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Windenergie

Foto: Matti Drechsler.
Foto: Matti Drechsler.

Am 12. Juni 2024 verabschiedete der Thüringer Landtag das Windbeteiligungsgesetz - seit Juli ist es in Kraft. Es regelt verbindliche Einnahmen für die Kommunen durch Windräder im Umkreis.

Hier das wichtigste in Kürze:
Wie funktioniert das Windbeteiligungsgesetz?
Thüringens Kommunen profitieren verbindlich, wenn sich neue oder repowerte (technisch aufgerüstete) Windräder in einem Umkreis von 2500 Metern drehen und Strom erzeugen – mit einer Zahlung von den Betreibern der Windenergieanlagen von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom. Gerechnet auf eine 6 MW-Anlage mit 2.300 Volllaststunden beträgt der kommunale Anteil demnach bis zu 30.000 Euro jährlich. Bei einem Windpark mit beispielsweise 8 Anlagen ergibt sich daraus eine jährliche Einnahme für die Kommune von rund über 200.000 Euro.

Wie viele Windkraftanlagen (WEA) gibt es derzeit in Thüringen und wie viele Anträge wurden für künftige Anlagen gestellt?
In Thüringen sind rund 870 WEA in Betrieb (s. Dashboard Startseite). 2024 wurde bisher rund 20 Anlagen neu genehmigt, rund 100 Anlagen sind in einem laufenden Genehmigungsverfahren. Das neue Gesetz gilt bereits für die schon genehmigten (aber noch nicht in Betrieb genommen oder repowerten) Anlagen. Unter „Wussten Sie schon?“ der Landesenergieagentur ThEGA finden Sie ebenfalls die die aktuelle Anzahl an Windrädern in Thüringen und weitere Zahlen und Fakten: Servicestelle Windenergie

Warum Windenergie?
Die Windenergie ist von entscheidender Bedeutung für die Energiewende, auch in Thüringen. Für mehr regionale Wertschöpfung, mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen und mehr Klimaschutz.
Schon 2021 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil entschieden: Klimaschutz hat Vorrang zum Schutz künftiger Freiheiten. Der Ausbau der Erneuerbaren muss dabei rechts- und versorgungssicher und preisstabil sein.


Häufige Fragen und Antworten zum Thema Windenergie

  • Grundlage für das Errichten von Windenergieanlagen ist die Regionalplanung. Hier entscheiden in Thüringen die vier regionalen Planungsgemeinschaften, die sich aus den beteiligten Kommunen bilden, in den Teilplänen „Windenergie“ darüber, welche Gebiete als Vorranggebiete bzw. Eignungsgebiete eingestuft werden. Erst diese Ausweisung von Windvorranggebieten ermöglicht den Bau im Außenbereich. Aktuell sind rd. 0,4% der Landesfläche als Windvorranggebiete ausgewiesen.

    In Thüringen gibt es 4 Planungsregionen (Nord-, Mittel-Südwest- und Ostthüringen). Für diese stellt die jeweilige regionale Planungsgemeinschaft den Regionalplan – frühere Bezeichnung Regionale Raumordnungspläne (RROP) – auf. Die Planungsregion besteht aus mehreren Landkreisen und außer in Nordthüringen jeweils 2 kreisfreien Städten. Das heißt, die Landkreise vertreten die kommunale Ebene.

    Der Windenergieerlass Thüringen ist eine wesentliche Hilfe für Planungsgemeinschaften. Er erleichtert ihnen den hoch komplexen Abwägungsprozess und beschleunigt somit die Verfahren zur Aufstellung der neuen Teilpläne Wind. Der Erlass regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Thüringen und ist die Arbeitsgrundlage für die Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Bestimmung der Vorranggebiete für Windenergie.

  • Häufig wir die Debatte auf vermeintliche Gefahren für Vögel und Insekten gelenkt. Bei letzteren ist klar: Viele Insekten, die Teil der Nahrungskette von Feldvögeln oder Blütenbestäuber sind, erreichen die Rotorblatt-Höhen gar nicht. Vielmehr ist das Insektensterben durch Ackergift oder Versiegelung tatsächlich gravierend und die zu lösende Aufgabe für mehr Insektenschutz.

    Auch Argumente zum Schutz von Vögeln lassen außer Acht:  Das Risiko von Rotorschlag ist klein gegenüber den Gefahren durch Bebauung, Verkehr und Landwirtschaft. Aktuelle Forschungen der EU-Kommission (Life-Eurokite-Projekt) zeigen: Die größte Gefahr für den Greifvogel ist nicht das Windrad, sondern Giftköder, d.h. die illegale direkte Vergiftung zur Tötung von Raubtieren, Nutztieren und Wildtieren (Füchse, Wölfe, Korviden usw.), sowie die indirekte Vergiftung durch Pestizide und die Sekundärvergiftung durch den Verzehr vergifteter Nagetiere durch Rodentizide auf dem Ackerland, insbesondere in den Überwinterungsgebieten in Frankreich und Spanien. Auch der Rückgang der Weideviehhaltung und die Intensivierung der Landwirtschaft, die zu chemischer Verschmutzung, Homogenisierung der Landschaften und ökologischer Verarmung führen, bedrohen die Art. Dennoch: Auch die Planung kann und muss Rücksicht auf vermeidbare Risiken nehmen. Das passiert entspr. der gesetzlichen Regelungen durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder eine UVP-Vorprüfung und hängt u.a. von der Anzahl der geplanten Anlagen ab.

    Beim Naturschutz allgemein definiert der aktuell geltende Thüringer Windenergieerlass aus dem Jahr 2016 als Empfehlung an die Planungsgemeinschaften harte und weiche Tabuzonen. Der Nationalpark Hainich, Naturschutzgebiete, das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ nach der FFH-Richtlinie sowie weite Bereiche der Biosphärenreservate und Naturparke sind großteils außen vor. In einigen Naturparken, Landschaftsschutzgebieten und im Biosphärenreservat Rhön macht das TMUEN den Planungsgemeinschaften allerdings das Angebot, für die Energiewende notwendige Vorranggebiete durch Änderung der Rechtsgrundlagen zuzulassen.  Die Initiative zur Nutzung des im Erlass näher beschriebenen Rahmens  liegt bei der Region selbst, die auch die Alternativen prüfen und abwägen muss.

  • Bürgerinnen, Bürger und Kommunen sollen bei der Ausgestaltung der Energiewende in den Regionen umfassend beteiligt werden. Zur Unterstützung bei Fragen des Ausbaus der erneuerbaren Energien steht die Servicestelle Wind bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur zur Verfügung. Der Bau und der anschließende Betrieb der Windenergieanlagen können Arbeitsplätze schaffen. Die Wertschöpfung reicht von der Herstellung von Motoren- und Getriebeteilen für Windenergieanlagen, modularen Rotorbestandteilen und Spezialwerkzeugen bis hin zur Montage und Wartung – aber auch intelligente Wechselrichter und Speichertechnologien. Zudem zahlt der Betreiber Gewerbesteuer. Diese Einnahmen kommen der Kommune zugute. Ist die Gemeinde auch Grundstückseigentümer, so erzielt sie zusätzliche Einnahmen aus Pachtzahlungen. Kommunen wollen den Windenergieausbau. Denn wo Wind geerntet wird, profitieren Gemeindekassen durch Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen. Hinzu kommt, dass Betreiberfirmen im Umkreis von 2,5 Kilometer zur Windanlage flächenanteilig mit 0,2 ct/kWh am Ertrag beteiligt werden können.

  • o   Siegel Faire Windenergie: Siegelpartner verpflichten sich entsprechend der Leitlinie, eine direkte finanzielle Beteiligung für Thüringer Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen anzubieten. Wie sie das umsetzen, ist nicht starr geregelt. Stattdessen lässt die Leitlinie Raum für die beste Lösung vor Ort – von vergünstigten Stromtarifangeboten für Anrainer über die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft usw.

    o   Bundesgesetzgebung (das EEG) sieht vor, dass Firmen, die Windenergie ausbauen, Anrainerkommunen mit 0,2 Cent/kWh erzeugten Windstroms am Gewinn beteiligen können. Als Anrainerkommunen gelten die Gemeinden, die sich im Umkreis von 2.500 m zum Turm der Windenergieanlage befinden. Mit der EEG-Novelle der Ampelkoalition soll diese finanzielle Beteiligungsmöglichkeit ausgeweitet werden auf Bestandsanlagen. 

    o   Außerdem sieht die EEG-Novelle der Bundesregierung vor, dass Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergieprojekten bis 18 MW und bei PV-Vorhaben bis 6 MW vom Gebot, an Ausschreibungen teilnehmen zu müssen, befreit werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung und Akteursvielfalt. Denn mit der Einführung des Ausschreibungssystems wurde es für Bürgerenergiegesellschaften immer schwieriger zu bestehen in der Konkurrenz zu professionellen Projektierfirmen.

  • Unternehmen wollen den Windenergieausbau, um Energiepreise in Schach zu halten. Die Thüringer Landesenergieagentur ThEGA berät zu Einsatzmöglichkeiten, Potenzialermittlung, Förderungen und Bürgerbeteiligung.

  • Ja und es ist langfristig günstiger und mit mehr regionaler Wertschöpfung verbunden als der Status Quo. Das zeigt die Studie "So geht’s" der Hochschule Nordhausen.

  • Nach 20 bis 30 Jahren haben Windenergieanlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und werden rückgebaut oder repowert. DAs Umweltbundesamt hat für den Rückbau zusammengestellt, welche rechtlichen Vorgaben dafür gelten und was darüber hinaus noch beachtet werden sollte, damit die Umwelt möglichst wenig belastet wird und die enthaltenen Materialien bestmöglich recycelt werden können:

     

    • Vorurteil: Windenergie spart kein CO2 ein.

      Die Fakten: Allein im Jahr 2018 wurden 182,1 Millionen Tonnen CO2 bzw. 183,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Auf die Windenergie entfielen 74,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2018.

    • Vorurteil: Windräder sind für Vögel gefährlich.

      Die Fakten: Vögel können in der Tat mit Windenergieanlagen kollidieren und getötet werden. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen gelten jedoch die – international vergleichsweise strikten - Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. So kann Windenergienutzung in Gebieten, in denen gefährdete Vogelarten angesiedelt sind, ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Zahl der durch Windenergieanlagen getöteten Vögel ist auch vergleichsweise gering - zwischen 10.000 und 100.000 Vögel pro Jahr. Das entspräche bei derzeit rund 29.000 Windenergieanlagen bundesweit einer Quote von ein bis vier Vögeln pro Windenergieanlage und Jahr. Andere menschengemachte Faktoren sind für Vögel wesentlich fataler: 100 bis 115 Millionen getötete Vögel jedes Jahr in Deutschland nur durch Glasflächen an Gebäuden, etwa 70 Millionen im Straßen- und Bahnverkehr, 20 bis 100 Millionen Vögel werden Opfer von Hauskatzen.

    • Vorurteil: Windenergieanlagen sind nicht effizient.

      Die Fakten: Eine Windenergieanlage hat nach etwa drei bis sieben Monaten schon so viel Energie erzeugt, wie für ihren Bau, den Betrieb und ihren Rückbau benötigt wird. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Diese energetische Amortisation ist für konventionelle Energieerzeugungsanlagen unerreichbar, denn sie benötigen immer mehr Energie in Form von Brennstoffen als an Nutzenergie gewonnen wird.

    • Vorurteil: Infraschall von Windenergieanlagen ist schädlich.

      Die Fakten:

      Infraschall - Töne unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz - ist alltäglicher und überall präsenter Bestandteil unserer Lebenswelt. Er geht von einer Vielzahl sowohl natürlicher als auch technischer Quellen aus. Natürliche Quellen sind z. B. Wind, Gewitter, Meeresdünung und Vulkane sowie Meteoriten. Zudem gibt es zahlreiche künstliche und technische Infraschall-Quellen wie z. B. Klima- und Lüftungsanlagen, Umspannwerke, Kraftfahrzeuge, Lautsprechersysteme, Kühlschränke und Windenergieanlagen. Die Intensität des Infraschalls von Windenergieanlagen (sog. Schalldruckpegel) ist so gering, dass sie bereits in wenigen hundert Meter Entfernung deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmbarkeitsgrenze liegt. In den meisten Fällen wird der Infraschall außerdem von natürlichen anderen Geräuschen überdeckt. So haben auch wissenschaftliche Studien bislang keinen Nachweis erbracht, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall eine schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

    • Vorurteil: Zunahme der Erneuerbaren Energien gefährdet die Versorgungssicherheit.

      Die Fakten: Wind- und Solarenergie sind variabel. Gleichwohl kann auf diesen Technologien eine sichere Energieversorgung basieren. Das zeigen eine Vielzahl deutscher wie internationaler Studien. Der beste Beleg ist die deutsche Stromversorgung selbst: Im ersten Halbjahr 2019 haben die erneuerbaren Energien rund 44 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Die Stromversorgung in Deutschland ist ausweislich entsprechender Überprüfungen sehr sicher, auch im internationalen Vergleich. Auch einige andere Länder erreichen bereits sehr hohe Anteile von Wind- und Solarenergie, etwa Dänemark.

    • Vorurteil: Windkraft benötigt zu viel Fläche!

      Die Fakten: Das Vorranggebiet (der Flächenbedarf) ist etwas anderes als die tatsächliche bebaute Fläche (Flächenverbrauch). Rund 0,4 ha (ein halbes Fußballfeld) werden für eine moderne Anlage gebracht. Wenn es zum Beispiel heißt, dass Thüringen in 10 Jahren bis zu 2,2% Fläche brauchen, sind das nur 0,04 Prozent der tatsächlichen Landesfläche.

    • Vorurteil: Der Wald ist eh schon kaputt, jetzt kommen auch noch Windräder!

      Die Fakten: Es werden – nicht von uns – aber in den Planungsverfahren - Standorte gesucht, die nicht anderen Zielen wiedersprechen (Erholung, Naturschutz).Wenn Kommunen das vor Ort für sich wollen – können sie das ab 2024 einfacher selber umsetzen.

      Die jüngsten Änderungen im Waldgesetz von CDU/FDP/AfD: Wer in Eigentumsrechte eingreifen und für Waldbesitzer oder Thüringen Forst die Nutzung solcher Flächen für Windenenergie erschweren will, handelt nicht nur gegen den Klimaschutz, sondern auch gegen die Interessen der Wirtschaft, der Kommunen, der Waldeigentümer. Waldeigentümer benötigen finanzielle Mittel zum Umbau des Waldes – Pachteinnahmen sind da sehr willkommen und können helfen, den Wald wieder zu heilen.

    • Vorurteil: Die Erfurter Landesregierung setzt uns Windräder vor die Nase. Denen ist der ländliche Raum egal.

      Die Fakten: Eine Entscheidung über mögliche Standorte einer Windkraftanlage wird vor Ort in den regionalen Planungsgemeinschaften gefällt (weder im für Planungsrecht zuständigen Infrastrukturministerium und erst recht nicht im Umweltministerium). Nachdem dort viele Kriterien geprüft werden, u.a. Naturschutzrecht (z.B. Artenschutz) und Imissionsschutzrecht (z.B. Lärm, Schattenwurf) und geprüft wurde und eine Einspruchsmöglichkeit für Bürger*innen ausgewertet wurde. Oberste Planungsbehörde (mit Überblick über die regionalen Entscheidungen) ist dann das Thüringer Infrastrukturministerium (TMIL), das schließlich die Genehmigung der Pläne erteilt

    • Vorurteil: Windkraft ist für Vogel- und Insektensterben mit verantwortlich!

      Die Fakten: Solche Debatte lenken ab. Insektenforscher können mit Zahlen belegen: Entscheidend für Insektensterben sind Ackergifte und Versiegelung. Fehlende Insekten wirken sich negativ auf Vogelpopulationen aus. Zum Schutz bestimmter Vogelarten werden Standorte in Schutzgebieten ausgeschlossen, außerdem gelten Mindestabstände zu so genannten Dichtezentren von windenergiesensiblen Vögeln. Zudem wirken bei den meisten Anlagen bereits optische Warnsignale (sogenannte „Befeuerung“)

    • Vorurteil: Die Kommunen haben nix von der Windenergie!

      Die Fakten: Mal abgesehen vom Windbeteiligungsgesetz: Die rund 50 Windenergie-Projektierer, die sich dem Thüringer Siegel für Faire Windenergie verschrieben haben, beteiligen die Kommunen im Umfeld einer Windenergieanlage bereits heute mit 0,2 Cent/kWh. Bei einer Windenergieanlage mit 5,5 MW Leistung profitieren die Gemeinden mit etwa 23.100 € im Jahr. Wird eine Windenergieanlage auf kommunalen Flächen errichtet, profitiert der Gemeindehaushalt zudem von den Pachteinnahmen und Gewerbesteuer aus der Anlage. Darüber hinaus profitiert die Gemeinde indirekt: Das globale Industrieunternehmen bis hin zum klein- und mittelständischen Zulieferer ist immer stärker auf die Produktion mit klimafreundlicher Energie angewiesen. Versorgt ein Windrad lokale Unternehmen mit günstiger Energie, stärkt das deren Wettbewerbsfähigkeit und sichert somit die Jobs der Menschen vor Ort.

    • Vorurteil: Windanlagen schaden der Gesundheit!

      Die Fakten:

      GIFTSTOFFE:  Unsere Industriegesellschaft hat überall Produkte die wir bewusst und mit gebotener Vorsicht verwenden sollten. So zu tun, als seien Windanlagen ein enormes Risiko ist falsch und scheinheilig. 80-90 Prozent einer Windanlage ist hochwertig recycelbar. DIe restlichen Bestandteile werden i.d.R. thermisch verwertet – eine Deponierung beispielsweise von den Flügeln ist in Deutschland gesetzlich untersagt.

      Schwefel-Hexafluorid (SF6): Ein klimaschädliches Treibhausgas, wenn es entweicht. Es wird als Isolier- und Löschgas verwendet. Es ist zwar gut gesichert – aber tatsächlich wird schon  Alternativen gearbeitet, kommen zum Teil auch schon zum Einsatz. In der EU ist SF6 ein Auslaufmodell: Bis 2030 soll die Verwendung von SF6 um 95% im Vergleich zu 2015. Bis 2050 soll die Verwendung auf Null sinken.

      NEODYM: Eine Stoff für Permanentmagneten. Die Hersteller kommen stetig mit geringeren Neodymanteilen in WEA aus – Zudem gibt es Anlagenbauer die gänzlich ohne Neodym auskommen – beispielsweise Enercon, welche einen Standort u.a. in Gotha haben.

      SCHALL: Infraschall - Töne unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz - ist alltäglicher und überall präsenter Bestandteil unserer Lebenswelt. Infraschall von Windenergieanlagen ist so gering, dass sie bereits in wenigen hundert Meter Entfernung deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmbarkeitsgrenze liegt. Wissenschaftliche Studien (u.a. eine des Umweltbundesamtes) haben bislang keinen Nachweis erbracht, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall eine schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

    • Vorurteil: Die Anlagen sind selber schlecht fürs Klima!

      Die Fakten:

      CO2:  Die Anlagen verbrauchen beim Bau Beton und Stahl. Dabei entsteht auch C02. Aber was eine Anlage an Klimaschutz leistet bedeutet: Nach einem halben Jahr ist der Nachteil aufgehoben und wird zum Vorteil, nämlich reine C02-Vermeidung. Pro Tag vermeidet eine Windanlage deutlich mehr C02 als Wald auf der gleichen Fläche pro Jahr binden würde.

      MIKROKLIMA:  Natürlich wirken Windkraftanlagen auf ihre Umgebung – aber mit sehr geringem Effekt. Weder verursachen sie Baumsterben (der Wald ist tot, wo überhaupt keine Anlagen stehen), noch verändern sie das allgemeine Klima. Andersherum stimmt: Ohne saubere Energie verändert sich das Klima schneller als uns lieb sein kann.

    • Vorurteil: Die Anlagen sind schlecht für den Tourismus.

      Die Fakten: Beides lässt sich vereinbaren – es geht nicht um ein Entweder Oder. Eher können die Einnahmen aus Windenergieanlagen zur Förderung des Tourismus genutzt werden.

    • Vorurteil: Die Anlagen stehen doch eh meistens still.

      Die Fakten: Abgeregelte Anlagen kommen in Thüringen sehr selten vor. Lediglich ca. 1 Prozent der erzeugten Energie wurde in der Vergangenheit abgeregelt.

    • Vorurteil: Atomkraft wäre die bessere Lösung!

      Die Fakten: Atomkraft ist keine Antwort auf klimafreundliche Energiefragen. Das wäre die Rolle rückwärts. Atomkraft ist unfassbar teuer (und dabei ist nicht einmal eingerechnet, dass keine Versicherung Unfälle absichern würde), ist also unfassbar gefährlich und hat ein völlig ungelöstes Müllproblem. Wer immer hier einen Ausweg sucht, landet also in einer Sackgasse. Ebenso bei den angeblichen sicheren Mikroanlagen. Die Arbeit daran dauert noch Jahrzehnte, genauso bei der Kernfusion. Wer Atomenergie fordert, muss auch sagen, wo der Müll, welcher bis 1 Millionen Jahre strahlt!

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