Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 vom 10. Juni 2021 regelt die Identifizierung von Einhufern (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen). Diese umfasst die Erstellung eines Equidenpasses und die elektronische Kennzeichnung durch Transponder ("Mikrochip"). So bestehtdie Möglichkeit das Tier eindeutig zu identifizieren.
Ein weiteres Element der EU-Verordnung ist die Schaffung einer Datenbank für die Einhufer. Die Bundesländer in Deutschland haben sich darauf verständigt, die bestehende Zentrale Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu nutzen, und ein neues Modul "Einhufer" aufzubauen. HIT enthält bereits die Module "Rind", "Schwein" sowie "Schaf und Ziege".