Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Radon-Vorsorgegebiete in Thüringen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau, Naturschutz hat am 21. Dezember 2020 die Allgemeinverfügung „Radonvorsorge-Gebiete“ im Thüringer Staatsanzeiger ausgewiesen. Detaillierte Informationen, einschließlich Hinweise auf ein Radon-Informations-Telefon und eine Radon-Informations-E-Mail-Adresse finden Interessierte auf der Internetseite des Landesamtes.

Fragen & Antworten zur Radon-Vorsorge

  • Radon entsteht im Boden als eine Folge des radioaktiven Zerfalls von natürlichem Uran, das im Erdreich in vielen Gesteinen vorkommt. Es ist ein Gas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann. Radon kommt in unterschiedlichen Konzentrationen überall in unserer Umwelt vor, in zu hoher Konzentration ist es schädlich. Etwa fünf Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs in der Bevölkerung sind nach aktuellen Erkenntnissen auf Radon und seine Zerfallsprodukte in Gebäuden zurückzuführen. (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/einfuehrung/einfuehrung_node.html)

  • Nach dem bundesweit geltenden Strahlenschutzgesetz ist die Festlegung von solchen Gebieten vorgeschrieben, da in bestimmten Regionen in Gebäuden häufig höhere Radonkonzentrationen über dem Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) gemessen werden. Die Festlegung dieser Gebiete dient dem Schutz von Arbeitnehmern in diesen Regionen, da dort an allen  Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen durchzuführen sind. Weiterhin sind in den ausgewiesenen Gebieten bei allen Neubauten mit Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Radonzutritts aus dem Untergrund vorzusehen.

Das Thüringer Umweltministerium in den sozialen Netzwerken: