Die Abfallwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Ursprünglich stand der Aspekt der Abfallbeseitigung im Vordergrund. Inzwischen geht es vor allem darum, Abfälle zu vermeiden und nicht vermeidbare Abfälle vorrangig wieder zu verwenden oder zu recyceln. Einige Sekundärrohstoffe, wie zum Beispiel Stahl, Metalle, Glas, Papier und Altöl ersetzen bereits seit langem Primärrohstoffe, indem sie ‚im Kreislauf geführt‘ werden. Deshalb wird in Fachkreisen heute der Begriff „Kreislaufwirtschaft“ an Stelle von „Abfallwirtschaft“ verwendet.
Auch mit dieser Fokussierung gibt es Abfälle, die wegen ihrer Beschaffenheit einer Verwertung nicht oder nur bedingt zugänglich sind. Für diese Abfälle bestehen in einer modernen Abfallwirtschaft Möglichkeiten, um sie unter Nutzung der enthaltenen Energie umweltverträglich zu beseitigen (zum Beispiel Hausmüll / Restmüll) oder über eine direkte Deponierung aus dem Kreislauf aus zu schleusen (zum Beispiel Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Asbest).
Rechtliche Grundlage der Abfallwirtschaft in Thüringen bilden verschiedene Gesetze: Das Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und die europäische Abfallrahmenrichtlinie.