Arten- und Klimaschutz werden im Gesetz konsequent zusammen gedacht. So schafft das Gesetz beispielweise verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.
Neu und bundesweit einmalig im Gesetz ist die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen. Somit können Fördermaßnahmen für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete, beispielsweise auf Ackerflächen gebündelt werden.
Hessen ist zudem das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert. Die Broschüre zur Novelle des Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) führt die Gesetzesreform im Überblick auf.