Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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Hessische Landgesellschaft mbH | Mitglied | Sitzungsgeld je Sitzung = 35 Euro |
Stiftung Hessischer Tierschutz | Persönl. Stellvertretung Minister Jung in seiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrates | keine |
Stiftung NATURA 2000 | Vorsitz | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.