Mit verschiedenen Maßnahmen wie der Plastikvermeidungsstrategie wollen wir die Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehen und damit das Bewusstsein für mehr Umweltschutz stärken. Entscheidend ist hierbei vor allem die gute Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden.
Nachhaltig gestalten
Umwelt
In den Berichten des Hessischen Umweltministeriums wird der Weg einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umweltpolitik beschrieben und das entsprechende Regierungshandeln dokumentiert.
Folgende Regelung gilt für die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen:
- Das Umweltweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, sowie für die Anerkennung ausländischer Vereinigungen.
- Die Landesbehörden sind zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht.
Die Liste enthält die von der Landesregierunganerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz.
Naturschutzvereinigungen, die nach Maßgabe des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 3. April 2005 geltenden Fassung von der obersten Naturschutzbehörde anerkannt wurden:
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
- Landesverband Hessen e.V. -
Rathausstr. 56
65203 Wiesbaden-Biebrich
E-Mail:
kontakt@sdwhessen.de
www.sdw-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.
Lindenstraße 5
61209 Echzell
E-Mail:
info@hgon.de
www.hgon.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
- Landesverband Hessen e.V. -
Friedensstraße 26
35578 Wetzlar
E-Mail:
info@NABU-Hessen.de
www.nabu-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Landesjagdverband Hessen e.V.
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
E-Mail:
info@ljv-hessen.de
www.ljv-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
- Landesverband Hessen e.V. -
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main
E-Mail:
bund.hessen@bund-hessen.de
www.bund-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Deutsche Gebirgs- und Wandervereine
- Landesverband Hessen e.V. -
Verteilerstelle Götz
Erbismühler Weg 25
61276 Weilrod
E-Mail:
wanderverband_hessen@t-online.de
www.wanderverband-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verband Hessischer Fischer e.V.
Rheinstraße 36
65185 Wiesbaden
E-Mail:
vhf@hessenfischer.net
www.hessenfischer.netÖffnet sich in einem neuen Fenster
Botanische Vereinigung Naturschutz
Hessen (BVNH) e.V.
c/o Dr. Jörg Weise
Schiffenberger Weg 14
35435 Wettenberg
www.bvnh.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, die nach § 3 Abs. 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt wurden:
Vogelschutzverein Holzhausen/ Hünstein e. V.
Bergstraße 12
35232 Dautphetal-Holzhausen
E-Mail:
b.lixfeld@gmx.de
Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf“.
Naturkundliche Gesellschaft Mittleres Fuldatal (NGMF) e.V.
Ernst-von Harnack-Straße 23
36179 Bebra
E-Mail:
NGMF@gmx.de
Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet des Landekreises Hersfeld-Rotenburg und auf das Gebiet der Stadt Sontra in seinen Außengrenzen“.
Verband Hessischer Fischer e.V.
Rheinstraße 36
65185 Wiesbaden
E-Mail:
vhf@hessenfischer.net
Internet: www.hessenfischer.netÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf das Bundesland Hessen.
Aktionsgemeinschaft Rettet den Burgwald e.V.
Binge 8
35083 Wetter
E-Mail:
ag-burgwald@web.de
www.ag-burgwald.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf die „Gemarkungen 1. der Städte Battenberg (Eder), Frankenau, Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra), Hatzfeld (Eder) und Rosenthal und der Gemeinden Allendorf (Eder), Bromskirchen, Burgwald, Haina (Kloster), Vöhl im Altkreis Frankenberg und 2. der Städte Allendorf, Amöneberg, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Wetter und der Gemeinden Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Weimar und Wohratal im Altkreis Marburg“.
Schutzgemeinschaft Vogelsberg (SGV) e.V.
Am Vulkaneum 1,
63679 Schotten
E-Mail:
info@sgv-ev.de
www.sgv-ev.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf die Gemarkung der Städte und Gemeinden im Naturraum `Vogelsberg´: Allendorf (Lumda), Alsfeld, Altenstadt, Amöneburg, Bad Soden-Salmünster, Birstein, Brachttal, Büdingen, Buseck, Ebsdorfergrund, Echzell, Eichenzell, Feldatal, Fernwald, Flieden, Florstadt, Freiensteinau, Fronhausen, Fulda, Gedern, Gemünden (Felda), Gießen, Glauburg, Grebenhain, Großenlüder, Grünberg, Herbstein, Hirzenhain, Homberg/Ohm, Hosenfeld, Hungen, Kefenrod, Kirtorf, Laubach, Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Lich, Linden, Lollar, Mücke, Neuhof, Nidda, Ortenberg, Pohlheim, Rabenau, Ranstadt, Reichelsheim/Wetterau, Reiskirchen, Romrod, Schlüchtern, Schotten, Schwalmtal, Staufenberg, Steinau an der Straße, Ulrichstein, Wächtersbach und Wartenberg“.
Verein „Naturerbe Taunus“ e.V.
Rosenstraße 24
65388 Schlangenbad
E-Mail:
naturerbe-taunus@web.de
www.naturerbe-taunus.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden“.
Feldberginitiative e.V.
Bockenheimer Landstrasse 2-4
60306 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 26 48 46-0
Fax: +49 (0)69 26 48 46-20
E-Mail:
vorstand@feldberginitiative.de
Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet der Ortschaften rund um den Großen Feldberg im Taunus“.
VCD-Landesverband Hessen e.V.
Umwelthaus Kassel
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Telefon (05 61) 10 83 10
E-Mail:
kontakt@vcd-hessen.de
Die Anerkennung bezieht sich auf das Bundesland Hessen.
Mensch vor Verkehr e.V.
Johann-Sebastian-Bach-Str. 27
64683 Einhausen
E-Mail:
kontakt@mensch-vor-verkehr.de
https://mensch-vor-verkehr.de/de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf den westlichen Teil des Kreis Bergstraße und umfasst die Gemarkungen der Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg.
Rettet den Taunuskamm e.V.
Panoramastraße 27
65232 Taunusstein
E-Mail:
info@rettet-den-taunuskamm.de
http://www.rettet-den-taunuskamm.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf das Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Schöner Ausblick e.V.
Hof Kraußenberg 3
36304 Alsfeld
E-Mail:
info@ausblick-elbenrod.de
https://ausblick-elbenrod.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf die Gemarkungen der Kommunen Alsfeld, Ottrau und Schrecksbach.
Der Bund informiert über bundesweit anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und über das VerbandsklagerechtÖffnet sich in einem neuen Fenster
Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG)Öffnet sich in einem neuen Fenster vom 14. Dezember 2006 wurde am 21. Dezember 2006 veröffentlicht und durch Gesetz vom 28. Mai 2018 zuletzt geändert.
Bürgerinnen und Bürger können über ein Antragsformular Auskunft nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) gegenüber informationspflichtigen Stellen erfragen. Das Formular als E-Mail-Anhang an die zuständigen Stellen verschickt werden.
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
Gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung zur Neufassung der Delegations- und Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz und zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Glücksspielgesetz vom 29. Oktober 2014 (GVBl. S. 255) ist das Regierungspräsidium zuständig für die Ausübung des Vorkaufsrechts nach
§ 66 Abs. 1 BNatSchG.