Die Benutzung des Frequenzspektrums ist reglementiert um Störungen zu verhindern. In der Funkkonzession, Zulassung Funkamateur, Ship Station Licence und Aircraft Station Licence werden die Frequenzen sowie weitere Parameter festgelegt.
Das BAKOM erteilt Konzessionen und Berechtigungen für das Erstellen von Funkanlagen und Funknetzen (mobiler Landfunk, Schiffs-, Flug-, und Amateurfunk). Es vertritt die schweizerischen Interessen in den für den Fachbereich wichtigen nationalen und internationalen Organisationen. Es handelt sich dabei um das Aushandeln von Gegenrechtsabkommen über den Betrieb von Funkanlagen in der Schweiz und im Ausland. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Funkkonzessionen und Berechtigungen.
Letzte Änderung 08.11.2023