Bergbau
Die Thüringer Bergverwaltung ist zweistufig aufgebaut. Die Oberste Bergbehörde ist das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Das nachgeordnete Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist als Vollzugsbehörde zuständig für alle bergbaubezogenen Genehmigungen und die Überwachung.
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Ein Schwerpunkt der Behörden ist es, die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen zu begleiten. Die Rohstoffgewinnung berührt wesentliche Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit und damit der Schaffung des gesellschaftlichen Wohlstandes in Thüringen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Sanierungsbergbau seit der Wende von 1990 und der damit verbundenen Einstellung vieler Bergbauaktivitäten in Thüringen. Die umfängliche Stilllegung von Bergbaubetrieben über- und untertage muss so gestaltet werden, dass von diesen Objekten keine Gefährdungen mehr ausgehen. Deshalb ist eine ordnungsgemäße Verwahrung der stillgelegten Bergbauanlagen unverzichtbar.
Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung der rund 3.000 Altbergbauobjekte in Thüringen. Obwohl bereits viel getan wurde, ist auch in Zukunft eine intensive Kontrolle der Gefährdungspotentiale notwendig.
Zudem muss auf Bergschadensereignisse unverzüglich reagiert werden, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Auch präventive Maßnahmen müssen getroffen werden. -
Der Geologische Landesdienst sammelt Informationen zu den hydrologischen und geologischen Verhältnissen Thüringens einschließlich der Böden, des Grundwassers, des Baugrundes und der Lagerstätten. Die aufbereiteten Informationen werden den Thüringer Behörden, der Wissenschaft, Wirtschaft und den Bürgern zur Verfügung gestellt. So wird auch die Bevölkerung über den Aufbau des Untergrundes von Thüringen unterrichtet. Zudem begleitet der Geologische Landesdienst fachlich die Thüringer Geoparks bei Aufbau und Zertifizierung. Derzeit gibt es vier Geoparks in Thüringen:
- Thüringer Geopark Inselsberg - Drei Gleichen
- Geopark Kyffhäuser
- Nationaler Geopark Harz-Braunschweiger Land-Ostfalen
- Geopark Schieferland
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Die detaillierte Kenntnis des Untergrundes ist Voraussetzung einer verantwortungsvollen Daseinsvorsorge. Sie ermöglicht z.B. die sichere Gründung von Bauwerken, eine konfliktfreie und verantwortungsvolle Rohstoffnutzung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Grundwassers, die Gewinnung geothermischer Energie sowie eine optimierte Forst- und Landwirtschaft.
Die zentrale Aufgabe des Geologischen Landesdienstes ist deshalb die Erfassung und Dokumentation der Daten über den geologischen Untergrund sowie die Verfügbarmachung der Informationen zum Nutzen der Allgemeinheit - für Verwaltungen, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger.
Die beratende Tätigkeit des Geologischen Landesdienstes wird z.B. benötigt für die
- Gewinnung und Sicherung von Rohstoffen wie Kies, Gips, Steinsalz, Bausteine
- Erschließung und Schutz von Trinkwasser
- Sanierung von Altlasten
- Gewinnung geothermischer Energie
- Geologische Erforschung des Landes
- Förderung des Geo-Tourismus
- Ausweisung von Geotopen
- Gründung und Sicherung von Bauwerken
- Abschätzung von Georisiken (z.B. Rutschungen, Erdfälle)
- Planung von Verkehrstrassen (Autobahnen, Bahnlinien).
Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, besitzt der Geologische Landesdienst von Thüringen vier Fachreferate (siehe unten Organisation Abt. 6), die sich mit folgenden Spezialgebieten der Geologie beschäftigen:
- Geologische Landesaufnahme
- Hydrogeologie
- Grundwasserschutz
- Rohstoffgeologie
- Ingenieurgeologie
- Georisiko
- Geotopschutz
- Geophysik
- Altbergbau
- Infrastrukturgeologie
- Geologisches Informations- und Datenzentrum von Thüringen
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Die geologische Landesaufnahme ist eine der zentralen Aufgaben jeder geologischen Landesbehörde. Sie umfasst die laufende Aktualisierung des Kenntnisstandes über das Alter, die Verteilung und die Lagerungsverhältnisse der Gesteine an der Oberfläche und in der Tiefe. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in analogen und digitalen Produkten, wie Karten und Datenbanken. Auch die geochemischen, hydrogeologischen, ingenieurgeologischen, rohstoffgeologischen, geophysikalischen und bodenkundlichen Verhältnisse in Thüringen beschäftigen die Landesaufnahme. Sie schafft damit wichtige Grundlagen für Verwaltung, Wirtschaft und Forschung. Die Verbesserung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes, die Aktualisierung des geologischen Kartenwerkes und die Verfügbarmachung des Datenbestandes des Geologischen Landesdienstes für einen breiten Nutzerkreis hat Einfluss auf Entscheidungen für eine nachhaltige, umweltverträgliche und ressourcenschonende Landesnutzung. Sie ist Voraussetzung für die Optimierung der Tätigkeit geowissenschaftlich orientierter Unternehmen und Basis für einen effektiven Umweltschutz.
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Einer der wertvollsten geologischen Schätze ist das Grundwasser, dessen Nutzung für uns so selbstverständlich ist, dass wir den eigentlichen Wert sauberen Wassers gar nicht mehr wahrnehmen.
Die Hydrogeologie ist der Teil der Angewandten Geologie, der sich mit dem Grundwasser befasst. Sie ist ein Zweig der Geowissenschaften, der ursprünglich aus praktischen Aufgaben erwachsen, sich heute auch mit vielen rein wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzt. Nach DIN 4049 Teil 1 ist Grundwasser unterirdisches Wasser, dass die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungsmöglichkeit ausschließlich durch die Schwerkraft bestimmt wird. Fragen der Herkunft des Grundwassers (Grundwasserneubildung), seines unterirdischen Laufes (Nährgebiet, Transitgebiet, Entlastungsgebiet), seiner Nutzung und nicht zuletzt auch seines Schutzes sind in erster Linie hydrogeologische Fragen und sind eng mit praktischen und wirtschaftlichen Problemstellungen verknüpft. Grundwasser entsteht weitgehend aus versickernden Anteilen der Niederschläge. Darüber hinaus kann es auch durch Versickerungen und/oder Versinkungen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Seen usw.) gebildet werden. Der wassererfüllte Bereich der Erdkruste, in dem sich in größerem Umfang Grundwasser bewegt, wird als Grundwasserleiter bezeichnet.
In Lockergesteinsgrundwasserleitern (Sand, Kies) erfolgt die Grundwasserbewegung über Porenräume, in Festgesteinsgrundwasserleitern dagegen fast ausschließlich über ein netzartiges System von Klüften, Spalten, Verwerfungs-, Schicht- und Bankungsfugen. Erfolgt die Grundwasserbewegung überwiegend über Lösungshohlräume, spricht man von Karstgrundwasserleitern als spezielle Form der Festgesteinsgrundwasserleiter.- Aufgaben der Hydrogeologie im Geologischen Landesdienst
- Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Grundwasser)
- Montanhydrologie
- Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
- Grundwasserüberwachung
- Datendienst Grundwasser-FIS Gewässer
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Mineralische Rohstoffe sind volkswirtschaftlich wichtige, nicht vermehrbare natürliche Ressourcen. Sie sind, geologisch bedingt, regional unterschiedlich verteilt, standortgebunden und stehen in Thüringen z. T. nur begrenzt zur Verfügung. Letzteres bedeutet, dass mit den Naturressourcen sparsam und schonend umgegangen werden muss. Gleichzeitig bestehen Forderungen der Volkswirtschaft zum Abbau nutzbarer Lagerstätten, da die Versorgung mit Rohstoffen eine wichtige Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bildet und somit auch zur Sicherung unseres Lebensstandards beiträgt.
Hauptaufgabe der lagerstättenwirtschaftlichen Arbeiten der Rohstoffgeologie in Thüringen ist, die bedarfsgerechte, verbrauchernahe und damit möglichst umweltverträgliche Bereitstellung von Rohstoffen für die Wirtschaft aus eigenen Lagerstätten zu sichern und dabei den Forderungen der Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Dem geologischen Bau des Landes und der Mannigfaltigkeit der vorkommenden Gesteine entsprechend, verfügt Thüringen über eine Vielfalt an mineralischen Rohstoffen. Demzufolge hat auch der Bergbau eine lange Tradition. Während jedoch die ehemals wichtigen Bergbauzweige wie z. B. der Abbau von Kali- und Steinsalzen, von Erzen und Spaten und von Braunkohlen aus ökonomischen Gründen im 20. Jahrhundert sukzessive verringert bzw. sogar eingestellt wurden, kam und kommt der Gewinnung der überwiegend oberflächennah anstehenden Steine- und Erden-Rohstoffe zunehmend größere Bedeutung zu.
Das in Thüringen vorhandene Steine- und Erden-Rohstoffpotential gliedert sich in folgende Rohstoffgruppen
- Kiessand
- Sand/Sandstein
- Kalkstein für die Herstellung von Schotter und Splitt
- Hartgestein (silikatisches Gestein) für die Herstellung von Schotter und Splitt
- Gips- und Anhydritstein
- Werk- und Dekorationsstein
- Grobkeramische Rohstoffe (Tonschiefer, Ton- und Schluffstein sowie Ton und Schluff)
- Rohstoffe für spezielle Einsatzzwecke
Mineralische Rohstoffe begleiten uns überall im täglichen Leben. So finden die Steine- und Erden-Rohstoffe z. B. im Wohnungsbau, bei Stadtsanierungen, im Gewerbeneubau und vor allem im Straßen- und Wegebau Verwendung. Dabei ist nach wie vor den politischen und ökonomischen Forderungen Rechnung zu tragen, diese Rohstoffe so preiswert und verbrauchernah wie möglich zur Verfügung zu stellen.
Untertägig erfolgt derzeitig in Thüringen die Gewinnung von Kali- und Steinsalz, Erdgas und Flussspat.
Zur Koordinierung, Steuerung und Durchführung der Arbeiten auf den Gebieten der Rohstoffsicherung, Lagerstättenwirtschaft und Lagerstättenuntersuchung erfolgt im Bereich Rohstoffgeologie die wissenschaftliche Bearbeitung der Rohstoffvorkommen (z. B. Erstellung von Rohstoffsicherungskarten, Karte der oberflächennahen Rohstoffe - KOR) und die Erfassung und Bewertung von Lagerstätten der Steine- und Erden-Rohstoffe sowie der Industrieminerale in Thüringen unter rohstoff- und wirtschaftsgeologischen Aspekten.
Die 1994 begonnene und seither fortlaufende Erfassung lagerstättenwirtschaftlich-statistischer Daten im Fachinformationssystem Rohstoffe erlaubt deren Auswertung im Rahmen der vom Geologischen Landesdienst regelmäßig veröffentlichten "Lagestättenwirtschaftlichen Jahresanalyse". Diese informiert die Landesregierung und Behörden, die Verbände und Unternehmen, die Kommunen und auch Privatpersonen über den Stand der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in Thüringen und dient als Grundlage zur Rohstoffsicherung.
Lagerstättenwirtschaftliche Jahresanalyse
Weitere Schwerpunkte bilden die gutachterlichen Bewertungen der rohstoffgeologischen Kriterien für die rechtliche Zuordnung von Bodenschätzen und die rohstoffgeologischen Stellungnahmen im Rahmen von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für die Gewinnung von Rohstoffen sowie für die Bewertung von Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Verkehrswegebau).
Der Bereich Rohstoffgeologie berät die Landesregierung, Behörden, Verbände, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen zu Fragen der Rohstoffgeologie, -sicherung und Lagerstättennutzung.
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Nicht überall ist der natürliche Untergrund Thüringens als Baugrund und Bauraum so beschaffen, dass man auf ihm jedes Bauwerk problemlos errichten könnte. Dies gilt schon für Einfamilienhäuser, besonders aber für anspruchsvollere Bauwerke wie Hoch- und Industriebauten, Verkehrstrassen mit ihren Tunneln und Brücken und Talsperren ebenso für Bergwerke und Deponien.
Der natürliche Untergrund ist für den Bauingenieur ein Baustoff auf dem, in dem und mit dem gebaut werden muss. Um diesen Baustoff optimal einsetzen zu können, müssen seine Eigenschaften wie Festigkeit, Verformbarkeit, hydraulisches Verhalten usw. mit einem für den Ingenieur verständlichen berechenbaren Modell beschrieben werden.
Dieser Untergrund ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Entstehungsweise und Materialzusammensetzung sowie mannigfacher Beanspruchung durch erdinnere Kräfte, Verwitterung und Erosion oft sehr inhomogen ausgebildet. Deshalb ist der Baugrund, bei Bauvorhaben, jedes Mal neu zu erkunden und in Hinblick auf seine lokalen geotechnischen Eigenschaften zu beschreiben. Zu diesem Zweck sind Aufschlüsse zu dokumentieren, ggf. spezielle Karten anzufertigen, Bohrungen und Sondierungen durchzuführen, Proben zu entnehmen und ihre geotechnischen Eigenschaften zu untersuchen oder gar aufwändige geomechanische Feldversuche durchzuführen.
Hier sind Fachleute vonnöten, die nicht nur geologische Fakten deuten können, sondern sie auch in die Sprache des Ingenieurs übersetzen können: eben die Ingenieurgeologen an der Schnittstelle: Geologie-Bauwesen.
In der TLUG werden diese Aufgaben von den Mitarbeitern des Ref. 64 - Ingenieurgeologie - wahrgenommen. Sie verstehen sich als staatliche Experten der Geosphären-Ressource "Baugrund/Bauraum" mit einem weiten Aufgabenfeld:
- hoheitliche Grundlagenaufgaben wie die ingenieurgeologische Landesaufnahme im Hinblick auf Planungshilfen und Georisiken
- Aufbau und Pflege ingenieurgeologischer Fachdatenbanken
- umfängliche Auskunfts-, Beratungs- und Untersuchungstätigkeit für Behörden, Wirtschaft und betroffene Bürger
- Wahrnehmung von Aufgaben als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß Baugesetzbuch für die Bauleitplanung von Gebietskörperschaften
- landesweite Erhebung von Fachdaten, um öffentlich verfügbare Informationsträger zu erstellen
- Prüfungen von Stauanlagen jeglicher Art in Thüringen in ingenieurgeologischer, bodenmechanischer und grundbautechnischer Sicht; Beteiligung bei Voruntersuchung für Standortplanung, Untersuchung und Überwachung vor und während der Bauausführung, Überwachung des Probestaus und Staubetriebes, Mitarbeit in der Talsperrenaufsicht Thüringens
- fachbehördliche Vorhabensbegleitung von Bauvorhaben, die für die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens bedeutsam sind.
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Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche bedrohen Thüringen nicht, aber andere Georisiken wie Rutschungen, Felsstürze oder Erdfälle bzw. -senkungen stellen Gefahrenpotentiale dar, die große Schäden in menschlichen Siedlungsräumen anrichten können. Verantwortlich hierfür ist das komplexe Zusammenspiel von Geologie, Verwitterung und Klima. Diese Faktoren steuern Entstehung und Verlauf von Rutschungen und Subrosionsvorgängen. Beeinflussen können Geologen diese Steuermechanismen nicht, aber sie können gefährdete Bereiche erkennen, dokumentieren, beobachten und Schlussfolgerungen zur Prävention treffen. Bei der Planung von Siedlungsgebieten und Verkehrswegen weisen sie auf diese Gefahren hin und helfen so, Schäden zu verhindern. Schäden lassen sich am einfachsten dadurch vermeiden, dass gefährdete Gebiete nicht bebaut werden. Oft ist das aus den verschiedensten Gründen jedoch nicht möglich, dann ist der Geologe gefragt, bei der Minimierung der von diesen Georisiken ausgehenden Gefahren mitzuwirken. Das erfordert sowohl Kenntnis der regionalen Geologie, der Ursachen und des Ablaufs solcher Ereignisse als auch fundiertes Wissen über Techniken zur Kontrolle oder Vermeidung dieser Gefahren. Daher sind Erfassung und Bewertung von Georisiken wesentliche Aufgaben der Ingenieurgeologie. Die Ingenieurgeologen stellen aufgrund ihrer Kenntnisse von Geologie und Bautechnik die geeigneten Partner für eine enge Zusammenarbeit mit Planern und Bauingenieuren dar.
Bergbau oder Eingriffe in die Oberflächengestalt durch Baumaßnahmen, durch Veränderung natürlicher Gewässer können unter ungünstigen Umständen Gefahrenpotentiale für die Infrastruktur unserer hochtechnisierten Gesellschaft darstellen.
Neben natürlichen Georisiken müssen auch diese durch menschliches Einwirken hervorgerufene Gefahren vom Ingenieurgeologen erkannt und vorbeugend fachlich bearbeitet werden.
Die wichtigsten Aufgabenfelder der Ingenieurgeologen der TLUG im Rahmen von Georisiken in Thüringen sind:
- hoheitliche Grundlagenaufgaben wie die ingenieurgeologische Landesaufnahme als Planungshilfe im Umgang mit Georisiken,
- Auskunfts-, Beratungs- und Untersuchungstätigkeit für Landesregierung, Behörden, Wirtschaft und betroffene Bürger,
- Wahrnehmung von Aufgaben als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß Baugesetzbuch für die Bauleitplanung von Gebietskörperschaften,
- landesweite Erhebung von Fachdaten,
- Aufbau und Pflege ingenieurgeologischer Fachdatenbanken zu dem Thema Georisiko,
- fachbehördliche Vorhabensbegleitung von Sicherungs- oder Sanierungsarbeiten bei durch Erdfälle, Erdsenkungen, Rutschungen oder Felsstürze hervorgerufenen Schäden,
- Mitwirkung bei der Planung von Präventionsmaßnahmen zur Abwehr von erkannten geogenen Gefahren.
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Thüringen ist sowohl geologisch als auch landschaftlich ein vielseitig geprägtes Bundesland, zudem eines der Geburtsländer der Geologie als Wissenschaft und zeichnet sich durch eine Vielfalt bekannter geologischer und montanwissenschaftlicher Lokalitäten aus.
Der Schutz geologischer Naturdenkmale ist eng mit dem Bestreben der Menschen verbunden, die Entstehungsgeschichte der Gesteine und die Entwicklung des Lebens auf der Erde zu erkennen, zu bewerten und sich an der Schönheit und Eigenart der Bildungen zu erfreuen.
Lange Zeit bestand in Deutschland kein eindeutiger und einheitlicher Begriff für die besonderen Bildungen der unbelebten Natur. Im Auftrag der Direktorenkonferenz der Geologischen Dienste der Länder der Bundesrepublik Deutschland wurde 1992 begonnen, eine "Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland - Leitfaden der Geologischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland" zu erarbeiten, welche 1996 vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn-Bad Godesberg herausgegeben wurde.
Nach der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 24/1994 war die Thüringer Landesanstalt für Geologie im Rahmen der Trägerschaft öffentlicher Belange mit dem "Denkmalschutz für geologische Naturdenkmale" betraut. Diese Beauftragung schließt die Beratung der Naturschutzbehörden sowie die Aufnahme und Bewertung der Schutzwürdigkeit der Objekte ein.
Im Zuge der möglichst vollständigen Erfassung der geschützten geologischen Naturdenkmale wurden 1994 die im Geologischen Landesdienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vorhandenen Unterlagen mit denen der unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte abgestimmt und ergänzt.
Geoparks und Geoparkprojekte in Thüringen
In Geoparks soll die Bedeutung geologischer und geomorphologischer Prozesse für die natürlichen Ressourcen, aber auch für die Landnutzung, die Oberflächengestaltung sowie die Wirtschafts- und Kulturgeschichte für eine breite Öffentlichkeit erlebbar gemacht werden. Dieser Ansatz erfordert gemeinsames Handeln aller Beteiligten und die Zusammenarbeit unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Dabei stehen die wirtschaftliche Entwicklung, die Tourismusförderung und Freizeitgestaltung im Vordergrund.
Geoparks stellen damit im Unterschied zu den Naturparks keine (neue) rechtsverbindliche Schutzkategorie dar, sondern sollen unter dem Aspekt des Erhaltes und der Pflege der Geotope sowie der Umweltbildung vorallem der touristischen Erschließung und Vermarktung dienen.
Folgende Geoparkprojekte unterschiedlichen Realisierungsstadiums existieren in Thüringen:
- Geopark Harz - Braunschweiger Land - Ostfalen mit dem nördlichen Teil des Landkreises Nordhausen
- Geopark Kyffhäuser im Kyffhäuserkreis mit Teilgebieten der Landkreise Sömmerda und Nordhausen sowie Sangerhausen in Sachsen-Anhalt
- Thüringer Geopark Inselsberg - Drei Gleichen
- Geopark-Projekt Thüringisch-Fränkische Schieferland
- Nationale GeoParks in Deutschland
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Bereits in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts begannen in Thüringen erste geophysikalische Regionalvermessungen im Rahmen der Reichsaufnahme zur Erweiterung des Kenntnisstandes der tieferen geologischen Strukturen. Vermessungen größerer Gebiete folgten zu Beginn der 1950er Jahre, um die Erkundung von volkswirtschaftlich bedeutsamen Rohstoffe wie Erdöl und Erdgas, Spat, Salz, Uran, Eisen- und anderer Erze, Bau- und Zuschlagstoffe etc. zu forcieren. In den nachfolgenden Jahren bis 1990 wurde der Geophysik ein hoher Stellenwert bei der Verstärkung des geologischen Wissensstandes eingeräumt. Großflächige Untersuchungen, zuletzt auch mittels Aerogeophysik, wurden durchgeführt. Diese umfangreichen Daten befinden sich im Datenspeicher Leipzig.
Erbe des thüringischen Anteils im geophysikalischen Fundus ist der Freistaat Thüringen. Verwalter und Nutzer im Rahmen der geologischen Landesaufnahme und der angewandten Bereiche ist der in die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie integrierte Geologische Landesdienst.
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Der Bereich Infrastrukturgeologie bündelt das Wissen der Geologischen Landesaufnahme, der Grundlagenforschung verschiedener geowissenschaftlicher Disziplinen und der angewandten Bereiche wie der Hydrogeologie, der Ingenieurgeologie, der Rohstoffgeologie, der Bodengeologie etc. für geowissenschaftliche Stellungnahmen und Beratungen, die im Rahmen der Raumordnung, Landesplanung und Bauleitplanung und von Genehmigungsverfahren erforderlich werden.
Der Schwerpunkt des Bereiches Infrastrukturgeologie liegt folglich in der Wahrnehmung der Aufgaben des Geologischen Landesdienstes der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) als Träger öffentlicher Belange (TÖB).
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Aufgaben des Geologischen Informations- und Dokumentationszentrums
Die Führung des Geologischen Informations- und Dokumentationszentrums (Geologischen Landesarchivs) - bestehend aus Schriftgut-, Karten- und Bohrarchiv - gehört zu den originären Aufgabenbereichen des Geologischen Landesdienstes der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Darin erfasst ist ein Großteil des geologischen Schriftgutes mit Bezug auf den Freistaat Thüringen. Es entstand im Rahmen der Tätigkeit der geologischen Landesverwaltung sowie weiterer einschlägiger Behörden und Einrichtungen des Landes über einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren. Hierzu zählen auch die umfangreichen Berichtsdokumente, Gutachten und sonstigen Schriften der in Thüringen tätigen geotechnischen Unternehmen, die auf der Basis der ehemaligen Dokumentationsordnung bzw. des Lagerstättengesetzes der TLUG als zuständiger Landesbehörde übergeben wurden.
Die Aufgaben des Geologischen Landesarchivs sind:
- Sammlung, Archivierung und inhaltliche Erschließung geowissenschaftlicher Daten (Karten, Schriftgut, Geophysikalische Messergebnisse, Fachliteratur, Bohrdaten und -proben) in analoger und digitaler Form für die Fachreferate des Geologischen Dienstes der TLUG.
- Bereitstellung geowissenschaftlicher Daten für wissenschaftliche, wirtschaftliche oder raumplanerische Fragestellungen.
- Fachliche Beratung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen.
Vorgeschichte
Mit ihrer Gründung am 14.12.1991 übernahm die Thüringer Landesanstalt für Bodenforschung das geowissenschaftliche Schriftgut folgender ehemaliger Einrichtungen, Unternehmen und Dienststellen:
- Abteilungen Geologie bei den Räten der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl einschließlich anteilig das geologische Schriftgut der dem Lande Thüringen beigetretenen Kreise Artern (ehemals Bezirk Halle) sowie Altenburg und Schmölln (ehemals Bezirk Leipzig)
- Geologischer Fundus des Zentralen Geologischen Instituts (ZGI) in Berlin (u. a. auch Bestände der Königlich Preußischen Geologischen Landesanstalt, des Reichsamtes für Bodenforschung Berlin, der Staatlichen Geologischen Kommission der DDR)
- VEB Geologische Forschung und Erkundung (GFE) Halle, Betrieb Freiberg, BT Jena (u. a. auch Bestände der Geologischen Landesuntersuchung Thüringen sowie der Staatlichen Geologischen Kommission, Geologischer Dienst Jena)
- geowissenschaftliche, geo- und bohrtechnische Unternehmen sowie Bergbauunternehmen.
Die Berichte, Gutachten und Stellungnahmen, Studienarbeiten, Bohr- und Probendaten umfassen den Zeitraum vom ausgehenden 19. Jh. bis heute.
Die Bestandteile des Geologischen Landesarchivs von Thüringen
- Schriftgut- und Kartenarchiv
- Bohrarchiv
- Geologisches Probenarchiv Thüringen (GEOPAT)
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Weitere Informationen
Strahlenschutz
Jeder Mensch ist im Alltag Strahlung unterschiedlicher Art ausgesetzt. Dabei kann diese natürlicher oder künstlicher Herkunft sein. Egal, ob vom Menschen gemacht oder in der Natur vorkommend, unterscheidet man zwischen nicht-ionisierender Strahlung, wie Infrarotstrahlung und Licht (siehe Immissionsschutz), und ionisierender Strahlung, die auch als radioaktive Strahlung bezeichnet wird. Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz speziell vor radioaktiver Strahlung. In der Frage der Anwendung radioaktiver Strahlung orientiert sich der Strahlenschutz an den Grundsätzen der Rechtfertigung, der Dosisbegrenzung und der Minimierung/Optimierung. Daraus ergibt sich, dass jede Anwendung radioaktiver Strahlung durch einen gesellschaftlichen Nutzen gerechtfertigt sein muss. Um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden, müssen Grenzwerte festgelegt und eingehalten werden. Das Atom- und das Strahlenschutzgesetz sowie deren untergesetzliche Regelwerke normieren den Schutz vor der schädlichen Wirkung von Radioaktivität.
In Thüringen bestimmt die Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts die Zuständigkeiten der jeweiligen Ministerien und Ämter.
Vereinfacht dargestellt, gliedern sich die Zuständigkeiten in Thüringen so:
Das Thüringer Umweltministerium beaufsichtigt alle Anwendungen im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist die Genehmigungsbehörde für Tätigkeiten mit Strahlenbelastung, z.B. in der Nuklearmedizin.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ist die strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Das TLV kontrolliert die Anwendung von Strahlung, z.B. bei Thüringer Betrieben und Arztpraxen. Ausgenommen hiervon ist der Bergbau, den das TLUBN kontrolliert.
Wichtige Arbeitsschwerpunkte des Strahlenschutzes in Thüringen sind:
Endlagersuche
2013 beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einen Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bis zum Jahr 2031 soll innerhalb Deutschlands ein Endlagerstandort gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit von radioaktiven Abfällen für den Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Die Suche nach diesem Endlagerstandort ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – zuständig für die Suche ist der Bund. Koordiniert wird die Endlagersuche vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie der extra zum Zweck der Endlagerung eingerichteten Vorhabenträgerin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Als Grundlage des Suchverfahrens hat der Gesetzgeber 2017 das Standortauswahlgesetz (StandAG) beschlossen und das Standortauswahlverfahren auf einer weißen Landkarte neu gestartet. Die Auswahl des Endlagerstandorts erfolgt anhand seiner Eignung nach rein wissenschaftlichen Kriterien und in einem transparenten und ergebnisoffenem Suchverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Einen Überblick zu den aktuell anstehenden Terminen finden Sie hier:
Begleitgremium - Termine (nationales-begleitgremium.de)
https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/
Für Thüringen wird die Endlagersuche durch das Thüringer Umweltministerium sowie durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet. Weiterführende Inhalte finden Sie auf der Internetseite des TLUBN.