Flüsse, Bäche und Teiche sind mit ihren Auen wegen der großflächigen Ausdehnung, ihres vernetzenden Charakters sowie der Artenvielfalt von zentraler Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie werden seit Jahrhunderten auf vielfältige Art durch die Menschen genutzt. Die in Hessen aufgewachsenen und gefangenen Fische stammen jedoch nur zu einem geringen Teil aus dem Fischfang in natürlichen Gewässern. Insbesondere Forellen aber auch zahlreiche andere Arten werden hauptsächlich in Fischzuchtanlagen aufgezogen. Hierbei handelt es sich um künstlich angelegte Teiche und Kreislaufanlagen in unterschiedlichsten Ausführungen. Ungefähr 50 Betriebe im Haupterwerb sowie weitere 700 Betriebe im Nebenerwerb betreiben in Hessen Fischzucht.
Angeln in Hessen
Fischerei
Fischerprüfung & Fischereischein
Wer in Hessen die Fischerei ausüben will muss mindestens 14 Jahre alt sein und einen gültigen Fischereischein besitzen. Voraussetzung hierfür ist eine bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung.
Fischerprüfung:
Die hessische Fischerprüfung wird vor einem staatlich berufenen Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung gemäß der Hessischen FischereiverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster abgelegt.
Dabei müssen Wissen und Können in folgenden fünf Prüfungsgebieten nachgewiesen werden:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
In Hessen ist für die Anmeldung zur Fischerprüfung die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung notwendig. Der Lehrgang muss insbesondere eine praktische Unterweisung in dem Gebrauch der Fanggeräte, die Behandlung gefangener Fische und eine Einweisung in das tierschutzgerechte Töten von Fischen beinhalten. Der Lehrgang muss mindestens 8 Stunden umfassen.
Um sich sachgerecht auf die Fischerprüfung vorzubereiten und der mit der Erteilung eines Fischereischeins verbundenen Verantwortung für Tiere und Umwelt gerecht werden zu können, sollte zusätzlich an einer Schulung zur Prüfungsvorbereitung mit einer Mindestvorbereitungsdauer von 22 Stunden teilgenommen oder sich das notwendige Wissen im Selbststudium angeeignet werden.
Die Fischereischeinerteilung erfolgt durch die Gemeinde- / Stadtverwaltung des Wohnortes.
Hierfür wird benötigt:
- Zeugnis über die bestandene hessische Fischerprüfung (nur bei Ersterteilung)
- Passbild
- Zahlung der Verwaltungsgebühr / Fischereiabgabe
Bei der Dauer der Gültigkeit des Fischereischeines kann unter folgenden Varianten gewählt werden:
|
Verwaltungsgebühr in € |
Fischereiabgabe in € |
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein |
10 |
7,50 |
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonder-fischereischein |
18 |
27,00 |
Zehnjahresfischereischein oder Zehnjahressonder-fischereischein |
36 |
50,00 |
Jugendliche |
3 |
3,50 (pro Jahr) |
Ausländerfischereischein |
5 |
7,50 |
Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer können in Hessen anerkannt werden. Die oberste Fischereibehörde prüft, ob die in Hessen geforderten Ausbildungsinhalte in dem anderen Bundesland entsprechend vermittelt und abgeprüft wurden.
Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers / Fischereipächters eines Gewässers
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts des jeweiligen Gewässers sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Förderung
In Hessen üben rund 100.000 Angelfischer die Fischerei aus. Mit der Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Fischereischeins wird zusätzlich eine Fischereiabgabe erhoben.
Diese Fischereiabgabe wird für die Förderung des Fischereiwesens verwendet. Ziel der Förderung ist der Erhalt der Artenvielfalt in und an den Gewässern und die Bewahrung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume an Flüssen und Teichen.
Gefördert wird z. B. der Besatz mit bestimmten Fischen, Krebsen und Muscheln. Auch andere Maßnahmen wie z. B. Schulungen und Lehrgänge zu fischereibezogenen Themen oder die Beschaffung von Geräten zur Gewässer- und Fischuntersuchung sind förderfähig. Entscheidungsgrundlage über eine Förderung ist die Fischereiförderrichtlinie.
Antragsberechtigt sind:
- Inhaber eines hessischen Fischereirechtes,
- Fischereigenossenschaften,
- Angel- und Fischereivereine sowie Fischereipächter,
- Fischereiverbände und Hegegemeinschaften sowie
- andere Körperschaften, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern.
Der Atlas der Fische Hessens lädt dazu ein, im wahrsten Sinne des Wortes, in das Reich der Gewässer einzutauchen, einen Blick unter die Wasseroberfläche zu werfen und das reichhaltige Artenspektrum dort zu entdecken. Auf über 450 Seiten eröffnet das Autorinnen- und Autorenteam dem Laien und fachlich Versierten, die Vielseitigkeit der Fische, Rundmäuler, Flusskrebse und Muscheln in Hessen. Es verdeutlicht, dass in Hessen neben den von der Restaurantspeisekarte allseits bekannten Forellen und Karpfen auch viele unscheinbarere Arten wie Schlammpeitzger, Zährte und Bachmuscheln leben und die Artengemeinschaften bereichern.
Die oberste Fischereibehörde ist das für das Fischereiwesen zuständige Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Oberen Fischereibehörden sind bei den drei hessischen Regierungspräsidien eingerichtet.
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Die Aufgaben der unteren Fischereibehörde werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss und in den kreisfreien Städten vom Magistrat als Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen.
Im Nationalpark nimmt das Nationalparkamt die Aufgaben der unteren Fischereibehörde wahr.
Im Hessischen FischereigesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (HFischG) und dessen Rechtsverordnungen steht die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei als Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung der Ressource Fisch im Vordergrund. Das Gesetz dient dem Schutz, der Erhaltung und der Fortentwicklung heimischer Fische, Krebse und Muscheln als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensgrundlage für den Menschen.