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Energienetze

Leistungsfähige Netze sind die Lebensadern unserer modernen Gesellschaft und unabdingbare Voraussetzung für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung.

Die mit der Energiewende erforderliche Umstellung unserer Energieversorgungssysteme stellt die Netze vor große Herausforderungen. Unsere vor vielen Jahrzehnten angelegte Netzinfrastruktur wurde für eine Stromerzeugung mit wenigen sehr großen Kraftwerken ausgerichtet, als wir sie heute unter mit dem Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anstreben.

Der grundlegende Strukturwandel von einer vormals zentralen zu einer verstärkt dezentralen Energieerzeugung und das volatile Aufkommen von Wind- und Sonnenstrom machen eine Modernisierung und einen verstärkten Ausbau der Netze erforderlich. Nur mit dem Bau zusätzlicher Übertragungskapazitäten ist die Integration der erneuerbaren Energien zu schaffen.

Die Unterhaltung der für den Energietransport notwendigen Infrastruktur fällt in die Zuständigkeit der Netzbetreiber, die als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen der staatlichen Aufsicht unterliegen. Man unterscheidet in Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Die Netzstruktur gliedert sich in Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetze für Strom und in Hoch-, Mittel- und Niederdrucknetze bei Gas.

Beim Netzausbau gilt es aber mit Augenmaß zu agieren, wohl wissend, dass größere Infrastrukturprojekte immer auch mit Eingriffen in die natürlichen Lebensgrundlagen und Belastungen für die Menschen vor Ort verbunden sind. Dem Freistaat Thüringen kommt dabei die verantwortungsvolle Aufgabe zu, den Netzausbau administrativ zu begleiten, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig in die Planung und Genehmigung der Vorhaben einzubinden und eine größtmögliche Transparenz zu den verfahrensleitenden Entscheidungen der beteiligten Akteure herzustellen.

Die drei Wirtschaftsministerien von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben ein Gutachten über die Organisation und Finanzierung der Stromübertragungsnetze (LangfassungKurzfassunggemeinsame Erklärung) in Auftrag gegeben. Die Technische Universität Berlin hat dieses Gutachten erstellt.

Netzausbau und -anpassung

Um dem verstärkten Netzausbaubedarf Rechnung zu tragen, hatte der Bund zunächst das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vom 21.08.2009 erlassen, das die energiewirtschaftliche Notwendigkeit für bestimmte Leitungsverbindungen in Deutschland - darunter auch die über den Thüringer Wald und Rennsteig verlaufende 380 kV SWK-Leitung von Lauchstädt bei Halle  nach Schweinfurt - verbindlich feststellt. Das EnLAG umfasst den Netzausbau von insgesamt 1.834 Kilometern in Deutschland.

Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in 2011 wurde mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) vom 28.07.2011 eine Verfahrensweise übernommen, die an die Verkehrswegeplanung im Bundesfernstraßenbereich angelehnt ist. Danach erstellen die vier Übertragungsnetzbetreiber, die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz), Amprion GmbH, Tennet TSO GmbH (TenneT) und TransnetBW GmbH, jährlich einen Netzentwicklungsplan, den sie der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vorlegen. Der bestätigte Netzentwicklungsplan dient dann als Grundlage für das Bundesbedarfsplangesetz, das die Netzausbauprojekte verbindlich festschreibt. Die sog. Bundesfachplanung erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Bei der Bundesfachplanung handelt es sich um ein zentralisiertes Raumordnungsverfahren für Energieleitungen das der Länderhoheit damit entzogen ist.

Das erste Bundesbedarfsplangesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 23.07.2013 beschlossen.

380-kV-Kuppelleitung Lauchstädt - Redwitz

Das Vorhaben Nr. 4 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) „Neubau 380 kV-Höchstspannungsleitung Lauchstädt - Redwitz (als Teil der Verbindung  Halle/Saale – Schweinfurt, die als „Thüringer Strombrücke“ bezeichnet wird)“, mit einer Länge von 210 Kilometern, wurde vom Vorhabenträger, der 50Hertz Transmission GmbH, in 3 Abschnitte unterteilt:

Der 1. Abschnitt der Leitung von Lauchstädt nach Vieselbach ist mit einer Länge von 76 Kilometern seit 18.12.2008 in Betrieb.

Für den 2. Abschnitt von Vieselbach nach Altenfeld wurde das Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 31.01.2012 abgeschlossen. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde von den Leitungsgegnern beklagt, erste und letzte verwaltungsgerichtliche Instanz war hier das Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mit Beschluss vom 18.07.2013 abgewiesen. Der 2. Abschnitt ist im Bau.

Für den 3. Abschnitt von Altenfeld bis zur Landesgrenze Bayern wurde das Raumordnungsverfahren 30.03.2011 abgeschlossen. Von den zwei geprüften Trassenverläufen wurde die Variante über Goldisthal vom Landesverwaltungsamt als am besten mit den Erfordernissen vereinbar bestimmt. Das Planfeststellungsverfahren für den 3. Abschnitt wurde am 19.09.2013 eröffnet. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 21. Januar 2015 gilt Baurecht für den letzten Abschnitt der Südwestkuppelleitung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern auf Thüringer Seite. Derzeit wird Auslegung des Beschlusses und der Planungsunterlagen in den Gemeinden vorbereitet. Die Fristen werden ortsüblich bekanntgemacht.

Die Drucksache 6/214 des Thüringer Landtags enthält einen detaillierten Bericht des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zum Planfeststellungsverfahren zum 3. Bauabschnitt der Südwestkuppelleitung.

Verteilnetze

Elektrizitätsversorgungsnetze gliedern sich nach Spannungsebenen. Die Verteilnetze in 110 kV für die großräumige Verteilung in der Fläche, sowie die 20 kV und 0,4 kV im örtlichen Bereich. Der Ausbaubedarf der Verteilnetze wird bundesweit auf bis zu 380.000 km Leitung geschätzt, wobei der Bedarf regional unterschiedlich anfällt. Für die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen sind die 110 kV und 20 kV Spannungsebenen betroffen, während sich der Ausbaubedarf im Falle von Fotovoltaik-Anlagen überwiegend auf den 20 kV und 0,4 kV Spannungsbereich fokussiert.

Smart Grid und Smart Meter Techniken kommen bei der Formulierung des Handlungsbedarfes im Verteilnetz eine große Bedeutung zu – jedenfalls soweit die 20 kV und 0,4 kV Ebene betroffen ist. Zusätzliche Mess-, Steuer-, Regel und IT - Technik kann den Ausbaubedarf verringern und erweitertes und koordiniertes Lastmanagement auf Erzeuger- und Verbraucherseite ermöglichen. Die Modernisierung der Verteilnetze zu intelligenten Netzen leistet einen entscheidenden Beitrag zu einer effizienten, dezentral geprägten Energieversorgung.

Die Unterhaltung der für den Energietransport notwendigen Infrastruktur der Verteilnetze fällt in die Zuständigkeit des Verteilnetzbetreibers, der als rechtlich selbstständiges Unternehmen der staatlichen Aufsicht unterliegt. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die netztechnischen Anlagen sicher und zuverlässig zu betreiben und sie den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Energieversorgung anzupassen.

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