Handkäse in einem Regal

Lebensmittelsicherheit

Die Lebensmittel in Deutschland waren noch nie so sicher und von so hoher Qualität wie heute. Das belegen regelmäßige Untersuchungen von Proben verschiedenster Produkte. Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet den Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Die amtliche Lebensmittelüberwachung sorgt dafür, dass diese Verpflichtung eingehalten wird.

Qualitätssicherung von Lebensmitteln

  • Lebensmittel dürfen die menschliche Gesundheit nicht gefährden oder gar schädigen.
  • Lebensmittel dürfen nur unter hygienisch einwandfreien Bedingungen hergestellt, be- und verarbeitet werden.
  • Lebensmittel dürfen keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln, Schwermetallen und anderen chemischen Stoffen enthalten bzw. die eventuell dafür festgelegten zulässigen Höchstmengen nicht überschreiten.
  • Lebensmittel müssen so gekennzeichnet sein, dass Verbraucher ausreichend und zutreffend informiert und dabei nicht getäuscht werden.
  • Für Lebensmittel darf nicht mit irreführenden Angaben geworben werden.
  • Lebensmittel müssen in Aussehen, Geruch, Geschmack und Farbe die für sie typischen Eigenschaften aufweisen.
  • Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht.
  • Kosmetische Mittel dürfen keine Stoffe enthalten, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Irreführende Angaben und unzutreffende Hinweise auf bestimmte Wirkungen sind verboten.
  • Bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen dürfen nur Stoffe verwendet werden, die ausdrücklich zugelassen sind.

Verbraucher und Verbraucherinnen sollten generell kritisch sein und ihre Einflussmöglichkeiten auf die Hersteller und den Handel nicht unterschätzen. Durch ihr persönliches Konsumverhalten, beispielsweise den gezielten Kauf oder auch bewussten Kaufverzicht eines Produktes, können sie ganz entscheidend mit beeinflussen, ob und wie lange sich ein Produkt auf dem Markt hält.

Wann beschwere ich mich?

Nur wenn Missstände nicht hingenommen werden, besteht die Chance, dass sie abgestellt werden.

  • Täuschung/irreführende Kennzeichnung: überklebtes Haltbarkeitsdatum, unklare Herkunftsangabe, wenn das Produkt nicht hält was die Kennzeichnung verspricht
  • Verdorbene Lebensmittel: ranzige Nüsse, verschimmeltes Brot
  • Mangelnde Hygiene: Ungeziefer im Müsli, unsaubere Schneidebretter, schmutzige Wischtücher hinter dem Tresen
  • Krankheit nach dem Verzehr: Übelkeit, Durchfall nach dem Verzehr von Lebensmitteln nach Restaurant- oder Kantinenbesuch
  • Gesundheitsschädliche Bedarfsgegenstände: Hautreizungen durch Kosmetika, unzulässige Farbstoffe in Kleidung, verbotene Weichmacher in Spielwaren
  • Zu wenig Ware: Inhalt einer Packung entspricht nicht der Mengenangabe, Mitwiegen der Verpackung
  • Unwahre Informationen: unzulässige Auslobung gesundheitsbezogener Angaben, fehlende Angabe des Grundpreises, Kasse zeigt anderen Preis als an der Ware ausgezeichnet

Mangelhafte Lebensmittel sollten am besten direkt im Geschäft reklamiert werden. Die Verbrauchenden haben Anspruch auf Umtausch gegen einwandfreie Ware. Andernfalls kann Preisminderung beziehungsweise Geldrückgabe verlangt werden. Bei Problemen und wiederholten Beanstandungen ist es sinnvoll, die Lebensmittelüberwachungsbehörde einzuschalten. Sie kann Kontrollen vor Ort oder auch Untersuchungen von Proben veranlassen und dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind dankbar für Hinweise. Immer dann, wenn auch die Gesundheit anderer Menschen gefährdet sein könnte, etwa bei Brechdurchfall nach dem Essen in einer Gaststätte oder Kantine, ist es sinnvoll, die Behörde einzuschalten.