Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Unterstützungsleistungen zur Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme

Termin mit dem Arbeitgeber-Service vereinbaren

Job-Turbo Integration

Wir unterstützen den zügigen Einstieg geflüchteter Personen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt mit passgenauen Förderinstrumenten. 

Je nach Bedarfslage können diese auch individuell kombiniert werden.

Ihre Broschüre zum Job-Turbo "Gemeinsam Zukunft gestalten – Arbeitsmarktchancen für geflüchtete Menschen"

Titel Broschüre Job-Turbo – Hände verschiedener Menschen, die sich übereinanderlegen

Die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen bietet Chancen für unsere Gesellschaft und wir sind der festen Überzeugung, dass wir diesen Weg gemeinsam erfolgreich gehen werden. In dieser Broschüre zum Job-Turbo möchten wir Ihnen anhand einiger praktischer Beispiele zeigen, wie eine Integration in den Arbeitsmarkt gemeinsam im Schulterschluss von Unternehmen, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Geflüchteten und den Communities gelingen kann. Die Broschüre ist kostenlos.

Titel Broschüre Job-Turbo – Hände verschiedener Menschen, die sich übereinanderlegen
Eine Restaurantleiterin und eine Restaurantmitarbeiterin benutzen gemeinsam ein Touchscreen-Tablet

Sofortiger Arbeitsmarktzugang und intensive Integrationskurse zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

Eine Restaurantleiterin und eine Restaurantmitarbeiterin benutzen gemeinsam ein Touchscreen-Tablet

Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, die Geflüchtete ausbilden, einstellen oder weiterbilden möchten. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit vor Ort können Sie die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen be­sprechen.

Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ):

Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter haben Sie neben der (teilweisen) Übernahme der Weiterbildungskosten die Möglichkeit, einen sogenannten Arbeitsentgeltzuschusses zu erhalten. Dieser Zuschuss wird Arbeitgebern für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gezahlt.

Eingliederungszuschuss (EGZ):

Sie möchten eine Person einstellen, die (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die Sie von Ihren Beschäftigten erwarten? Eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ist erforderlich? Dann ist der Eingliederungszuschuss eine mögliche Hilfe für Sie. Dieser zeitlich befristete Zuschuss soll eine anfängliche geringere Leistung von neu eingestellten Arbeitnehmer*innen ausgleichen.
 

Hinweis:

Wichtig:Entscheidungen über die jeweiligen Förderungen trifft das Jobcenter / die Agentur für Arbeit individuell im Einzelfall. Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Starten Sie jetzt beruflich durch – mit dem Job-Turbo!

Jetzt Chancen entdecken: Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit helfen Ihnen dabei. 

Ihre Dienststelle vor Ort finden
Ein Mann mit dunklem lockigen Haar steigt lächelnd in einen Transporter

Mit dem Job-Turbo zum Neustart auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Ein Mann mit dunklem lockigen Haar steigt lächelnd in einen Transporter

Sie sind auf der Suche nach Arbeit, besuchen gerade einen Integrationskurs oder haben den Wunsch, sich weiterzubilden? Gemeinsam mit Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit finden Sie heraus, wie der Weg zum neuen Job am besten gelingt und wie wir Sie dabei unterstützen können. Damit Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland mit einer passenden Beschäftigung bestreiten und Ihre bisherigen beruflichen Kenntnisse erhalten, einbringen und weiter ausbauen können.

Gelebte Integration: Unterstützung auf Ihrem beruflichen Weg

Ankommen im Job, aufsteigen im Beruf: Wir, die Jobcenter und Agenturen für Arbeit, begleiten Sie dabei.

Jobs finden in DeutschlandUnterstützung durch eine Assistierte Ausbildung (AsA)

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Arbeitsaufnahme

Wohngeld

Wohngeld steht Mieterinnen und Mietern mit wenig Einkommen zu. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus, können Sie den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Beantragen müssen Sie Wohngeld bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis.
 
Zusätzlich zum Wohngeld können Familien für die Kinder, die beim Wohn­geld berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leis­tungen für Bildung und Teilhabe beziehen.

Kinderzuschlag-KiZ

Familien mit kleinem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld. Die Höhe des Kinderzuschlags hängt von dem Einkommen und Vermögen Ihres Haushalts ab. Sie können den Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse auch online beantragen.