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ENL: Entwicklung von Natur und Landschaft

Mit dem Programm „Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft 2023“ (ENL 2023) können Naturschutzprojekte unterstützt werden. Das EU-kofinanzierte Programm umfasst einen ELER- und einen EFRE-finanzierten Teil. Die nachfolgenden Inhalte beziehen sich auf die EU-Förderperiode 2021–2027.

ELER-Teil des Programms

Gefördert werden können im Teil ELER:

  • Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management von Natura 2000-Gebieten, FFH-Lebensraumtypen und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura 2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten; Durchführung von naturschutzbezogenen Erfassungen und Erfolgskontrollen;
  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen Infrastrukturen;
  • Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten;
  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Informationsvermittlung sowie Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstage, Erstellung von Informationsmaterialien.

EFRE-Teil des Programms

Geförderten werden können im Teil EFRE:

  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt der Vorhaben in einem Hochwasserrisikogebiet liegt oder das Vorhaben sich schwerpunktmäßig auf Fließgewässer bezieht. Das Vorhaben muss zudem einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leistet und der Schwerpunkt des Vorhabens in den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera liegt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zur ersten Einschätzung eines Vorhabens ist bis zum 1. September des Vorjahres zunächst ein aussagefähiger Wettbewerbsbeitrag (Vorhabensskizze) bei der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsstelle einzureichen. Soweit im laufenden Haushaltsjahr weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgen weitere Aufrufe zur Einreichung von Wettbewerbsbeiträgendurch die Thüringer Aufbaubank.

Erst nach Prüfung und Bewertung des Wettbewerbsbeitrages regt die Bewilligungsstelle die Einreichung eines vollständigen Antrags an. Weitere Details zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank

Nähere Informationen entnehmen Sie der ENL 2023-Förderrichtlinie.

Hinweis: Das Förderprogramm ENL 2023 führt das bisherige Förderprogramm ENL der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 mit etwas geänderten Inhalten fort. ENL-Vorhaben der Förderperiode 2014 bis 2020 können aufgrund von EU-Bestimmungen im Teil ELER noch eine Laufzeit bis 2025 bzw. im Teil EFRE eine Laufzeit bis 2023 haben.

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