Boden und Wasser
Die Böden dienen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Gleiches gilt für Wasser bzw. Gewässer. Sauberes Wasser und intakte Böden sind keine Selbstverständlichkeiten. Darum müssen Böden sowie das Grundwasser und allen Gewässern durch besondere Maßnahmen geschützt werden.
Luft und Lärm
Immissionen (Einträge) im Sinne des Umweltschutzes sind Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und nicht ionisierende Strahlen (z.B. Mobilfunk), die auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken. Jede Immission hat ihren Ausgangspunkt in einer Emission (Austrag). Diese können einerseits vom Menschen verursacht werden, aber auch natürlichen Ursprungs sein. Aufgabe des Immissionsschutzes ist es nun, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen.