Gesetzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm
Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung vom Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Kraft getreten. Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.
Der fachübergreifende Arbeitskreis Phosphor im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat Hinweise zur PhosphorrückgewinnungÖffnet sich in einem neuen Fenster erarbeitet, die einen Überblick über Pflichten, Fristen und Optionen geben.
Technische Umsetzung der Phosphorrückgewinnung
Auf dem Markt existieren bereits vielfältige Phosphorrückgewinnungsverfahren. Die Wahl des Verfahrens richtet sich stark nach den regionalen und örtlichen Gegebenheiten vor Ort. Wesentliche Kriterien für die Bewertung des Rückgewinnungsverfahrens und Kreislaufführung des Pflanzennähstoffs Phosphor sind der Nährstoffreichtum, die Pflanzenverfügbarkeit und die Schadstoffarmut des Rezyklats.
Eine Übersicht der Technologien finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Phosphor-Plattform DPP e. V.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Um die Betreiber kommunaler Kläranlagen in Hessen beim Aufbau der Infrastruktur zur Phosphorrückgewinnung zu unterstützen, hat das Ministerium ein Förderprogramm aufgelegt. Mit ihm können Demonstrationsvorhaben sowie Machbarkeitsstudien gefördert werden. Weitere Informationen siehe unten unter „Förderungen“.