Weniger Salz in der Werra
Auf der jüngsten Konferenz der Anrainerländer von Werra und Weser wurden für 2022 wichtige Beschlüsse gefasst, um die Salzlast in der Werra durch die Kaliproduktion weiter zu senken. Der neue Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm Werra/Weser bis 2027 knüpft nahtlos an das Paradigma an, die Versalzung der Werra so schnell als möglich zu beenden, indem das Kaliunternehmen K+S konsequent Umweltmaßnahmen umsetzt. Erstmals seit 1941 wird der zulässige Chloridwert zur Einleitung in der Werra von 2021 auf 2022 deutlich auf 1.880 mg/l Chlorid (2020: 2.310 mg/l Chlorid) gesenkt. Im Jahr 2023 sinkt der zulässige Wert auf 1.700 mg/l, um dann bis 2027 stufenweise 1.170 mg/l zu erreichen.
Möglich war das nur, weil unter dem Vorsitz Thüringens im Jahr 2015 in einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Länder der Flussgebietsgemeinschaft das Unternehmen Maßnahmen ergriffen hat, es eine Verdampfungsanlage (KKF) gebaut, die Haldenabdeckung forciert und zum 31.12.2021 komplett die Verpressung in den Untergrund auch auf hessischer Seite eingestellt hat. Erst durch das Einstapeln in alte Bergwerke wird es ab 2022 möglich sein, stufenförmig bis 2027 den Wert der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Sie finden hier eine Zusammenfassung der bisherigen Entwicklung K+S/Salzreduktion Werra:
• Seit 1941 galt an der Werra ein Chloridgrenzwert von 2.500 mg/l (dies entspricht einem Zielwert (90-Percentil) von 2.310 mg/l). Dieser galt ab 1968, unterbrochen von Einleitungen im Umfang von 10.000-40.000 mg/l während der DDR. 1999 wurde der alte Grenzwert von 2.500 mg/l erneut eingeführt. Die Werra war damit einer der salzigsten Flüsse Europas infolge anthropogener Einleitungen.
• Lange galten die Verpressung von Salzlauge in den Untergrund und die Einleitung der weiteren Salzlauge als „alternativlos“. Verbesserungen wurden von K+S als technisch unmöglich abgelehnt.
• Erst 2015/16 (unter dem Vorsitz Thüringens durch Umweltministerin Siegesmund) konnte ein Durchbruch erreicht und ein klarer Maßnahmen- und Zeitplan zur Reduzierung der Salzbelastung als Bewirtschaftungsplan festgeschrieben werden:
o Produktionsabwässer werden seit Ende 2017 in einer Kainit-Kristallisations-Flotations-Anlage (KKF) verwertet und damit reduziert. Die Halden werden abgedeckt und auch damit wird die Salzlast für Gewässer und Grundwasser deutlich reduziert.
o Die Versenkung von Salzlauge in den Untergrund endet Ende 2021 und damit die bis dahin praktizierte Gefährdung des Grundwassers der Region.
o Die verbleibenden Abwässer sollen ab 2022 in das Südwestfeld der Grund Springen „eingestapelt“ werden, anstatt im Fluss entsorgt zu werden.
Fragen & Antworten zur Werraentsalzung
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Damit wird die Salzkonzentration in der Werra bis Ende 2027 halbiert. Die Maßnahmen greifen auch Ziele und Maßnahmen auf, die seitens der Umweltverbände/Anliegergemeinden wiederholt gefordert wurden, z.B. das Ende der Versenkung (Gemeinde Gerstungen) oder die Einstapelung der Salzlauge statt der Einleitung (BUND).
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Sowohl die Einstapelung von Salzlauge in einem aktiven Bergwerk als auch die Abdeckung der sehr großen Abraumhalden stellen innovative, fachlich sehr komplexe Ansätze/Maßnahmen dar, die eine sorgfältige Erprobung, Vorbereitung und Prüfung/Genehmigung bedürfen. Im Rahmen dieser ist es zu einem leichten, vertretbaren Zeitverzug gekommen, sodass die Einstapelung in Springen nicht Anfang, sondern erst im Laufe 2022 beginnen kann. Verbleibende Salzabwässer, die mit den neuen Grenzwerten nicht in den Fluss eingeleitet werden dürfen, werden ab 2022 von K+S in ehemalige Bergwerke u.a. in Niedersachsen ausgefahren und für deren Flutung genutzt. Die dafür benötigten Ausfahrkapazitäten sind stark vom Witterungsverlauf abhängig. Trockene Sommer machen sehr hohe Transportmengen erforderlich. Dazu wurden die Transportkapazitäten von K+S bereits deutlich erhöht. Ein weiterer Ausbauschritt, der insbesondere im Fall einer Trockenperiode benötigt würde, wie sie u.a. 2018/20 auftrat, wird in 2023 abgeschlossen werden können.
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Die Unterscheidung zwischen der Einstapelung in das separat liegende Südwestfeld Springen (ca. 5 Mio. m³) und der vorgesehenen Einstapelung in weitere Teile der Grube Springen (Nordfeld und Bereich Querort 23; ca. 16 Mio. m³) ist von besonderer Bedeutung. Für die Einstapelung im Südwestfeld wird der derzeit gültige Abschlussbetriebsplan der Grube Merkers/Springen lediglich ergänzt. Die bislang genehmigte Verwahrung des Grubenfeldes Springen/Merkers wird dadurch nicht entscheidend beeinflusst. Anders sähe es bei der angekündigten, jedoch bislang bei der Behörde noch nicht beantragten Erweiterung des Einstapelungs- bzw. Flutungsraumes aus. Dies würde eine deutlich größere Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange im Genehmigungsverfahren nach sich ziehen, da dann weitere und umfangreichere Aspekte (z.B. Einwirkungen auf Ortslagen, Gewässer etc.) zu würdigen sind, die unter Umständen die Durchführung einer UVP bedingen.
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Um schädliche Salzauflösungen im stillgelegten Grubenfeld zu vermeiden, ist es erforderlich, die Salzabwässer vor dem Einstapeln in einer dafür spezialisierten Anlage auf einen bestimmten Salzgehalt anzureichern (aufzukonzentrieren). Für die notwendigen Anlagen zur Aufbereitung ist K+S verantwortlich.
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Für das Einstapeln ist es notwendig, das Leitungssystem für Salzabwässer auszubauen und unter Tage zwei Bohrungen für den Transport der Salzabwässer von der hessischen Grube Wintershall in die Grube Springen herzustellen. Hierfür wurde der Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen geändert, weil der alte Vertrag eine neuerliche Durchbohrung des sog. Markscheidesicherheitspfeilers zwischen den beiden Gruben nicht zuließ. Die Staatsvertragsänderung wurde nach Zustimmung beider Parlamente ratifiziert und ist am 22.01.2021 in Kraft getreten.
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K+S hat die bei der Kaliproduktion anfallenden salzhaltigen Prozessabwässer zu entsorgen und muss für die dabei entstehenden Kosten selbst aufkommen. Dies gilt auch für den Fall der Entsorgung durch Einstapeln in die Grube Springen. Nur in Bezug auf entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen ist K+S von der Finanzierungsverpflichtung freigestellt.
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Das Erfordernis von Gefahrenabwehrmaßnahmen für die Grube Springen ergibt sich aus den dort seit Jahrzehnten vorhandenen Salzlösungszuflüssen, deren Lösepotenzial eine Gefährdung für die Abbaupfeiler und somit langfristig auch für die Tagesoberfläche darstellt. Von den Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen ist das Unternehmen seit 1999 freigestellt. Thüringen hat bis heute die Finanzierungsverpflichtung des Bundes aus der Privatisierung des ehemaligen Kalibergbaus der DDR für Gefahrenabwehrmaßnahmen vom Bund durch den sog. Generalvertrag übernommen. Das Land lässt derzeit vor dem OVG Weimar prüfen, wie groß die Reichweite der Finanzierungsverpflichtungen des Landes ist und arbeitet daran, dass der Bund wieder in die Sanierungskosten einsteigt und prüft hierfür verschiedene, auch gerichtliche Optionen.