Per 1. Juli 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) in Kraft getreten. Danach hat jede Person Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dieser Anspruch besteht unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz der Gesuchstellenden; auch muss kein spezieller Grund angegeben werden.
Es können Dokumente eingesehen werden, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind.
Sollten Sie sich für ein amtliches Dokument interessieren, so reichen Sie Ihr Gesuch bitte beim zuständigen Departement bzw. bei der Bundeskanzlei ein:
- Eidgenössisches Departement des Innern
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
- Eidgenössisches Finanzdepartement
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Schweizerische Bundeskanzlei