Internet

Internet Domain Namen

Domain-Namen ermöglichen unter anderem, jeder Website eine einmalige Adresse zuzuweisen. Solche Namen, wie zum Beispiel bakom.ch, werden heute sehr häufig verwendet, vor allem für den Zugriff auf Websites oder den Versand von E-Mails. Zu den althergebrachten Endungen wie .ch oder .com kommen nach und nach neue markenspezifische oder geografische Domain-Namen der ersten Ebene hinzu. Vor diesem Hintergrund hat der Bund eine Strategie festgelegt, die das öffentliche Interesse unseres Landes im Bereich der Domainnamenverwaltung wahren soll. Ausserdem hat er die Endung .swiss bei der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), der globalen Verwaltungsstelle von Internetadressen, erworben. Die Registrierung eines Domain-Namens unter ".swiss" kann seit Herbst 2015 beantragt werden.

Offenes Internet/ Netzneutralität

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Offene Internet in der Schweiz in Artikel 12e des Fernmeldegesetzes (FMG) geregelt. Details dazu bestimmt Artikel 10f der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Von Oktober 2013 bis Oktober 2014 hat eine Arbeitsgruppe des Bundes mit verschiedenen Interessenvertretern und Fachleuten Grundlagen zur Diskussion der Netzneutralität erarbeitet. In ihrem Bericht wurde eine Auslegeordnung zu Fragen der Netzneutralität vorgenommen.

Bekämpfung der Internetkriminalität

Unter gewissen Bedingungen ist die Registerbetreiberin der Domain ".ch" verpflichtet, einen Domainnamen zu blockieren, der vermutlich dem "Phishing" oder der Verbreitung von schädlicher Software dient.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider

Das geltende Recht gibt auf die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internet-Provider nicht immer eine klare Antwort. Nach dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag einer Expertenkommission sollte diese Verantwortlichkeit daher im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz ausdrücklich geregelt werden. Ende Februar 2008 beschloss der Bundesrat aber einen Verzicht auf neue Vorschriften, denn die bestehende allgemeine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit genüge auch für die Fragen der Internetkommunikation.

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider

Bern. Das schweizerische Zivilrecht enthält keine spezifische Regelung der Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Ein am 11.12.2015 vom Bundesrat verabschiedeter Bericht stellt fest, dass der geltende rechtliche Rahmen ausreicht, um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider zu erfassen. Der Bundesrat hält daher eine allgemeine gesetzliche Regelung im Bereich der Providerhaftung derzeit nicht für angebracht.

Swiss IGF

Das nächste Swiss IGF findet am Mittwoch, 5. Juni 2024 als hybride Veranstaltung in der Welle 7 in Bern sowie virtuell statt. Die Teilnahme steht allen Interessierten offen und ist kostenlos.

Internet of Things (IoT)

Bei IoT geht es um die Vernetzung von Objekten übers Internet, wie z.B. Industriemaschinen, Autos, TV's und Waschmaschinen. Durch diese Vernetzung und die immer grössere Verbreitung von Sensoren in den (Alltags-) Objekten entstehen Milliarden "intelligenter Gegenstände". Eine einheitliche Definition von IoT hat sich unter den unterschiedlichen Akteuren jedoch noch nicht durchgesetzt.

Messung der Qualität des Internetzugangs

Wer einen Internetzugang hat, kann dessen Qualität seit dem 1. September 2021 mit einem standardisierten Werkzeug messen. Die grossen Schweizer Anbieterinnen von Internetzugängen bieten dieses Werkzeug ihren Kundinnen und Kunden gemeinsam an.

Letzte Änderung 29.04.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bakom.admin.ch/content/bakom/de/home/digital-und-internet/internet.html