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Die Nachhaltigkeitspläne für die Thüringer Ministerien

Blick auf die Erde aus dem All

Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Element bei der Gestaltung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Zukunft. Die Thüringer Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen zu verwirklichen und erstmals in der Staatskanzlei und allen Ministerien Nachhaltigkeitspläne aufgestellt.

Die Nachhaltigkeitspläne der Thüringer Ministerien entsprechen einer to-do-Liste der Landesregierung im jeweiligen Verantwortungsbereich. Sie bilden die zentrale Säule der Umsetzung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie. Die Nachhaltigkeitspläne wurden auf Ebene der interministeriellen Arbeitsgruppe sowie der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe „Nachhaltige Entwicklung“ abgestimmt und verabschiedet und entstanden unter maßgeblicher Mitwirkung des Beirats für Nachhaltige Entwicklung in Thüringen.

Inhaltlich geht es um zukunftsfähige Bildung ebenso wie um den Klimaschutz, um den ökologischen Landbau, nachhaltiges Wirtschaften oder um entwicklungspolitische Fragen.

Hintergrund

Nachhaltigkeit ist ein wesentliches Element für die weitere Gestaltung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Zukunft. Auf vielen Ebenen sind die Grundgedanken eines nachhaltigen Handelns bekannt und werden auf vielfältige Weise umgesetzt. Grundlage hierfür sind die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs oder Agenda 2030 genannt), die Ende 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden.

Auch die Thüringer Landesregierung sieht sich schon länger in der Verantwortung, ihr Regierungs- und Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten und dies auch öffentlich zu kommunizieren. Sie hat daher beschlossen, Nachhaltigkeitspläne aufzustellen, in denen der Beitrag für eine Nachhaltige Entwicklung in den einzelnen Politikbereichen für alle deutlich sichtbar wird.

Jedes Ressort legt dabei seinen eigenen Nachhaltigkeitsplan vor und trägt zugleich die Verantwortung für dessen Umsetzung. Damit wird die Verantwortung der jeweiligen Akteure gestärkt und ein ressortspezifisches Handeln ermöglicht. Zusätzlich trägt dieses Vorgehen dazu bei, dass die Prämissen einer nachhaltigen Finanzpolitik berücksichtigt werden. Grundsätzlich können die in den Zielen aufgeführten Maßnahmen immer nur im Rahmen der nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie Stellen und Planstellen umgesetzt werden und stehen deshalb unter Haushaltsvorbehalt.

Die Nachhaltigkeitspläne der Thüringer Landesregierung bilden die zentrale Säule der staatlichen Umsetzung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie. Die 2011 erstmals für das Land aufgestellte Strategie wird derzeit (2018) in einem breiten Abstimmungsprozess fortgeschrieben und orientiert sich – wie die Nachhaltigkeitspläne auch – an den 17 Globalen Nachhaltigkeitszielen.

Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde nach einer identischen Struktur gearbeitet. Die Pläne zeigen den aktuellen Entwicklungsstand auf (Ausgangslage) und benennen konkrete Ziele, die bis 2020 umgesetzt werden sollen.

Die Maßnahmen sollen in der Regel alle zwei Jahre überprüft und nach vier Jahren überarbeitet werden. Im Hinblick auf die derzeitige Fortschreibung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie ist die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspläne im Jahr 2020 geplant.

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