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Aktuelles

aus dem Bereich Hochwasserschutz

Stengele: „Besserer Schutz durch mehr Raum für Flüsse“ Medieninformation: Deichrückverlegung an der nördlichen Geraaue

An diesem Mittwoch hat die Thüringer Landgesellschaft das Vorhaben „Deichrückverlegung in der nördlichen Geraue“ vorgestellt.

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Medieninformation: Spatenstich für innerstädtischen Hochwasserschutz in Eisenach

Stengele: "Wir brauchen technischen Hochwasserschutz und mehr Raum für unsere Flüsse" Durch einen symbolischen Spatenstich begann heute der…

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Hochwasserschutz Eisenach, MK3

Stengele: „Klimaveränderungen setzen Gewässer, Talsperren und Grundwasser zunehmend unter Druck“ Wasser: Über hundert Experten auf der Tagung des Umweltministeriums zu künftigen Herausforderungen

Heute eröffnet Umweltminister Stengele die Tagung des Umweltministeriums zu den aktuellen Herausforderungen der Wasserwirtschaft.

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Stengele: Langfrist auf Extremwetterlagen vorbereiten Hochwasserschutz: Großprojekt in Eisfeld feierlich eröffnet

Nach fast neun-jähriger Bauzeit wurde heute die neue Hochwasserschutzanlage entlang der Werra in Eisfeld (Landkreis Hildburghausen) mit Bürgerinnen…

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Staatssekretär Vogel: „Wir müssen den Gewässern wieder mehr Raum geben.“ Hochwasserschutz: Umweltministerium fördert Umbaumaßnahmen an der Weißen Elster

Staatssekretär Burkhard Vogel hat heute in Caaschwitz an der Weißen Elster den Startschuss für die lang ersehnten, umfangreich geplanten…

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Spatenstich Caaschwitz - StS

Stengele: Wichtige Partner für Hochwasser- und Gewässerschutz Gewässerunterhaltungsverbände: Rückblick nach fünf Jahren

Das Umweltministerium hat die Gewässerunterhaltung durch die 2020 neu gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) evaluiert.

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Vogel: „Gemeinsam auf den Hochwasserfall vorbereiten“ Hochwasserschutz: Regionaler Hochwasserinformationstag - Gewässerunterhaltungsverbände Obere Werra/Schleuse und Steinach/ Itz

Gemeinsam mit den Gewässerunterhaltungsverbänden Obere Werra/Schleuse und Steinach/ Itz hat Umweltstaatsekretär Burkhard Vogel heute eine…

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eingestürzte Brücke durch Hochwasser verursacht

Hochwasserschutz

Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz 2022–2027

Ca. 900 Projekte | 80.000 Thüringerinnen und Thüringer profitieren von zusätzlichen Hochwasserschutz | 1600 ha zusätzliche Überflutungsflächen durch Deichrückverlegung | 15 Mio. Euro für mehr Starkregenvorsorge

Flüssen wieder mehr Raum geben

,,Weil der Fluss umso schneller wird und den Damm und den Grund umso mehr vernagt und zerstört, je gerader er ist, deshalb ist es nötig, solche Flüsse entweder stark zu verbreitern oder sie durch viele Windungen zu schicken, oder sie in viele Zweige zu teilen."

(Leonardo da Vinci, 1452 bis 1519)

Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat eindrücklich gezeigt, dass die Vorbereitung auf Extremwetterereignisse intensiv vorangetrieben werden muss. Denn eines ist gewiss: Solche Ereignisse können auch bei uns in Thüringen zukünftig häufiger auftreten und extremer ausfallen, als bisher beobachtet. Bereits in den vergangenen Jahren haben Starkregenereignisse in Thüringen zu großen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur geführt. Und auch von den Thüringer Gewässern können infolge anhaltender Regenfälle und/oder Schneeschmelze große Gefahren ausgehen. Das letzte für weite Teile Thüringens verheerende Flusshochwasser 2013 verursachte Schäden im Umfang von über 450 Mio. Euro.

Die einzige Chance, die möglichen Schäden infolge von Überflutungen zu verringern, ist die Verbesserung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, um damit die Risiken für Mensch, Wirtschaft und Kultur zu begrenzen. Dabei hilft das neue Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz 2022-2027.

Mit diesem, soll den Thüringer Gewässern in den kommenden Jahren wieder gezielt mehr Raum gegeben werden. Zum einen können sich die Flüsse natürlich entwickeln. Zum anderen wird das Hochwasser in der Fläche zurückgehalten und unsere Ortslagen können besser geschützt werden.

Das Wasser muss sich überall dort ausbreiten können, wo es möglich ist, ohne dabei Gemeinden, hochwertige Infrastruktur und Wirtschaftsgüter zu gefährden. Daher gilt es, Überflutungsräume für Hochwasser freizuhalten bzw. wiederzugewinnen, bauliche Schutzmaßnahmen auf Bereiche mit hohem Schadenspotenzial auszurichten, über verbleibende Risiken und Handlungsoptionen zu informieren, Warnsysteme auszubauen und nicht zuletzt die kommunale Hochwasserabwehr gut vorzubereiten.

Das Landesprogramm Hochwasserschutz beinhaltet die mittelfristige Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge in Thüringen, mit über 900 Maßnahmen im Umfang von ca. 400 Mio. Euro vorgestellt, die bis 2027 vom Land, den Kommunen und den Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) angegangen werden. Die Kommunen und GUV werden hierbei durch eine finanzielle Förderung ihrer Maßnahmen durch das Land unterstützt.

Die Maßnahmen dieses Landesprogramms sind zugleich die Grundlage für die Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebietsgemeinschaften (FGG) und damit für die Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (siehe weiter unten auf dieser Seite).

Inhalte des Landesprogramm Hochwasserschutz 2022-2027 vergrößerte Ansicht
Inhalte des Landesprogramm Hochwasserschutz 2022-2027

Eckpunkte des zweiten Landesprogramms:

Natürlichen Wasserrückhalt stärken und Fließgewässern wieder mehr Raum geben

  • Durch Deichrückverlegungen sollen insgesamt ca. 1.600 ha Retentionsfläche als zusätzlicher Überflutungsraum gewonnen werden (z. B. in der nördlichen Geraaue und an der Unstrut). Für die Umsetzung dieser Großprojekte werden bis 2027 die Grundsteine gelegt.
  • 600 km Gewässer sollen zur Verminderung neuer Risiken als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden

Mit baulichen Schutzmaßnahmen Menschen und Infrastruktur schützen

  • Fortsetzung bzw. bauliche Umsetzung der bereits begonnenen Baumaßnahmen u. a. an der Weißen Elster, Pleiße, Hörsel, Gera, Werra und Ilm
  • 65 km Hochwasserschutzanlagen des Landes sollen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes baulich angepasst werden
  • Finanzielle Förderung der Gemeinden und GUV/bei der Umsetzung eigener geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen aus dem Landesprogramm Hochwasserschutz

Den Aufbau der kommunalen Hochwasserabwehr beschleunigen

  • Verstärkter Aufbau der Wasserwehrdienste durch die Kommunen und Förderung der Erstausstattung durch das Land
  • Schulung der Einsatzkräfte im neuen Hochwasserschulungszentrum an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
  • Zentrale Informationsplattform auf der Internetseite www.aktion-fluss.de

Die Warnsysteme verbessern und darüber informieren

  • Kontinuierliche Verbesserung der Hochwasserprognosen
  • Ausbau des Pegelnetzes an Gewässern zweiter Ordnung

Die Kommunen bei der Starkregen- bzw. Sturzflutvorsorge unterstützen

  • Durchführung von Hochwasserinformationstagen bei den Gewässerunterhaltungsverbänden
  • Erstellung kommunaler Konzepte/Projekte zur Klimaanpassung durch die Kommunen und finanzielle Förderung durch das Land
  • Überprüfung und Abstimmung der Meldewege (landesseitig und zu Kommunen) in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Innenministerium
  • Veröffentlichung von landesweiten Hinweiskarten für Starkregengefahren durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
  • Förderoption Starkregen/Erosionsschutz für landwirtschaftliche Betriebe in der Nähe von Ortschaften

 

Mehr Informationen zum Landesprogramm Gewässerschutz finden Sie auch unter:www.aktion-fluss.de 

Verwaltungsvorschrift über Schäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hochwasser nach Deichrückverlegungs- und -rückbaumaßnahmen

Den Thüringer Gewässern soll in den kommenden Jahren wieder gezielt mehr Raum gegeben werden. Zum einen können sich die Flüsse natürlich entwickeln. Zum anderen wird das Hochwasser in der Fläche zurückgehalten und unsere Ortslagen können besser geschützt werden. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, insbesondere durch Rückverlegung von Deichen im und am Gewässer im neuen Landesprogramm Hochwasserschutz 2022 – 2027 enthalten.

Den Gewässern wieder mehr Raum zu geben, heißt aber auch, die hinter den einstigen Deichen liegenden Flächennutzungen zu berücksichtigen. Das sind in der Regel landwirtschaftliche Flächen.

Als erstes Bundesland in Deutschland hat Thüringen einen Entschädigungsanspruch im Thüringer Wassergesetz geschaffen. Durch die nun in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift „Entschädigung für Deichrückverlegung“ sind Landwirte, die durch die Nutzung ihrer Flächen als Retentionsflächen im Falle eines Hochwassers zu Schaden kommen, abgesichert. Sie können nun bei Schäden durch ein Hochwasserereignis an ihren nun schlechter geschützten Flächen 25 Jahre lang eine Entschädigung erhalten. Auf Grundlage des Thüringer Wassergesetzes regelt die Verwaltungsvorschrift das Maß der Entschädigung für diese landwirtschaftlichen Flächen. Diese Vorschrift wurde zusammen mit dem Thüringer Bauernverband, dem Thüringer Landeswirtschaftsministerium erarbeitet und mit dem Thüringer Finanzministerium sowie dem Thüringer Rechnungshof abgestimmt. Für die Umsetzung ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig.

EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Welches Ziel verfolgt die EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL)

Aufgrund der extremen Hochwasserereignisse an vielen europäischen Flüssen ist die Richtlinie 2007/EG/60  (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken verabschiedet worden und am 26.11.2007 in Kraft getreten. Sie stellt den Lückenschluss zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) dar und wird mit dieser für die weiteren Bewirtschaftungszyklen koordiniert.
Die EG-HWRM-RL schafft einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu verringern.

Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß EG-HWRM-RL

Die Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte der EG-HWRM-RL ist die Festlegung der Gebiete bzw. Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko – die sogenannten Risikogewässer. Das Hochwasserrisiko ist die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potentiellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.

Für die Bewertung wurden vorhandene Daten und Informationen, wie z.B. historische Überschwemmungskarten genutzt. Zusätzlich fand eine Auswertung der vergangenen Hochwasserereignisse statt. Auf dieser Grundlage wurden die möglichen Folgen im Falle eines Hochwassers für Mensch, Umwelt, Wirtschaft, Kulturerbe und Infrastruktur ermittelt und bewertet.

Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos erfolgte erstmalig zum 22. Dezember 2011 und wurde zum 22.Dezember 2018 überprüft und fortgeschrieben.

Als Ergebnis wurden 2018 in Thüringen 73 Gewässer (bzw. Gewässerabschnitte) als sog. Risikogewässer ausgewiesen.

Eine Überprüfung und Aktualisierung der Kulisse findet alle sechs Jahre statt, erneut zum 22. Dezember 2024.

Hochwassergefahren- und- risikokarten

Für die Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko wurden erstmals zum 22.12.2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt (Art.6 HWRM-RL). Die Karten wurden zum 31. Dezember 2019 fortgeschrieben.

Die Hochwassergefahrenkarten mit Angaben zur potenziellen Wassertiefe und Überflutungsbereich wurden für die folgenden drei Hochwasserszenarien veröffentlicht:

  • Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall 200 Jahre) oder Extremereignisse,
  • Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall 100 Jahre, entspricht dem eigentlichen Jahrhunderthochwasser),
  • Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall 20 Jahre).

Die Hochwasserrisikokarten veranschaulichen die möglichen nachteiligen Folgen, relevante Informationen und Orientierungswerte zu bestimmten Risikofaktoren, z. B.  die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, wirtschaftliche Tätigkeiten, Anlagen, von denen im Falle der Überflutung eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, sowie Angaben zu Wasserschutz-, Naturschutz- und FFH-Gebieten.

Eine Aktualisierung der Hochwassergefahren- und –risikokarten findet zum 22. Dezember 2025 statt. Die aktuellen Karten finden Sie hier.

Hochwasserrisikomanagementpläne

Die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) sind das Hauptinstrument zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Sie werden für die überregionalen Belange innerhalb der Flussgebietseinheiten erstellt. Die Thüringer Gewässer haben Anteil an den drei Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein. Daher gelten für Thüringen drei Hochwasserrisikomanagementpläne. Am 21. Dezember 2015 wurden erstmalig Hochwasserrisikomanagementpläne auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zur Umsetzung der EG- Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Diese Hochwasserrisikomanagementpläne wurden zum 22. Dezember 2021 überprüft und aktualisiert. In den Plänen sind die Ziele und Maßnahmen für das Risikomanagement, insbesondere zur Verringerung möglicher nachteiliger Hochwasserfolgen für

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt, das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten, festgelegt.

Die für Thüringen geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes sind daher neben dem Landesprogramm Hochwasserschutz 2022 – 2027 auch in den Hochwasserrisikomanagementplänen der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein enthalten.

Sowohl das Landesprogramm als auch die Hochwasserrisikomanagementpläne lagen im I./II. Quartal 2021 zur Anhörung aus. Insgesamt gingen 80 Stellungnahmen ein, die ausgewertet wurden und in die Fortschreibung des Landesprogramms sowie der drei Hochwasserrisikomanagement-Pläne eingegangen sind.

Weiterführende Informationen zu den Plänen und Programmen sind auch auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaften Elbe (www.fgg-elbe.de), Weser (www.fgg-weser.de) und Rhein (www.fgg-rhein.de) zu finden.

Die nächste Überprüfung und Aktualisierung der Pläne findet nach weiteren sechs Jahren zum 22. Dezember 2027 statt.

Kommunale Hochwasserabwehr

Die Verantwortung für die Hochwasserabwehr liegt unabhängig von der Gewässerordnung bei den Gemeinden. Diese beurteilen die Hochwassergefahr eigenständig. Daher ist es wichtig, dass im Vorfeld eines Ereignisses die Aufgabenverteilung zur Bekämpfung der Hochwassergefahren in der Gemeinde klar geregelt ist und Alarm- und Einsatzpläne aufgestellt sind. Die Hochwasserschutzanlagen bedürfen im Hochwasserfall zwingend der Überwachung und Verteidigung, da diese im Versagensfall große Gefahren für die dahinterliegende Bebauung und deren Bewohner mit sich bringen.

Wasserwehrdienste

Das ThürWG regelt vor diesem Hintergrund in § 55, dass alle Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten und die erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten haben, wenn sie erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind. Die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes ist daher generell für alle Gemeinden an einem Risikogewässer gesetzlich vorgeschrieben.

Die Erfahrungen aus den vergangenen Hochwasserereignissen und aus anderen Bundesländern zeigen, dass ohne eine vorhandene kommunale Verteidigungsstruktur ein wirksamer Hochwasserschutz trotz kostenintensiver Baumaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund ist die Umsetzung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes an den Risikogewässern erster Ordnung und die Förderung von baulichen Maßnahmen der Gemeinden/GUV an den Gewässern zweiter Ordnung an das Vorhandensein eines Wasserwehrdienstes in den betroffenen Gemeinden gekoppelt.

Der Wasserwehrdienst kann durch die Gemeinde sowohl durch Übertragung an die örtliche Feuerwehr per Satzung organisiert werden, dies ist insbesondere in kleinen/mittleren Gemeinden oftmals ein sinnvolles Vorgehen, oder als eigenständige Wasserwehr aufgebaut werden. Zur Unterstützung der Gemeinden bei der Einrichtung der Wasserwehrdienste hat das TMUEN die „Handlungsempfehlung zur Einrichtung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes in Thüringen“ veröffentlicht. Diese enthält neben den entsprechenden Satzungsmustern (Wasserwehrdienstsatzung und Feuerwehr-/Wasserwehrdienstsatzung) auch Empfehlungen für die Erstellung und Aktualisierung der Alarm- und Einsatzpläne sowie der Organisationspläne für die örtliche und objektbezogene Gefahrenabwehr. Die Handlungsempfehlung steht zum kostenlosen Download zur Verfügung (https://aktion-fluss.de/downloadbereich/ unter „Handreichungen“).

Der Freistaat Thüringen fördert zudem die Erstausstattung der Wasserwehrdienste mit bis zu 50.000 €. Zur Erstausstattung zählen beispielsweise Tauchpumpen, Schlauchboot, Anhänger/ Container zur Lagerung der Ausrüstung, Sandsäcke aber auch Regenjacken und Stiefel für die Einsatzkräfte des Wasserwehrdienstes. Eine Fördervoraussetzung ist die erlassene Satzung als Nachweis für die Einrichtung des Wasserwehrdienstes.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Hochwasserschutz-und-Fliessgewaesserentwicklung-Foerderung

Thüringer Hochwasserschulungszentrum

Um die Einsatzkräfte der Wasserwehrdienste auf ihren Einsatz vorzubereiten werden voraussichtlich ab dem I. Quartal 2023 zentral Schulungen am Thüringer Hochwasserschulungszentrum an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz angeboten.

In den nächsten Jahren soll das Schulungsangebot zur Gefahrenabwehr im Hochwasserfall weiter ausgebaut werden.

Das Schulungszentrum wird einen Übungsdeich erhalten – eine technische Anlage zur Simulation von unterschiedlichen Belastungssituationen im Hochwasserfall. An diesem Übungsdeich können dann Abwehrtechniken wie beispielsweise der Einsatz von Sandsäcken zur Deichstabilisierung trainiert werden.

https://feuerwehrschule.thueringen.de/

Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

Karte mit Übersicht der Gewässerunterhaltungsverbände vergrößerte Ansicht
20 neue Gewässerunterhaltungsverbände übernehmen zuküntig die Pflege der Gewässer in Thüringen.

Gewässerunterhaltung

Gründung von 20 flächendeckenden Gewässerunterhaltungsverbänden in Thüringen mit dem Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässer­unterhaltungs­verbänden

Mit dem Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungs­verbänden – ThürGewUVG - wurden in Thüringen flächendeckend zwanzig Gewässerunter­haltungs­­verbände errichtet. Dieses Gesetz ist als Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts mit der Bekannt­machung im Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. S. 74, am 8. Juni 2019 in Kraft getreten.

Nach § 31 Abs. 2 ThürWG geht die Gewässerunterhaltungspflicht per Gesetz von den bisher zuständigen Gemeinden und Verbänden zum 1. Januar 2020 auf die zwanzig neuen Gewässerunterhaltungsverbände über, die nach Gewässereinzugsgebieten gebildet wurden. Die Mitglieder des jeweiligen Verbandes ergeben sich aus der Anlage 2 zum ThürGewUVG.

VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO)

Am 26.08.2019 ist die Verwaltungsvorschrift zur Finanzierung der Gewässerunterhaltung an den Gewässern zweiter Ordnung in Kraft getreten. Diese regelt die Zuweisungen an die nach dem ThürGewUVG gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände ab dem 01.01.2020, die Zuwendungen an die Gewässerunterhaltungsverbände für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für den Aufbau der Verbände und die Zuweisung an die Gemeinden im Jahr 2019, denen im Kalenderjahr 2019 weiterhin die Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gem. § 31 Abs. 2 Satz 2 ThürWG obliegt.

Download: VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (W-GUzO)

Mustersatzung

Die aktuelle Fassung der Mustersatzung für die Gewässerunterhaltungsverbände in Thüringen finden Sie hier zum Download: Mustersatzung

Bekanntmachungstexte und Auslegungen zur Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden

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