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Eingriffsregelungen

Thüringer Eingriffsregelungen

Mit dem Bau von Straßen, Wohn- und Gewerbegebieten oder beispielsweise Windkraftanlagen sind trotz Optimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen oft erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Verbleibende erhebliche Auswirkungen z.B. auf Tier- und Pflanzenarten, das Landschaftsbild oder den Boden sind in Anwendung der Eingriffsregelung durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Nähere Informationen zu den Eingriffsregelungen in Thüringen finden Sie hier:

  • Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung soll dazu beitragen, Natur und Landschaft in ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit weitestgehend zu erhalten.

    Mit dem Bau von Straßen, Wohn- und Gewerbegebieten oder beispielsweise Windkraftanlagen sind trotz Optimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen oft erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Verbleibende erhebliche Auswirkungen z.B. auf Tier- und Pflanzenarten, das Landschaftsbild oder den Boden sind in Anwendung der Eingriffsregelung durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

    Durch Flächenpools können (vorgezogene) Kompensationsmaßnahmen gebündelt werden. Im Zusammenhang mit anderen Zielen des Umwelt- und Naturschutzes wie z. B. der Umsetzung der WRRL, des Brachflächenrecyclings und des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sollen in Thüringen Synergien genutzt werden.

    Zu beachten ist, dass über die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hinaus, Schutzgebietsbetroffenheiten, artenschutzrechtliche Belange sowie ggf. die Verträglichkeit mit NATURA 2000-Belangen eigenständig zu prüfen sind.

    Seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 wird das materielle Naturschutzrecht in Thüringen durch das BNatSchG bestimmt. Das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) tritt dahinter zurück, aber nicht außer Kraft. So gelten weiterhin alle Zuständigkeitsregelungen und die meisten Verfahrensregelungen auch für den Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Die Anwendungshilfe informiert darüber, welche Bereiche des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft neben dem vorrangig geltenden Bundesnaturschutzgesetz weiter Bestand haben.

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