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Aktuelles

aus dem Bereich Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Aktuell: Ab 01.08.2023 gilt eine bundesweit einheitliche Ersatzbaustoffverordnung. Diese regelt, wie Bau- und Abbruchabfälle und andere mineralische Abfälle (sogenannte Ersatzbaustoffe) im Einklang mit dem Boden- und Gewässerschutz verwertet werden können. Wichtige Infos dazu finden Interessierte im Bereich "Mineralische Abfälle/Bauabfälle".

Stengele: „Müll ist ein Denkfehler“ Medieninformation: Reparaturbonus 4.0 startet mit hoher Nachfrage

Der seit Mitte Mai gestartete Reparaturbonus 4.0 wird intensiv in Anspruch genommen. In den ersten sechs Wochen bis Ende Juni sind rund 2.700 Anträge…

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+++ Gemeinsame Medieninformation des Umweltministeriums und der Verbraucherzentrale Thüringen +++ Der Thüringer Reparaturbonus 4.0 startet zum 15. Mai / Fraunhofer Institut wertet bisherigen Verlauf aus

Der 2021 begonnene Thüringer Reparaturbonus geht ab dem 15. Mai in die vierte Runde. Rund 30.000 Anträge wurden bereits in den vergangenen Jahren und…

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Bis zum 31.12.2023 ist die Landesunterstützung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Thüringen noch möglich Reparaturbonus 3.0: Erfolgreiche dritte Phase endet mit rund 13.000 Anträgen

Dazu erklärt Umweltminister Stengele: „Die große Nachfrage und das bundesweite Interesse zeigen, dass die Menschen kurzlebige Elektronik satthaben...

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Reparaturbonus 3.0 endet Ende 2023

Stengele: „Unsere Initiative weckt überregional Interesse“ Thüringer Reparaturbonus 3.0: Anträge weiterhin möglich

Der Mitte Juni gestartete Reparaturbonus 3.0 geht in die Verlängerung. Die bisherigen Landesmittel von rund 600 000 Euro werden für dieses Jahr um…

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Reparatur-Bonus Thüringen 3.0

Stengele: „Geteilte Ressourcen sind doppelter Schutz für Umwelt und Gesellschaft“ Thüringer Umweltpreis 2023 würdigt nachahmenswerte Projekte zum Thema ´Ressourcen teilen

Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele hat heute in der Erfurter „Zentralheize“ die Thüringer Umweltpreise 2023 verliehen. Aus insgesamt 38…

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Der Thüringer Reparaturbonus 3.0 startet zum 15. Juni

Umweltministerium und Verbraucherzentrale läuten zum 15. Juni die dritte Projektphase des Reparaturbonus Thüringen ein.

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Ideen zum Thema: „Ressourcen teilen – gut leben statt viel verbrauchen“ gesucht Jetzt noch vier Wochen für den Thüringer Umweltpreis 2023 bewerben

Die Bewerbungsfrist für den Thüringer Umweltpreis 2023 wird bis zum 31. Mai verlängert. Damit haben Initiativen, Vereine, Kommunen oder Projektträger…

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Vier Fäuste bilden Fistbumb (informelle Geste zur Begrüßung)

Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Ursprünglich stand der Aspekt der Abfallbeseitigung im Vordergrund. Inzwischen geht es vor allem darum, Abfälle zu vermeiden und nicht vermeidbare Abfälle vorrangig wieder zu verwenden oder zu recyceln. Einige Sekundärrohstoffe, wie zum Beispiel Stahl, Metalle, Glas, Papier und Altöl ersetzen bereits seit langem Primärrohstoffe, indem sie ‚im Kreislauf geführt‘ werden. Deshalb wird in Fachkreisen heute der Begriff „Kreislaufwirtschaft“ an Stelle von „Abfallwirtschaft“ verwendet.

Auch mit dieser Fokussierung gibt es Abfälle, die wegen ihrer Beschaffenheit einer Verwertung nicht oder nur bedingt zugänglich sind. Für diese Abfälle bestehen in einer modernen Abfallwirtschaft Möglichkeiten, um sie unter Nutzung der enthaltenen Energie umweltverträglich zu beseitigen (zum Beispiel Hausmüll / Restmüll) oder über eine direkte Deponierung aus dem Kreislauf aus zu schleusen (zum Beispiel Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Asbest).

Rechtliche Grundlage der Abfallwirtschaft in Thüringen bilden verschiedene Gesetze: Das Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und die europäische Abfallrahmenrichtlinie.

Themenübersicht

Adressen & Ansprechpartner

Hier erfahren Sie, wie die Abfallwirtschaft in Thüringen organisiert ist, wer für die Abfallentsorgung und deren Kontrolle zuständig ist und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zur Entsorgung bestimmter Abfälle haben oder zum Beispiel unzulässige Abfallablagerungen melden wollen.

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Abfallströme

Kann man das noch benutzen oder muss das weg? Und wenn es weg muss: wie und wohin? Für ausgewählte Abfälle, wie zum Beispiel Verpackungen und Kunststoffe, Gipskartonplatten, Altmedikamente und einiges mehr, finden Sie hier Antworten auf diese Fragen.

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Abfallvermeidung

Unter der Abfallvermeidung sind Maßnahmen und Verhaltensweisen zu verstehen, die dazu führen, dass Abfälle gar nicht erst entstehen. Abfallvermeidungsmaßnahmen führen somit zu einem geringeren Abfallaufkommen.

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Abfallbilanz & Planung

In den jährlichen Abfallbilanzen stellen die Kommunen dar, welche Abfälle ihnen in welchen Mengen überlassen wurden, woher sie kamen und wie sie entsorgt wurden. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) wertet die kommunalen Abfallbilanzen aus und erstellt daraus die jährliche Abfallbilanz für Thüringen. Die Abfallbilanzen sind eine wichtige Grundlage für die Landesabfallwirtschaftsplanung.

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Anzeige- & Erlaubnispflichten

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzuzeigen. Dies kann auch auf elektronischem Weg geschehen.

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Entsorgungsfachbetriebe

Betriebe der Abfallwirtschaft können die Qualität ihrer Tätigkeit dadurch dokumentieren, dass sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Die Zertifizierung setzt voraus, dass der Betrieb bestimmte Standards einhält und wird regelmäßig überprüft. Im Gegenzug befreit die Zertifizierung den Entsorgungsfachbetrieb von bestimmten abfallrechtlichen Pflichten.

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Nachweis- & Registerpflichten

Die Erzeuger, Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung der gefährlichen Abfälle nachzuweisen und ein Register über die entsorgten Abfälle zu führen. Den Registerpflichten unterliegen außerdem Händler und Makler gefährlicher Abfälle sowie Abfallentsorger allgemein. Private Haushalte sind von diesen Pflichten ausgenommen.                                                                                                                  

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Umweltfreundliche Beschaffung

Abfälle zu vermeiden und nicht vermeidbare Abfälle zu verwerten, kann Ressourcen schonen. Das setzt jedoch voraus, dass die Produkte, die in abfall- und schadstoffarmen Prozessen oder unter Einsatz von Abfällen hergestellt wurden, auch entsprechend nachgefragt werden. Öffentliche Einrichtungen können und sollen den Begriff „Ressourcenschonung“ mit Leben füllen, indem sie ihre Nachfragemacht dazu nutzen, umweltfreundlich zu beschaffen.                

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