Abfallbilanz und abfallwirtschaftliche Planung
Abfallbilanz
In Thüringen sind die Landkreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben (Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz - ThürAGKrWG) verpflichtet, jährlich Abfallbilanzen zu erstellen. Diese Bilanzen enthalten Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der entsorgten Abfälle. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) wertet diese kommunalen Bilanzen und weitere abfallwirtschaftlich relevante Daten aus und erstellt daraus die jährliche Abfallbilanz für Thüringen.
Landesabfallwirtschaftsplan
Der Landesabfallwirtschaftsplan wird ebenfalls durch das TLUBN erarbeitet. Dafür sind die Abfallbilanzen des Landes und die Abfallkonzepte der Kommunen eine wesentliche Grundlage. Der Landesabfallwirtschaftsplan umfasst einen zehnjährigen Planungszeitraum und trägt dazu bei, eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen und die Abfallwirtschaft im Land zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiter zu entwickeln. Der Plan stellt für die abfallwirtschaftlichen Akteure Ziele für die Abfallvermeidung, die Wiederverwendung und für die Bewirtschaftung einzelner Abfallströme wie z. B. Bioabfälle, Elektroaltgeräte, Haus- und Sperrmüll, Bauabfälle und gefährliche Abfälle auf. Ebenso definiert er Ziele für die Organisation der Abfallbeseitigung insgesamt, der kommunalen Restabfallbehandlung und der Deponierung. Außerdem werden die bisherigen Mengen der einzelnen Abfallströme und deren Entsorgungswege dargestellt, künftige Entwicklungen prognostiziert und im Ergebnis die zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Planungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung bewertet und, falls erforderlich, aus überörtlichen Gesichtspunkten ergänzende Maßnahmen abgeleitet.
Entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) ist der Landesabfallwirtschaftsplan mindestens alle 6 Jahre auf Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.