Die Veranstalterkonzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen sind Ende 2019 ausgelaufen. Auf Gesuch hin hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Veranstalterkonzessionen bis Ende 2024 verlängert. Die verlängerten Veranstalterkonzessionen sind am 1.1.2020 in Kraft getreten. Das UVEK hat in den Konzessionen redaktionelle Anpassungen vorgenommen und eine quantitative Mindestvorgabe für Regionalinformation festgelegt.
Mit dem seit 1. April 2007 geltenden Radio- und Fernsehgesetz besteht für die schweizerischen Programmveranstalter grundsätzlich nur noch eine Meldepflicht. Neue Veranstalter haben sich vor Sendebeginn beim BAKOM mit dem hier publizierten Formular zu melden.
Programmveranstalter müssen dem BAKOM jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit einreichen. Die notwendigen Richtlinien und Formulare finden sich hier.
Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat eine Verordnung über Übergangsmassnahmen zugunsten der elektronischen Medien im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen. Damit setzte er die entsprechenden parlamentarischen Motionen um.
Konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter müssen bis am 30. April des Folgejahres ihre Jahresrechnung nach dem vom BAKOM vorgegebenen Kontenplan mit dem Revisionsbericht einreichen. Hier finden Sie die Wegleitungen und Formulare für die Erstellung und Erfassung der Jahresrechnung.
Für Radioprojekte zu Ausbildungszwecken, im Rahmen der Jugendarbeit oder zur Begleitung bedeutender öffentlicher Anlässe vergibt das Bakom Konzessionen von kurzer Dauer.
Die konzessionierten UKW-Radios und Regionalfernsehen müssen ihre Qualitätssicherungssysteme regelmässig prüfen lassen. Seit Februar 2009 nehmen vier vom BAKOM anerkannte Firmen diese Evaluationen vor. Ende Mai 2013 hat das BAKOM eine weitere Firma anerkannt, welche diese Aufgabe fortan ebenfalls übernimmt.
Will ein Veranstalter seine UKW-Radio- oder Regionalfernsehkonzession auf einen anderen Inhaber übertragen, so muss er diesen Vorgang vor seinem Vollzug der Konzessionsbehörde melden und von ihr genehmigen lassen.
Der Bundesrat hat am 7. September 2022 entschieden, bis zur UKW-Abschaltung Ende 2024 alle über DAB+ verbreiteten Radioprogramme finanziell zu unterstützen. Somit werden 2023 und 2024 nebst den konzessionierten Veranstaltern mit Abgabenanteil auch die konzessionierten Veranstalter ohne Abgabeanteil wie auch die gemeldeten Veranstalter wieder Fördergelder für die Verbreitung ihrer Programme über DAB+ erhalten.
Das BAKOM unterstützt Projekte, welche die dauerhafte Erhaltung und die Zugänglichmachung von Sendungen privater Schweizer Radio- und Fernsehveranstalter bezwecken.