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Energieeffizienz

Eine langfristig nachhaltige Energieversorgung kann nur dann gelingen, wenn die Energie effizienter eingesetzt wird. Es müssen Maßnahmen zur Verringerung der Energienachfrage und zur Verbesserung der Energieeffizienz getroffen werden. Das Land Thüringen wird seine Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz fortsetzen und intensivieren.

Energieeffizienz in Unternehmen

Die sauberste und günstigste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Viele industrielle Prozesse erfordern große Mengen Wärme und mechanische Energie. Diese werden zum überwiegenden Teil mittels Brennstoffen und Elektrizität bereitgestellt. Aufgrund der Vielfalt industrieller Prozesse gibt es zahlreiche Ansätze die Effizienz zu steigern. Oft handelt es sich dabei um speziell angepasste Prozesse und Technologien. Aber auch bei Standardprozessen besteht häufig noch Optimierungspotenzial.

Eine Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz unterstützt die Anstrengungen der Unternehmen. So stellt der Bund Fördermittel für die Energieberatung, Energiemanagementsysteme, Investitionen in energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse und das Reduzieren von Abwärme, aber auch für Investitionen zur Sanierung von Gebäuden bereit.

Mehr erfahren Sie hier:
www.energiewechsel.de/unternehmen

 

Zur Dekarbonisierung der Wirtschaft und im Bereich der Innovation werden von Thüringen weitere Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt.

Mehr erfahren Sie hier:
www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Dekarbonisierungsbonus-Thueringen
www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/InnoInvest

  • Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets ist die novellierte Energieeffizienzrichtlinie (engl. Energy Efficiency Directive oder kurz EED) am 10.10.2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten wollen damit gemeinsam eine Verringerung des Endenergieverbrauchs von mindestens 11,7 % bis 2030 erreichen. 2020 dient dabei als Referenzjahr. Zu den Kernpunk-ten der Richtlinie zählen:

    • der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“
    • Pflichten zu Energieaudits oder Energiemanagement in Unternehmen sowie Berichtspflichten für den Energieverbrauch von Rechenzentren
    • Verpflichtung der Mitgliedstaaten den Energieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen um mindestens 1,9 % jährlich zu senken 
    • effiziente Sanierung von 3 Prozent der Gebäude öffentlicher Einrichtungen pro Jahr
  • Das Energieeffizienzgesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten und setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Es enthält Maßnahmen um den Energiever-brauch zu senken und schafft einen gesetzlichen Rahmen zur Energieeffizienz. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:

    • Absolute Energieeinsparziele:
      - Endenergieverbrauch minus 26,5 % bis 2030 gegenüber dem Jahr 2008 
    • Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors: 
      - Energie- und Umweltmanagementsysteme 
      - Einsparverpflichtung (2 % jährlich bis 2045)
      - Umsetzen strategischer Maßnahmen 
      - Register für den Endenergieverbrauch
    • Unternehmen müssen 
      - Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen (ab 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch),
      - Energieaudits und konkrete, durchführbare Umsetzungspläne erstellen (ab 2,5 GWh Gesamtenergieverbrauch), 
      - Abwärme aus Produktionsprozessen vermeiden und, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, verwenden (ab 2,5 GWh Gesamtenergieverbrauch)
    • Anforderungen an die Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbarem Strom für Rechenzentren  
  • Ein Energiemanagementsystem versetzt ein Unternehmen in die Lage, seine energetische Leistung durch einen systematischen Ansatz kontinuierlich zu verbessern und dabei gesetzliche Anforderungen, sowie anderweitige Verpflichtungen für die Organisation zu berücksichtigen.

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach der DIN EN ISO 50001 mit Zuschüssen zur Erstzertifizierung, zum Energiecontrolling, zum Erwerb von Messtechnik und Software von Energiemanagementsystemen.

  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke (Fernwärme oder Nahwärme) oder für Produktionsprozesse (Prozesswärme) in einem Heizkraftwerk. Zunehmend an Bedeutung gewinnen kleinere KWK-Anlagen (sogenannte Blockheizkraftwerke - BHKW) für die Versorgung einzelner Wohngebiete bzw. einzelner Mehr- und sogar Einfamilienhäuser. Die Errichtung und Inbetriebnahme kleiner KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW(el) wird im Rahmen des Mini-KWK-Programms der Nationalen Klimaschutzinititiative gefördert.

    Vorteil der KWK ist der verringerte Brennstoffbedarf für die Strom- und Wärmebereitstellung, wodurch die Schadstoffemissionen stark reduziert werden. Die Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau beschleunigen.

    In einer vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie wird die aktuelle Situation der KWK untersucht. Untersuchungsgegenstände sind eine Potenzial- bzw. Kosten-Nutzen-Analyse (gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie die Evaluierung des KWKG für das Jahr 2014. Die Studie bestätigt zwar ein hohes Potenzial für weitere KWK-Anwendungen, jedoch ist dieses unter den aktuellen Rahmenbedingungen am Strommarkt nicht erschließbar. Die Verluste bei den Stromerlösen können nicht durch die Wärmeerlöse ausgeglichen werden. Daher wird das Ziel, bis 2020 einen KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung in Höhe von 25 Prozent zu erreichen, deutlich verfehlt.

    Die KWK hat auch in Thüringen einen hohen Stellenwert. Neben vielen Industriebetrieben betreiben nahezu alle Thüringer Stadtwerke KWK-Anlagen. Insbesondere die KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung sind von den derzeit vorherrschenden negativen Rahmenbedingungen besonders betroffen. Die auf erdgasbasierte Nettostromerzeugung der allgemeinen Versorgung und der Industrie lag in Thüringen im Jahr 2014 bei rund 1,7 TWh (während 4,5 TWh durch erneuerbare Energieträger erzeugt wurden). Verglichen mit dem Jahr 2005 (rund 2,5 TWh) bedeutet dies einen Rückgang um ca. 32 Prozent . Der überwiegende Teil der auf Erdgas basierenden Stromerzeugung erfolgt im KWK-Modus.

    Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wird sich im Rahmen der Konsultationsprozesse zur Novellierung des KWKG für verbesserte Rahmenbedingungen für Betreiber von gasbetriebenen KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung einsetzen.

Energieeffiziente Produkte

Einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs leisten energieeffiziente Produkte. Maßgebend hierfür sind die Umsetzung der europäischen Ökodesign-Richtlinie sowie der europäischen Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie sowie der Anforderungen an PKW und Reifen.

  • Die europäische Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient der Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Ziel ist es, durch Vorgaben, die sich am Stand der Technik orientieren, insbesondere bei in großem Umfang in Verkehr gebrachten Erzeugnissen eine systematische Senkung des Energieverbrauchs zu erreichen. Es geht dabei inzwischen nicht nur um den Energieverbrauch bei der Anwendung sondern zukünftig auch um den energetischen Aufwand bei der Herstellung und beim Lebensende des Produkts sowie um Aspekte der Materialeffizienz.

    Bei der Ökodesign-Richtlinie handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie, die selbst keine detaillierten Anforderungen an bestimmte Produkte definiert. Um sicherzustellen, dass unterschiedliche Produkte wie Beleuchtung oder Fernseher mit spezifischen und wirksamen Vorgaben versehen werden, werden produktspezifische Durchführungsmaßnahmen – bisher in der Form der direkt wirkenden Europäischen Verordnung - erlassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Regelungen im Binnenmarkt der Europäischen Union einheitlich sind.

    Beispielsweise wurde vom Gesetzgeber die Mindesteffizienz von Leuchtmitteln festgelegt. Die als Übergangslösung zulässigen Ausnahmen (beispielsweise für Glühlampen) sind inzwischen schrittweise ausgelaufen. Derzeit bestehen Anforderungen an über 29 verschiedene Produktgruppen. Im Rahmen europäischer Studien werden weitere Produktgruppen im Hinblick auf zukünftige Ökodesignanforderungen untersucht und schrittweise in Durchführungsmaßnahmen aufgenommen. Die Anforderungen orientieren sich am fortgeschrittenen Stand der Technik.

    Die Richtlinie wird in Deutschland durch die das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in nationales Recht umgesetzt.

    Zur Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen sind alle Hersteller und Importeure in Europa verpflichtet. Sollte kein Importeur existieren, muss der Hersteller einen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU benennen, der die gleiche Verantwortung hat. Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen ist eine der Voraussetzungen für den Marktzugang. Dies wird gemäß Verordnung über Akkreditierung und Marktüberwachung (765/2008/EG) und der Erweiterung durch die Marktüberwachungsverordnung VO (EU) 2019/1020 durch Überwachungsmaßnahmen überprüft. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen sind Sanktionen gegen den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten möglich. Diese können bis zur Untersagung des Inverkehrbringens führen.

    Die Zuständigkeit für die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern, die sich auf der Basis eines Marktüberwachungskonzepts untereinander abstimmen. Unter Fachaufsicht des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

  • Das Energieverbrauchskennzeichnungsrecht umfasst Produkte, für die es Ökodesignanforderungen gibt, sowie die Bereiche PKW und Reifen.

    Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) setzt die EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung VO (EU) 2017/1369 in deutsches Recht um. Betroffene Produkte müssen im Handel die korrekten Energieverbrauchsetiketten tragen. Je nach Produkttyp sind spezifische Zusatzinformationen vorgeschrieben. Details regeln die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) und die in Form von europäischen delegierten Rechtsakten festgesetzten Produkt bezogenen Anforderungen.

    Ziel der EnVKV ist u.a., durch eine verbesserte Verbraucherinformation die bewusste Entscheidung für energieeffiziente Geräte zu erleichtern und so zur Energieeinsparung und damit zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.

    Ein ähnliches Konzept wird mit der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) verfolgt. Auch hierbei soll ein standardisiertes Energielabel mit PKW-typischen Zusatzinformationen eine schnelle und umfassende Verbraucherinformation sicherstellen.

    Im Jahr 2020 haben das Europäische Parlament und der Rat einen neuen Rahmen für die Kennzeichnung von Reifen geschaffen: Die Verordnung 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 enthält spezifizierte Informations- und Reifenkennzeichnungspflichten für Lieferanten und Händler und gilt in den Mitgliedsstaaten unmittelbar.

    Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind die Wirtschaftsbeteiligten auf allen Stufen vom Hersteller/Importeur bis zum Einzelhandel. Die Einhaltung der Anforderungen wird gemäß Verordnung über Akkreditierung und Marktüberwachung (765/2008/EG) und der Erweiterung durch die Marktüberwachungsverordnung (2019/1020) durch Überwachungsmaßnahmen überprüft. Die Nichteinhaltung kann mit Sanktionen gegen den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten geahndet werden.

    Die Zuständigkeit für die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern, die sich auf der Basis eines Marktüberwachungskonzepts untereinander abstimmen. Unter Fachaufsicht des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

    Weiterführende Informationen zu den Themen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie auf einer speziellen Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Gebäudeenergie

Heizen und warmes Wasser - diese Selbstverständlichkeiten unseres Alltags benötigen eine Menge Energie. In Deutschland werden etwa 40 Prozent der Endenergie für Raumwärme und Warmwasseraufbereitung in den Gebäuden verwendet. Der Anteil des Endenergieverbrauchs für die Wärmebereitstellung in den privaten Haushalten in Thüringen beträgt sogar rund 53 Prozent. Fest steht, dass es gerade im Gebäudebereich immer noch ein enormes Einsparpotenzial besteht, was es zukünftig zu heben gilt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum ordnungsrechtlichen Rahmen, Daten zur Situation in Thüringen sowie Ansprechpartner für Energieberatungen.

  • Die so genannte EU-Gebäuderichtlinie soll dazu beitragen, den Energiebedarf der Mitgliedsländer und den Umfang ihrer CO₂-Emissionen zu senken sowie ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.

    Die Richtlinie schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern gebaut werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung sogar bereits zwei Jahre früher (also ab 2019) erfüllen.

    Weiterhin hat die EU entschieden, dass – wann immer ein Altbau erweitert oder umfassend saniert wird – der neu geschaffene Gebäudeteil oder das gesamte Gebäude die Mindestanforderungen an Neubauten erfüllen muss.

    Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgt durch die Energieeinsparverordnung (EnEV).

  • Durch die EnEV - vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) erlassen – werden dem Bauherrn bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch des Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude.

    Die Novelle der Energieeinsparverordnung trat zum 1. Mai 2014 in Kraft. Das neue Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) gilt bereits seit dem 13. Juli 2013.

    Die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18. November 2013 wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 67, Bonn am 21. November 2013.

  • Mit der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Energieeinsparung und der Verbrauchskennzeichnung vom 5. Dezember 2006 erfolgte die Übertragung der Zuständigkeit auf das Landesverwaltungsamt.

    Durchführung und Vollzug der EnEV obliegen dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Ansprechpartner: Abteilung: Wirtschaft und Gesundheit, Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung).

  • Um im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der EnEV zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantwortet. Die Arbeitsgruppe wurde unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sowie des DIBt eingerichtet (Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.).

    Im Auftrag der Arbeitsgruppe EnEV der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz werden unter Energieeinsparverordnung kommentierte Auslegungsfragen unter http://www.enev-online.de veröffentlicht.

  • Der Gebäudereport Thüringen und der Nichtwohngebäudereport Thüringen wurden von der Ecofys Germany GmbH in Zusammenarbeit mit dem Hamburg Institut Sustainable Strategy Consultants erarbeitet. Sie untersuchen den energetischen Ist-Zustand der bestehenden Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (Energieeffizienz, Einsatz Erneuerbarer Energien), diesbezügliche Entwicklungen seit 1990 und geben Handlungsempfehlungen zur Steigerung des Anteils erneuerbar erzeugter Wärme. 

  • Wenn Sie Informationen und Hinweise zum Energiesparen benötigen, wenden Sie sich bitte an eine der Verbraucherzentralen in Thüringen. Dort berät man Sie über vielfältige Einsparungsmöglichkeiten für die Bereiche Strom, Wasser und Heizung. Weitere Energieberater in Ihrer Region sind in der Datenbank der ThEGA, der Architektenkammer Thüringen, der Ingenieurkammer Thüringen zu finden.

    Weitere Informationen und Hinweise zum Thema energiesparendes Bauen, Energieausweise, Energieberatungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena). Informationen zur Förderung von Energieberatungen und zur Nutzung von erneuerbaren Energien erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA).

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