Die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen hat besondere Bedeutung. Illegale Exporte, insbesondere von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach Westafrika, haben zu Recht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Dabei ist gegen einen Export hochwertiger, gebrauchsfähiger Geräte nichts einzuwenden, zumal bei uns gerade hochwertige Elektronikgeräte nach immer kürzerer Zeit ausgetauscht werden. Leider wird aber auch in erheblichem Umfang Elektroschrott exportiert und das Aufdecken dieser und anderer illegaler Exporte ist eine schwierige Herausforderung, der sich die Mitgliedstaaten der EU zu stellen haben.
Mit Art. 50 Abs. 2a der Verordnung (EU) Nr. 660/2014 wurde deshalb die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) unter anderem dahingehend geändert, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2017 für ihr gesamtes geographisches Gebiet Pläne für die nach VVA durchzuführenden Kontrollen zu erstellen haben. Die Kontrollpläne sind zu veröffentlichen und mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.
Ergänzende Regelungen für die Umsetzung in Deutschland trifft das Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften, das am 10.11.2016 in Kraft getreten ist. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes obliegt in Deutschland die Erstellung und Überprüfung der Kontrollpläne entsprechend der Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts den Bundesländern.
Der Begriff der „Kontrolle“ ist in der EG-Abfallverbringungsverordnung weit gefasst und beinhaltet alle Maßnahmen, die von den beteiligten Behörden unternommen werden, um festzustellen, ob eine Einrichtung, ein Unternehmen, ein Makler, ein Händler, eine Abfallverbringung oder die damit verbundene Verwertung oder Beseitigung die einschlägigen Vorschriften der Verordnung erfüllt. Dementsprechend sind die bereits in der Vollzugspraxis etablierten, unterschiedlichen abfallrechtlichen Überwachungsbereichen zugeordneten Aktivitäten, jetzt im Kontrollplan Hessen zusammengeführt.
Der Kontrollplan Hessen wurde unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit den hessischen Regierungspräsidien, dem Bundesamt für Güterverkehr, der Generalzolldirektion Nürnberg, dem Landespolizeipräsidium und der Wasserschutzpolizeiabteilung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums erarbeitet.