Luftbild der Deponie in Aßlar.

Abfall und Recycling

Abfallmengenbilanz

Die Abfallmengenbilanz für das Land Hessen wird jährlich erstellt. Sie dokumentiert die Entwicklung der den Kommunen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Abfallmengen und deren Entsorgung. Darüber hinaus dokumentiert die Bilanz das Aufkommen und die Entsorgungswege von gefährlichen Abfällen, die in Hessen erzeugt und im Inland entsorgt oder zur grenzüberschreitenden Entsorgung in das europäische Ausland verbracht wurden.

Die Abfallmengenbilanzen für die Jahre 2001 bis 2008 stehen auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umweltund GeologieÖffnet sich in einem neuen Fenster als Download zur Verfügung. Für das Jahr 2009 wurde kein Bericht veröffentlicht. Seit dem Jahr 2010 wird er vom Umweltministerium herausgegeben.

Abfallverbringung

Die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen hat besondere Bedeutung. Illegale Exporte, insbesondere von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach Westafrika, haben zu Recht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Dabei ist gegen einen Export hochwertiger, gebrauchsfähiger Geräte nichts einzuwenden, zumal bei uns gerade hochwertige Elektronikgeräte nach immer kürzerer Zeit ausgetauscht werden. Leider wird aber auch in erheblichem Umfang Elektroschrott exportiert und das Aufdecken dieser und anderer illegaler Exporte ist eine schwierige Herausforderung, der sich die Mitgliedstaaten der EU zu stellen haben.

Mit Art. 50 Abs. 2a der Verordnung (EU) Nr. 660/2014 wurde deshalb die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) unter anderem dahingehend geändert, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2017 für ihr gesamtes geographisches Gebiet Pläne für die nach VVA durchzuführenden Kontrollen zu erstellen haben. Die Kontrollpläne sind zu veröffentlichen und mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Ergänzende Regelungen für die Umsetzung in Deutschland trifft das Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften, das am 10.11.2016 in Kraft getreten ist. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes obliegt in Deutschland die Erstellung und Überprüfung der Kontrollpläne entsprechend der Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts den Bundesländern.

Der Begriff der „Kontrolle“ ist in der EG-Abfallverbringungsverordnung weit gefasst und beinhaltet alle Maßnahmen, die von den beteiligten Behörden unternommen werden, um festzustellen, ob eine Einrichtung, ein Unternehmen, ein Makler, ein Händler, eine Abfallverbringung oder die damit verbundene Verwertung oder Beseitigung die einschlägigen Vorschriften der Verordnung erfüllt. Dementsprechend sind die bereits in der Vollzugspraxis etablierten, unterschiedlichen abfallrechtlichen Überwachungsbereichen zugeordneten Aktivitäten, jetzt im Kontrollplan Hessen zusammengeführt.

Der Kontrollplan Hessen wurde unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit den hessischen Regierungspräsidien, dem Bundesamt für Güterverkehr, der Generalzolldirektion Nürnberg, dem Landespolizeipräsidium und der Wasserschutzpolizeiabteilung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums erarbeitet.

Abfallvermeidung

Wie können wir abfallärmer und damit klimaschonend wirtschaften? Wie wird die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in Hessen gegenwärtig und zukünftig unterstützt? Diese zentralen Fragen behandelt die Veröffentlichung „Abfallvermeidung in Hessen: Maßnahmen und Projekte“. Sieben Handlungsfelder zeigen die vielfältigen Möglichkeiten zur Abfallvermeidung. Diese reichen von vermehrter Wiederverwendung über die Stärkung des Recyclings bis zum bewussten Umgang mit Lebensmitteln und Bildungsmaßnahmen zur Abfallvermeidung. Das aktuelle breite Maßnahmenspektrum des Landes wird übersichtlich dargestellt.

Neue Denk- und Handlungsansätze zur Abfallvermeidung stellen schon heute die Weichen für das langfristige Ziel der Klimaneutralität in Hessen im Jahr 2045. Das Konzept benennt daher Schwerpunkte zukünftiger Landesinitiativen in Verbindung mit Akteurinnen und Akteuren. Eine regelmäßige, ressortübergreifende Fortschreibung des Konzepts unterstreicht die Offenheit für weitere interessante Umsetzungsideen.   

Trotz der Vielzahl von bereits veröffentlichten Merkblättern und Orientierungshilfen, stellt die Angebotsverpflichtung von Mehrwegverpackungen durch Letztvertreiber eine große Herausforderung für die Gastronomie und den Handel dar.

Zur Unterstützung wurden daher in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Hessen Informationsmaterialien in Form eines Merkblattes erstellt. Das Gastgewerbe soll so über die Neuregelung des Verpackungsgesetzes in Kenntnis gesetzt werden und gleichzeitig Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, diese erfolgreich umzusetzen.

In einem gemeinsamen Projekt mit Partnern der öffentlichen Hand wurden die Beschaffungsprozesse von Berufs- und Schutzkleidung genauer unter die Lupe genommen. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Aspekte, die vor, während und nach der Beschaffung abfallvermeidend wirken.

Durch intensiven Austausch mit den beteiligten Stellen von Hessen Mobil, dem Hessischen Polizeipräsidium für Technik (HPT) und dem Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) ist ein lebendiger Leitfaden entstanden, der auch Beschaffungsstellen anspricht, die noch wenig oder gar keine Erfahrungen mit abfallvermeidender Beschaffung gemacht haben. Eine hohe Zugänglichkeit und die Anwendungsorientierung stehen dabei ganz im Vordergrund.

Neben der Verankerung der Abfallvermeidung vor und während der Beschaffung werden auch konkrete Handlungshilfen für die Zeit nach der Beschaffung geboten. Die weitgefasste Betrachtung entspricht dem Ansatz der Abfallvermeidung während des gesamten Lebenszyklus der Bekleidung, nicht zuletzt durch die damit eng verknüpfte Kreislaufführung der eingesetzten Materialien.

Potentialstudie

Die vorliegende Potentialstudie zur Abfallvermeidung in Hessen betrachtet die aus Klimasicht besonders relevanten Produkt- und Abfallströmen aus dem alltagsnahen Konsumentenbereich. Im Zusammenhang mit dem Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 fungiert die Studie als Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung einer hessischen Landesstrategie zur Abfallvermeidung.

Da die Landesstrategie zur Abfallvermeidung insbesondere auch aus Gründen des Klimaschutzes formuliert werden soll, sind die möglichen Minderungsbeiträge von CO2-Äquivalenten von besonderer Bedeutung. Neben den Emissionen aus der Abfallphase fließen ebenso die Emissionen aus Produktions- und Nutzungsphase in die Beurteilung der Klimarelevanz einzelner Produkt- und Abfallströme mit ein.

Weiterhin beinhaltet die Studie eine breite Bestandsaufnahme der in Hessen bereits umgesetzten Abfallvermeidungsaktivitäten und liefert weitere Handlungsansätze für eine systematische und wirksame Stärkung der Abfallvermeidung.

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