Ein elektrisches Gerät muss unter anderem die Anforderungen über elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen, um angeboten oder in Verkehr gebracht zu werden. Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit der Gesetzgebung elektromagnetischer Verträglichkeit zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. elektrische Sicherheit, Umweltschutz, ...).