Dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin kommen in seinem Amtsjahr besondere Aufgaben zu - sowohl in der Zusammenarbeit innerhalb der Regierung wie auch in der Repräsentation nach aussen.
Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 hat sich das Amt des Bundespräsidenten mehrmals erheblich verändert. Vieles, was heute als selbstverständlich gilt, war es früher keineswegs.