Die Verantwortung für die Hochwasserabwehr liegt unabhängig von der Gewässerordnung bei den Gemeinden. Diese beurteilen die Hochwassergefahr eigenständig. Daher ist es wichtig, dass im Vorfeld eines Ereignisses die Aufgabenverteilung zur Bekämpfung der Hochwassergefahren in der Gemeinde klar geregelt ist und Alarm- und Einsatzpläne aufgestellt sind. Die Hochwasserschutzanlagen bedürfen im Hochwasserfall zwingend der Überwachung und Verteidigung, da diese im Versagensfall große Gefahren für die dahinterliegende Bebauung und deren Bewohner mit sich bringen.
Wasserwehrdienste
Das ThürWG regelt vor diesem Hintergrund in § 55, dass alle Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten und die erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten haben, wenn sie erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind. Die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes ist daher generell für alle Gemeinden an einem Risikogewässer gesetzlich vorgeschrieben.
Die Erfahrungen aus den vergangenen Hochwasserereignissen und aus anderen Bundesländern zeigen, dass ohne eine vorhandene kommunale Verteidigungsstruktur ein wirksamer Hochwasserschutz trotz kostenintensiver Baumaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund ist die Umsetzung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes an den Risikogewässern erster Ordnung und die Förderung von baulichen Maßnahmen der Gemeinden/GUV an den Gewässern zweiter Ordnung an das Vorhandensein eines Wasserwehrdienstes in den betroffenen Gemeinden gekoppelt.
Der Wasserwehrdienst kann durch die Gemeinde sowohl durch Übertragung an die örtliche Feuerwehr per Satzung organisiert werden, dies ist insbesondere in kleinen/mittleren Gemeinden oftmals ein sinnvolles Vorgehen, oder als eigenständige Wasserwehr aufgebaut werden. Zur Unterstützung der Gemeinden bei der Einrichtung der Wasserwehrdienste hat das TMUEN die „Handlungsempfehlung zur Einrichtung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes in Thüringen“ veröffentlicht. Diese enthält neben den entsprechenden Satzungsmustern (Wasserwehrdienstsatzung und Feuerwehr-/Wasserwehrdienstsatzung) auch Empfehlungen für die Erstellung und Aktualisierung der Alarm- und Einsatzpläne sowie der Organisationspläne für die örtliche und objektbezogene Gefahrenabwehr. Die Handlungsempfehlung steht zum kostenlosen Download zur Verfügung (https://aktion-fluss.de/downloadbereich/ unter „Handreichungen“).
Der Freistaat Thüringen fördert zudem die Erstausstattung der Wasserwehrdienste mit bis zu 50.000 €. Zur Erstausstattung zählen beispielsweise Tauchpumpen, Schlauchboot, Anhänger/ Container zur Lagerung der Ausrüstung, Sandsäcke aber auch Regenjacken und Stiefel für die Einsatzkräfte des Wasserwehrdienstes. Eine Fördervoraussetzung ist die erlassene Satzung als Nachweis für die Einrichtung des Wasserwehrdienstes.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Hochwasserschutz-und-Fliessgewaesserentwicklung-Foerderung
Thüringer Hochwasserschulungszentrum
Um die Einsatzkräfte der Wasserwehrdienste auf ihren Einsatz vorzubereiten werden voraussichtlich ab dem I. Quartal 2023 zentral Schulungen am Thüringer Hochwasserschulungszentrum an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz angeboten.
In den nächsten Jahren soll das Schulungsangebot zur Gefahrenabwehr im Hochwasserfall weiter ausgebaut werden.
Das Schulungszentrum wird einen Übungsdeich erhalten – eine technische Anlage zur Simulation von unterschiedlichen Belastungssituationen im Hochwasserfall. An diesem Übungsdeich können dann Abwehrtechniken wie beispielsweise der Einsatz von Sandsäcken zur Deichstabilisierung trainiert werden.
https://feuerwehrschule.thueringen.de/