Zugang zu amtlichen Dokumenten

Per 1. Juli 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) in Kraft getreten. Danach hat jede Person Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dieser Anspruch besteht unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz der Gesuchstellenden; auch muss kein spezieller Grund angegeben werden.

Es können Dokumente eingesehen werden, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind.

Sollten Sie sich für ein amtliches Dokument interessieren, so reichen Sie Ihr Gesuch bitte beim zuständigen Departement bzw. bei der Bundeskanzlei ein:

Das Gesuch sollte möglichst präzise sein, um die Identifikation des gewünschten Dokuments zu ermöglichen. Soweit bekannt sind insbesondere der Titel, der betroffene Sachbereich, die Behörde, die das Dokument erstellt hat, die Referenz sowie ein bestimmter Zeitraum oder das Erstellungsdatum anzugeben.

Letzte Änderung 20.03.2024

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