Schwarzstorch

Das Hessische Naturschutzgesetz

Hessen hat ein neues Landesnaturschutzgesetz. Die umfangreiche Gesetzesnovellierung wurde im Mai 2023 im Landtag beschlossen. Das Gesetz rückt mit seinen Neuerungen den Kampf gegen die größten Herausforderungen unserer Zeit in den Mittelpunkt - das Artensterben und die Klimakrise.

Arten- und Klimaschutz werden im Gesetz konsequent zusammen gedacht. So schafft das Gesetz beispielweise verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.

Neu und bundesweit einmalig im Gesetz ist die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen. Somit können Fördermaßnahmen für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete, beispielsweise auf Ackerflächen gebündelt werden.

Hessen ist zudem das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert. Die Broschüre zur Novelle des Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) führt die Gesetzesreform im Überblick auf.

Im Januar 2023 hatte Umweltministerin Priska Hinz in 1. Lesung eine umfassende Novelle des Naturschutzgesetzes in den Hessischen Landtag eingebracht.

Im Rahmen der Novellierung wurde der Gesetzentwurfs nach der ersten Lesung durch die Ministerin im Landtag an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ULA) zur weiteren Beratung überwiesen. Durch die dortige Anhörung von Experten sowie gesellschaftlich und wissenschaftlichen Institutionen, Fachverbänden oder Betroffenen wurden zum Inhalt des Gesetzentwurfs und dessen Auswirkungen Einschätzung abgegebenen. Diese wurden nach Auswertung durch die Mitglieder des ULA und im Gesetzentwurf angepasst. Nach Abschluss der Beratung wurde der Gesetzentwurf im Rahmen mehrerer Lesungen im Plenum abgestimmt und schließlich Ende Mai verabschiedet.

Der Gesetzestext zum Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG) befindet sich zum Download am Ende der Seite.

Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft
(Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG)

Die Trendumkehr weg vom Erhalt hin zur Erholung und Wiederherstellung der Artenvielfalt wird gleich zu Beginn im Gesetz verankert, genauso wie die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass alle in der Verantwortung sind, ihren Teil für den Arten- und Naturschutz beizutragen. Staat und Gemeinden gehen als Vorbild voran durch frühzeitige Einbindung des Naturschutzes und durch naturnahe Pflege und Bereitstellung von Grundstücken. Gleichzeitig wird das Recht auf Naturerlebnisse und Erholung in der freien Landschaft für alle Menschen verankert, denn nur wer die Natur schätzt, wird sie auch schützen. Das Wissen um die Lebensräume, Tiere und Pflanzen in Hessen ist ebenfalls wichtig für die Wertschätzung der Natur, weshalb die außerschulische Bildung gesetzlich festgeschrieben wird.

Der Schutz von Lebensräumen ist Voraussetzung für einen großen Artenreichtum. Wertvolle Lebensräume von Tier-, Pflanzen-, Flechten- und Pilzarten, die vom Aussterben bedroht oder von besonderem Rückgang betroffen sind, müssen so gesichert und entwickelt werden, dass sich die Bestände der Arten wieder erholen können. Da der Artenschwund auf Wiesen, Feldern und Äckern besonders drastisch ist, wird für diese Bereiche das Ziel gesetzlich festgeschrieben, auf 15 Prozent der Flächen der Natur Vorfahrt durch einen Biotopverbund zu geben. Auch die „Hessen-Lebensräume“ wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland (z.B. Bergmähwiesen in der Rhön) bleiben unabhängig von Bundesrecht landesgesetzlich geschützt.

Das Gesetz legt außerdem einen Schwerpunkt auf den Schutz jener Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen. Dazu zählen Naturwälder, Moore und Auen.

Die Gesetzesnovelle schafft neue Artenschutzinstrumente: Fördergebiete für den Artenschutz sind z.B. ein neues und bundesweit einmaliges Instrument, um Arten wie der Feldlerche oder dem Feldhamster zu helfen, die auf eine angepasste Bewirtschaftung von Feld- und Ackerflächen und auf ein Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz angewiesen sind (Feldflurprojekte 2.0). Für besonders bedrohte Arten werden außerdem verbindliche Artenhilfsprogramme im Gesetz vorgesehen. Bisher hatten die Artenhilfsprogramme lediglich einen Empfehlungscharakter.

Neben der Verstärkung von Maßnahmen werden einzelne Arten besser in den Blick genommen: Insekten bilden z.B. die artenreichste Gruppe aller Lebewesen und stellen gut 70 Prozent der Tierarten weltweit (Quelle: https://www.bfn.de/insektenrueckgangÖffnet sich in einem neuen Fenster, 18.01.2023). Deswegen bildet der Insektenschutz einen Schwerpunkt dieses Gesetzes: Zum einen werden Schottergärten verboten, denn Schotter ist kein Lebensraum. Zum anderen soll der Lebensraum von Insekten besser geschützt werden, die auf Dunkelheit (z.B. Nachtfalter) angewiesen sind. Der Sternenpark Rhön und die Sternenstadt Fulda zeigen, wie es geht. Darüber hinaus sterben jährlich Millionen Vögel durch den Anflug an Glasfassaden. Daher wird es im Gesetz eine bundesweit einzigartige Neuregelung geben, die festlegt, dass bei Neubau und grundlegender Sanierung bestehender Baukörper großflächige Glasfassaden und spiegelnde Fassaden zu vermeiden sind. Der Schutz von windenergiesensiblen Arten wie Rotmilan und Schwarzstorch wird ebenfalls gesetzlich verankert, weil Energiewende und Naturschutz keine Gegensätze sind, sondern einander bedingen. 

Ohne Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Landwirtinnen und Landwirte geht es nicht. Deswegen wird ihre Rolle an vielen Stellen im Gesetz gestärkt durch Beteiligung, Förderung, Beratung und ein eindeutiges Bekenntnis zum Vorrang des Vertragsnaturschutzes und ihrer Rolle bei der Bewahrung der Kulturlandschaft. Die Unterstützung durch das Land ist dabei so stark wie bei keiner anderen Landesregierung zuvor.

Die Naturschutzverbände sind ebenfalls unverzichtbare Partner des amtlichen Naturschutzes. Über 200.000 Menschen engagieren sich vor Ort in den Städten und Gemeinden, um unsere Heimat lebenswert zu erhalten. Weil wir um die Bedeutung des Ehrenamts im Naturschutz wissen, stärken wir auch seine Rolle: durch verbesserte und frühzeitige Beteiligung an Planungen, durch eine Stärkung der Naturschutzbeiräte, durch eine gesetzliche Verankerung der Landschaftspflegeverbände und durch viele Möglichkeiten der Mitwirkung im Ehrenamt, beim Schutz von Arten oder der Betreuung von Schutzgebieten.

Schlagworte zum Thema