARMER, 73520 Schwäbisch Gmünd. 

Wenn Sie den Antrag auf Familienversicherung bereits versendet haben, ist Ihr Kind damit auch schon automatisch krankenversichert.

Falls Sie bislang noch kein Mutterschaftsgeld beantragt haben reichen Sie uns die Geburtsurkunde oder einen Geburtsnachweis sowie den Antrag auf Mutterschaftsgeld ein. Sie erhalten Ihr Mutterschaftsgeld dann in einer Summe ausgezahlt. Den Antrag können Sie direkt online über Meine BARMER oder per App stellen.

Mehr zum Mutterschaftsgeld-Antrag finden Sie im Checklisten-Punkt „Mutterschaftsgeld (vor der Geburt) beantragen“.

  • Aufwand: gering

Im besten Fall haben Sie bereits mit Ihrem Partner abgestimmt und festgelegt, wann und über welchen Zeitraum Sie und/oder Ihr Partner Elternzeit nehmen möchten.

Mehr zur Beantragung der Elternzeit finden Sie im Checklisten-Punkt „Antrag für die Elternzeit vorbereiten“.

  • Aufwand: Wenn alles vorbereitet worden ist, nun nur noch gering.

Wenn Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes alles gut vorbereitet haben, können Sie jetzt nach letzten To-dos unkompliziert den ausgefüllten Elterngeldantrag und die nötigen Dokumente an die zuständige Elterngeldstelle senden.

Mehr zur Beantragung des Elterngelds finden Sie im Checklisten-Punkt „Antrag für das Elterngeld vorbereiten“.

  • Aufwand: Wenn alles vorbereitet worden ist, nun nur noch gering.

Wenn Ihr Kind da ist, können Sie Kindergeld, und gegebenenfalls auch Kindergeldzuschlag, beantragen. Dazu wenden Sie sich an Ihre Familienkasse (Agentur für Arbeit) beziehungsweise als Beschäftigte im öffentlichen Dienst an Ihre Vergütungsstelle.

Hinweis: Nähere Auskünfte – beispielsweise zum Ablauf der Beantragung sowie den benötigten Unterlagen beziehungsweise Dokumenten – erteilt Ihnen sicherlich Ihre Familienkasse beziehungsweise Ihre Vergütungsstelle als anzusprechende und verantwortliche Stelle.

 

  • Aufwand: mittel bis hoch

 

Sobald Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes haben, können Sie einen Kinderfreibetrag beim Finanzamt beantragen.

Hinweis: Nähere Auskünfte zu steuerrechtlichen Dingen erteilt Ihnen Ihr Finanzamt als anzusprechende und verantwortliche Stelle. Dort berät man Sie sicherlich ganz auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten. 

 

  • Aufwand: gering

 

Melden Sie Ihr bei der Barmer versichertes Kind doch für das Kinder- und Jugend-Programm an. Neben Erweiterungen der bekannten Früherkennungsuntersuchungen sind darin drei zusätzliche Untersuchungen, die U10, die U11 und die J2, enthalten.

Einfach mit der teilnehmenden kinderärztlichen Praxis die Teilnahmeerklärung ausfüllen. Diese wird dann von der Arztpraxis an die Barmer übermittelt.

  • Aufwand: gering

 

Suchen Sie bei Bedarf rechtzeitig nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind. Sie benötigen dazu Adressen von Kindertageseinrichtungen beziehungsweise Kindertagespflege mit freien Betreuungsplätzen. Jugendämter können Ihnen oftmals bezüglich der Adressen weiterhelfen. Fragen Sie auch in Ihrem Bekanntenkreis nach Empfehlungen.

Suchen Sie einen Betreuungsplatz, von dem Sie überzeugt sind, dass Ihr Kind gut aufgehoben und betreut ist.

Hilfreiche Informationen, wie Sie einen Platz in einer Kindertagesstätte  finden hat beispielsweise auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengestellt.

Informationen zum Anspruch auf Förderung und Betreuung Ihres Kleinkindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege sowie Ihres Kindes im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt erhalten Sie zum Beispiel ebenfalls beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

  • Aufwand: mittel bis hoch

Hinweis: Das Thema Kinderbetreuung ist ein sehr komplexes und hängt unter anderem auch davon ab, ob Eltern ihre Kinder selber betreuen wollen oder ob die Betreuung von Dritten übernommen werden soll – und wenn ja, in welcher Form. Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere hier gegebenen Informationen das Thema nur anreißen können und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Letztlich sind je nach konkreter, persönlicher Situation die entsprechend zuständigen Stellen beziehungsweise Behörden anzusprechen und verantwortlich.

Wenn Sie vorhaben, mit Ihrem Kind ins Ausland zu reisen, erkundigen Sie sich (als sorgeberechtigte Eltern) beim Bürgeramt beziehungsweise Einwohnermeldeamt bezüglich eines Kinderreisepasses.

Hinweis: Nähere Auskünfte – beispielsweise zur Notwendigkeit, dem Ablauf der Beantragung sowie den benötigten Unterlagen beziehungsweise Dokumenten – erteilt Ihnen Ihr Bürgeramt beziehungsweise Einwohnermeldeamt als anzusprechende und verantwortliche Stelle.

 

  • Aufwand: gering bis mittel

Rückbildungsgymnastik kann Ihnen helfen, nach der Schwangerschaft fit und sanft in Form zu kommen und Ihre Beckenbodenmuskulatur zu stärken. Die Barmer übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für bis zu zehn Gruppenstunden unter Leitung einer Vertragshebamme, wenn die Rückbildungsgymnastik bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.

Sprechen Sie vorab mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen, ob Sie schon mit der Rückbildungsgymnastik loslegen können.

  • Aufwand: gering bis mittel

Bei Alleinerziehenden beziehungsweise im Falle einer Trennung der Elternteile sind oftmals Themen wie beispielsweise Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft, Umgangsregelungen mit dem Kind beziehungsweise den Kindern oder das Sorgerecht für das Kind beziehungsweise die Kinder für die Eltern von Bedeutung.

Hinweis: Bei Fragen zu diesen und weiteren familienrechtlichen Themen können im Bedarfsfall unter anderem Ihr zuständiges Jugendamt oder entsprechende Fachanwälte weiterhelfen.


Hilfe, Unterstützung und Information finden alleinerziehende Mütter und Väter zum Beispiel hier: 

Egal ob zu typischen Kinderkrankheiten, Impfempfehlungen oder zur kindlichen Entwicklung – im Themen-Special rund um das Thema Kinder gibt es vielfältige Informationen – beispielsweise auch zum Schlaf von Babys und Kleinkindern. Zudem werden attraktive Angebote für (frischgebackene) Familien vorgestellt. Schauen Sie gerne selbst und finden Sie das Richtige für sich. 

Laden Sie sich außerdem gerne kostenfrei unsere Infoblätter zu Wochenbettdepressionen und/oder zur Stärkung von Resilienz bei Kindern und Jugendlichen und Stressbewältigungskompetenz von Kindern als PDF herunter.

  • Aufwand: gering

Weitere unterstützende Angebote

Kinder gesund großziehen

Im Themen-Special Kinder gibt es Informationen zu typischen Kinderkrankheiten, Impfempfehlungen und zur kindlichen Entwicklung. 

Mediencenter

Bestellen Sie sich gern kostenfrei Infoblätter und Broschüren zu den Themen Wochenbettdepressionen, Schlaf von Babys und Kleinkindern und Stressbewältigungskompetenz. 

Unser Babymeter

Die Barmer unterstützt Sie vom Tag der Geburt Ihres Kindes bis zur Vollendung seines ersten Lebensjahres ganz besonders und bietet in jeder Entwicklungsphase spezielle Leistungen und Services. 

Barmer Schwangerschaftsnewsletter: Ihr hilfreicher Begleiter bis zur Geburt

In jeder Schwangerschaftswoche wissen, wie sich Ihr Baby und Ihr Körper entwickeln
Rechtzeitige Erinnerungen an wichtige Ultraschalltermine und Vorsorgeuntersuchungen erhalten
Infos zu finanziellen Unterstützungen erhalten, die Ihnen zustehen – z. B. Mutterschafts- und Elterngeld
Schwangere guckt lächelnd auf ihr Handy

Alle Angaben in diesem Schwangerschaftsplaner wurden sorgfältig zusammengestellt und geprüft. Dennoch ist es möglich, dass Inhalte – zum Beispiel aufgrund von kürzlich erfolgten Gesetzesänderungen – nicht mehr aktuell sind. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts keine Gewähr übernehmen können. Für Anregungen und Hinweise sind wir stets dankbar.

Unser Schwangerschaftsplaner erhält als Service Informationen aus unterschiedlichsten Themenbereichen, beispielsweise auch bezüglich behördlicher Angelegenheiten sowie arbeits- beziehungsweise familienrechtlicher Angelegenheiten, sowie aktuelle Links zu anderen Websites, die Ihnen weitere Informationen zum jeweiligen Thema geben oder nützliche Anwendungen anbieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere dazu gegebenen Informationen lediglich grundsätzlicher Natur sind, keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben und letztlich keine Beratung beziehungsweise Rechtsberatung, beispielsweise durch zuständige Ämter, Behörden oder Anwälte, ersetzen und wir nicht alle Websites anderer Anbieter, auf die wir verweisen, laufend überprüfen können. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Inhalte dieser Anbieter. Auch bedeuten unsere Links keine Empfehlungen beziehungsweise Werbung für die dargebotenen Inhalte, Produkte und Dienstleistungen der Internet-Angebote.


  • Autoren: Barmer Internetredaktion
  • Qualitätssicherung: Barmer Team