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Thüringer Bürgerenergiefonds

Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch Bürgerenergie-Genossenschaften

Menschen halten Symbole für saubere und regenerative Energie
Bürgerenergie - Wertschöpfung für alle - © Foto: iStock

Thüringen hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Land gegen Null zu senken. Den Freistaat bilanziell komplett aus einem Mix an regenerativen Energien eigener Quellen wie Wind-, Sonnenenergie oder Biomasse zu versorgen - dieses Ziel ist im Thüringer Klimagesetz verankert. Klimaschutz ist damit in Thüringen Gesetz. Einen wichtigern Impuls für den kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien gibt die Stärkung der Bürgerenergie, die eng verbunden ist mit mehr Akteursvielfalt und regionaler Wertschöpfung. Bürgerenergieprojekte verbessern die Teilhabe vor Ort und stärken die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung. Damit können die Menschen über eine Genossenschaft direkt vom selbst betriebenen Windrad oder der Solaranlage profitieren. Mit dem neuen Zuschuss-Fonds werden Projekte in ihrer Planung- und Startphase unterstützt.

  • Vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte

    Einen Zuschuss können Genossenschaften für die Planungs- und Startphase von Projekten erhalten, insbesondere für

    • Machbarkeitsstudien,
    • Standortanalysen,
    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
    • Gutachten und andere Leistungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren
  • Antragsberechtigt sind:

    •  Bürgerenergiegenossenschaften
    •  Projektgesellschaften, die mehrheitlich von Bürgerenergiegenossenschaften gegründet wurden

    Hinweis: Das zu fördernde Projekt muss in Thüringen durchgeführt werden. Die Bürgerenergiegenossenschaften müssen als Mitglieder mindestens sieben natürliche Personen haben, deren Erstwohnsitz in dem Gemeindegebiet oder in den Gemeindegebieten, in dem oder denen das Projekt durchgeführt werden soll, oder in einem Umkreis von fünf Kilometern liegt.

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung.

    Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximal mögliche Zuschuss je Projekt liegt bei 200.000 EUR. Projekte, deren zuwendungsfähige Ausgaben unter 10.000 EUR liegen, werden nicht gefördert.

  • Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare schriftlich an die Thüringer Aufbaubank zu richten. Weitere Informationen sind unter http://www.aufbaubank.de zu finden.

    Grundsätzliche Fragen, auch zu weiteren Fördermöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien, richten Sie bitte an das

    Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
    Referat 33: Erneuerbare Energien
    Beethovenstraße 3
    99096 Erfurt

    Tel: 0361 57391 – 1330

    E-Mail: poststelle@tmuen.thueringen.de

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