Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Abfallbilanz und abfallwirtschaftliche Planung

Abfallbilanz

In Thüringen sind die Landkreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben (Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz - ThürAGKrWG) verpflichtet, jährlich Abfallbilanzen zu erstellen. Diese Bilanzen enthalten Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) wertet diese kommunalen Bilanzen und weitere abfallwirtschaftlich relevante Daten aus und erstellt daraus die jährliche Abfallbilanz für Thüringen.

    • Insgesamt sind in Thüringen 1.5 Millionen Tonnen Abfall angefallen. 584 Tausend Tonnen und damit knapp 277 Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner macht davon die Menge der getrennt erfassten Wertstoffe (Papier/Pappe/Karton, Glas, Verpackungen, Grün- und Bioabfälle, Elektroaltgeräte) aus. Weitere 428 Tausend Tonnen machen Restabfälle wie Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Straßenkehricht oder Marktabfälle aus. Pro Einwohnerin und Einwohner sind das 203 Kilogramm.
    • 49 % der Abfälle wurden recycelt und 26% zur Energiegewinnung genutzt. Die drei kommunalen Verbrennungsanlagen in Thüringen gaben 2021 zusammen ca. 446 Tausend MWh an das Stromnetz ab. Das ist so viel wie 144.000 Haushalte bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.100 KWh jährlich an Strom benötigen.
    • Die Menge an Elektroschrott wurde nach einem stetigen Anstieg in den Vorjahren auf dem Vorjahresniveau von 8 kg je Einwohnerin und Einwohner gehalten. Wichtig dafür sind neue Rückgabemöglichkeiten von Elektroaltgeräten im Einzelhandel und dadurch eine fachgerechte Entsorgung und höhere Recyclingquote. Mit dem Thüringer Förderprogramm „Reparaturbonus“ wurden zudem 10.000 Elektrogeräte repariert, die sonst möglicherweise entsorgt worden wären.
    • Die Mengen an getrennt erfassten, sogenannten trockenen Wertstoffen wie Pappe, Papier, Karton, Leichtverpackungen und Glas ist mit 148 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner im Vergleich zum Jahr 2020 konstant geblieben. Thüringen liegt hier weiter unter dem Bundesschnitt von 152 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner (2020).
    • Die Mengen an Bio- und Grüngut erreichten einen neuen Höchstwert seit Beginn der Abfallbilanzen: 2021 wurden insgesamt 128 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner erfasst. Der Anstieg betraf sowohl das Grüngut als auch das Biogut. Im Jahr 2021 wurden 89 kg Grüngut je Einwohner/in (2020: 80 kg) und 39 kg Biogut je Einwohner/in (2020: 36 kg) entsorgt. Das spricht für eine bessere Trennung. Trotz der Mengenzunahme beim Biogut liegt Thüringen aber immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (2020: 64 kg je Einwohner/in). Dank der verbesserten getrennten Entsorgung konnten mehr wertvolle Rohstoffe für die Kompost- und Energieerzeugung zurückgewonnen werden.

Landesabfallwirtschaftsplan

Der Landesabfallwirtschaftsplan wird ebenfalls durch das TLUBN erarbeitet. Dafür sind die Abfallbilanzen des Landes und die Abfallkonzepte der Kommunen eine wesentliche Grundlage. Der Landesabfallwirtschaftsplan umfasst einen zehnjährigen Planungszeitraum und trägt dazu bei, eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen und die Abfallwirtschaft im Land zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiter zu entwickeln. Der Plan stellt für die abfallwirtschaftlichen Akteure Ziele für die Abfallvermeidung, die Wiederverwendung und für die Bewirtschaftung einzelner Abfallströme wie z. B. Bioabfälle, Elektroaltgeräte, Haus- und Sperrmüll, Bauabfälle und gefährliche Abfälle auf. Ebenso definiert er Ziele für die Organisation der Abfallbeseitigung insgesamt, der kommunalen Restabfallbehandlung und der Deponierung. Außerdem werden die bisherigen Mengen der einzelnen Abfallströme und deren Entsorgungswege dargestellt, künftige Entwicklungen prognostiziert und im Ergebnis die zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Planungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung bewertet und, falls erforderlich, aus überörtlichen Gesichtspunkten ergänzende Maßnahmen abgeleitet.

Entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) ist der Landesabfallwirtschaftsplan mindestens alle 6 Jahre auf Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

  • Der Landesabfallwirtschaftsplan wurde 2018 fortgeschrieben und umfasst einen zehnjährigen Planungszeitraum bis zum Jahr 2027. Als Planungsinstrument trägt er dazu bei, die Abfallwirtschaft im Land zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiter zu entwickeln.

    Der Landesabfallwirtschaftsplan 2018 legt dar, dass in Thüringen ausreichend Abfallbehandlungs- und -beseitigungskapazitäten vorhanden bzw. durch die Kommunen vertraglich gebunden sind. So besteht Entsorgungssicherheit im Prognosezeitraum und darüber hinaus. Ebenso werden die vorhandenen Deponiekapazitäten als angemessen angesehen und sollen bevorzugt kooperativ genutzt werden. Zum Planungsstand noch nicht absehbarer Ereignisse, die zu einer Veränderung der Abfallströme oder der Rahmenbedingungen für die Verwertung mineralischer Abfälle führen könnten, wie z.B. das Inkrafttreten einer Ersatzbaustoffverordnung des Bundes, sind bei der Planung unberücksichtigt geblieben. Ein sich durch derartige Veränderungen künftig möglicherweise ergebender Mehrbedarf an Deponieraum für beispielsweise gering belastete mineralische Abfälle wird dadurch aufgefangen, dass der LAWP ergänzende Planungen der Kommunen zulässt.

Das Thüringer Umweltministerium in den sozialen Netzwerken: