Qualitätssicherung von Lebensmitteln
- Lebensmittel dürfen die menschliche Gesundheit nicht gefährden oder gar schädigen.
- Lebensmittel dürfen nur unter hygienisch einwandfreien Bedingungen hergestellt, be- und verarbeitet werden.
- Lebensmittel dürfen keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln, Schwermetallen und anderen chemischen Stoffen enthalten bzw. die eventuell dafür festgelegten zulässigen Höchstmengen nicht überschreiten.
- Lebensmittel müssen so gekennzeichnet sein, dass Verbraucher ausreichend und zutreffend informiert und dabei nicht getäuscht werden.
- Für Lebensmittel darf nicht mit irreführenden Angaben geworben werden.
- Lebensmittel müssen in Aussehen, Geruch, Geschmack und Farbe die für sie typischen Eigenschaften aufweisen.
- Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht.
- Kosmetische Mittel dürfen keine Stoffe enthalten, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Irreführende Angaben und unzutreffende Hinweise auf bestimmte Wirkungen sind verboten.
- Bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen dürfen nur Stoffe verwendet werden, die ausdrücklich zugelassen sind.
Verbraucher und Verbraucherinnen sollten generell kritisch sein und ihre Einflussmöglichkeiten auf die Hersteller und den Handel nicht unterschätzen. Durch ihr persönliches Konsumverhalten, beispielsweise den gezielten Kauf oder auch bewussten Kaufverzicht eines Produktes, können sie ganz entscheidend mit beeinflussen, ob und wie lange sich ein Produkt auf dem Markt hält.