Daniel Köfer

Lebenslauf

Daniel Köfer

Daniel Köfer

Staatssekretär

Geburtsdatum

in Neuwied

Familienstand

verheiratet

Seit 2024
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
2020-2024
Leiter der Abteilung I (Zentralabteilung) des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
2018-2020
Kommissarische Leitung der Abteilung III (Hochschulen und Forschung)
2010-2017
Stellvertretender Leiter der Abt. III (Hochschulen und Forschung) und Referatsleiter III2A (Grundsatzfragen der Lehre und Studienstruktur, Lehrerbildung, Fachplanung in den Kultur- und Sozialwissenschaften einschließlich Pädagogik und Theologie) im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
2008-2010
Stellvertretender Leiter der Abt. I (Zentralabteilung) und Referatsleiter I1A (Organisation) im HMWK, Wiesbaden
2006-2008
Leiter Ministerbüro im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden
1992-1997
Magisterstudium Publizistik, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz; zum Sommersemester 1993: Wechsel in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften

Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

InstitutionFunktionEinkünfte / Entschädigung pro Jahr
Hessische Landgesellschaft mbHMitgliedSitzungsgeld je Sitzung = 35 Euro
Stiftung Hessischer TierschutzPersönl. Stellvertretung Minister Jung in seiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrateskeine
Stiftung NATURA 2000Vorsitzkeine

Allgemeiner Hinweis:

Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.