Schutzgebiete erhalten Arten und ihre Lebensräume. Die Unterschutzstellung von beispielsweise Biosphärenreservate, Naturparken und Landschaftsschutzgebieten soll helfen ihre besondere Funktion zu sichern.
Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden. Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem BundesnaturschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (BNatSchG). Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hinsichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzgebiete gemäß Natura 2000. Sie können sich überlagern oder sind in wenigen Einzelfällen sogar deckungsgleich.
Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Großschutzgebiete bezeichnet.
Des Weiteren existieren noch Naturdenkmäler gemäß § 28 und geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG. Dabei handelt es sich um punktuelle bzw. sehr kleinflächige Schutzgebiete zum Schutz von Einzelschöpfungen der Natur beziehungsweise von Elementen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und zur Belebung und Gliederung der Landschaft. Bundesweite Übersichten zu diesen Schutzgebietstypen fehlen. Darüber hinaus können die Bundesländer auch bestimmte Biotope per Gesetz unter Schutz stellen (§ 30 BNatschG).
Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst:
FFH-Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU
Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie der EU
Natura 2000 ist das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerkes ist die vom 21.5.1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-RichtlinieÖffnet sich in einem neuen Fenster (F = Fauna, Tierwelt, F = Flora, Pflanzenwelt, H = Habitat, Lebensraum). Natura 2000 schließt auch Gebiete ein, die nach der VogelschutzrichtlinieÖffnet sich in einem neuen Fenster von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht. Das Ziel der Richtlinie ist der Erhalt der biologischen Vielfalt auf europäischer Ebene. Durch die Richtlinie ist dazu die Bewahrung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten durch den Aufbau eines kohärenten Netzes von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung in Europa vorgegeben.
Wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in den die zu schützenden Lebensräume (LRT) und die Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind:
Anhang I und Anhang II der FFH-Richtlinie: für bestimmte Lebensräume und Arten sind besondere Schutzgebiete erforderlich
Anhang IV: Streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse
Anhang V Überwachung von Entnahme und Nutzung von Arten
Natura 2000-Verordnung nach §32 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz
In den zurückliegenden Jahren sind zahlreiche hessische Gebiete aufgrund der Vorgaben der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie an die Europäische Union gemeldet worden. Das Meldeverfahren wurde für das Land Hessen im Jahr 2004 abgeschlossen. Seit Ende 2006 besteht Klarheit, dass in Hessen sämtliche Anforderungen der EU bezüglich der Gebietsmeldung erfüllt sind. Dieses war der erste Schritt zur Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien. Neben dem Gebietsmanagement und dem damit verbundenen Monitoring fordert die Europäische Union eine förmliche Schutzerklärung der Natura 2000-Gebiete.
Mit der Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 611) wurde in § 32 Abs. 1 die Grundlage für den Erlass einer Verordnung zur Ausweisung der Natura 2000-Gebiete in Hessen gelegt. Hiermit wurden die rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus den beiden wichtigen EU-Naturschutzrichtlinien ergeben, erfüllt.
Die „Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster“ wurde am 7. März 2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (GVBl. I S. 30) verkündet.
Zum Jahresende 2016 wurde die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete novelliert mit dem Ziel, diese durch drei regionale Verordnungen auf Regierungsbezirksebene zu ersetzen. Regionale Anpassungen und Aktualisierungen werden dadurch erleichtert.
Die Novellierung der alten Verordnung wurde erforderlich, um neue Erkenntnisse und Sachverhalte des Natur- und Artenschutzes rechtlich abzusichern. So wurden Erhaltungsziele von Tierarten aufgenommen, die mit bedeutenden Beständen neu nachgewiesen wurden oder die als neue Anhangs-Arten der FFH-Richtlinie berücksichtigt werden mussten.
Die neuen Natura 2000-Verordnungen können bei den Regierungspräsidien eingesehen werden.
Gebietsmanagement
Beim Gebietsmanagement handelt es sich um eine Daueraufgabe, die sich insbesondere auf folgende Bereiche erstreckt:
Erstellung und Aktualisierung von Maßnahmenplänen
Umsetzung von Maßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes
Für den fachlich richtigen Umgang mit den verschiedenen Natura 2000-Gebieten werden Bewirtschaftungspläne erstellt. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass eine entsprechende Pflege und Entwicklung der Gebiete, sowie ein optimaler Schutz von geschützten Tier- und Pflanzenarten, entsprechend der definierten Erhaltungsziele, gewährleistet ist.
Die FFH-Maßnahmenplanung konnte zum Jahresende 2016 abgeschlossen werden.
Die Maßnahmenplanung für die Vogelschutzgebiete wird voraussichtlich im Jahr 2020 zum Abschluss kommen.
Monitoring (Artikel 17-Berichterstattung)
Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete ist auch die Verpflichtung verbunden, die für einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen langfristig zu gewährleisten. Nach Art. 17 der FFH-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten alle 6 Jahre über die getroffenen Erhaltungsmaßnahmen, die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf den Erhaltungszustand und die Überwachung des Erhaltungszustandes berichten (auch Art. 11). Damit einher geht ein allgemeines Monitoring des ErhaltungszustandesÖffnet sich in einem neuen Fenster aller Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse.
Die Meldung der NATURA 2000-Gebiete an die EU durch die Naturschutzverwaltung umfasst für Hessen eine Gesamtfläche von 443.718 Hektar. 583 FFH-Gebiete machen 10,1 Prozent der Landesfläche aus. Die 60 hessischen Vogelschutzgebiete (VSG) umfassen 14,7 Prozent der Landesfläche. Unter Berücksichtigung von Überschneidungen beträgt der Natura 2000-Anteil an der Landesfläche 21 Prozent.
In Hessen kommen 46 Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie, rund 140 Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie und ebenso viele Vogelarten gemäß Vogelschutzrichtlinie vor.
Gebietskarten und Gebietslisten
Die Gebietsliste der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) in Hessen finden Sie bei den Regierungspräsidien:
In Anhang I der FFH-Richtlinie sind „natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“ aufgelistet. Sie sind neben den in Anhang II genannten Arten die wesentlichen Schutzgründe für den Aufbau des NetzesNatura 2000.
Von den insgesamt 218 für die Europäische Union aufgelisteten Lebensraumtypen (abgekürzt: LRT) kommen in Deutschland 91 und in Hessen 46 vor (hessische Zahl ohne Lebensraumtypen der EU-Osterweiterung 2004). Hier finden Sie eine Übersicht über alle 42 hessischen Lebensraumtypen:
Naturschutzgebiete sind streng geschützte, rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete zur Erhaltung von Ökosystemen. In ihnen gilt ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen.
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.
Ihre Ausweisung erfolgt durch die oberen Naturschutzbehörden bei den drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel durch eine Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
In Hessen sind in den verschiedenen Naturräumen 764 Naturschutzgebiete (Stand 2021, HLNUG) mit einer Gesamtgröße von mehr als 36.000 Hektar ausgewiesen (siehe NaturegÖffnet sich in einem neuen Fenster). Das entspricht einem Flächenanteil von circa 1,7 Prozent der Landesfläche. Die durchschnittliche Größe eines hessischen Naturschutzgebietes beträgt rund 50 Hektar.
Deutschland verfügt, Stand Dezember 2017, über 8.833 Naturschutzgebiete. Die Naturschutzgebietsfläche in Deutschland beträgt 2.627.510 Hektar. Dies entspricht 6,3 Prozent der Gesamtfläche (Quelle: Bundesamt für NaturschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster).
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen.
In Hessen sind in den verschiedenen Naturräumen 123 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von mehr als 219.000 Hektar ausgewiesen (siehe NaturegÖffnet sich in einem neuen Fenster) (Stand 2021, HLNUG).
In Deutschland gibt es derzeit 8.788 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 10 Millionen Hektar, dies entspricht circa 26 Prozent des Bundesgebietes (Stand 31.12.2017, Bundesamt für NaturschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Naturwaldreservate sind ausgewählte Waldgebiete, die der natürlichen Entwicklung überlassen sind. Eine forstliche Nutzung findet dort nicht statt. Im Idealfall entstehen so nach längerer Zeit wieder urwaldähnliche Strukturen. Seit 1988 gibt es in Hessen Naturwaldreservate, die intensiv erforscht werden. Heute bestehen 31 dieser Reservate auf einer Fläche von 1.226 Hektar, die über ganz Hessen verteilt sind. Sie decken damit ein großes Spektrum der Waldgesellschaften, Höhenstufen, Böden, Gesteine und regionalen Klimabedingungen des Bundeslandes ab. Die Naturwaldreservate-Forschung ist ein eigenständiger Zweig der Waldökologie. Ihre Ergebnisse fließen immer stärker in Konzepte der Forstwirtschaft und des Waldnaturschutzes ein. Hessen führte in seinem Naturwaldreservate-Programm mit der konsequenten zoologischen Inventur und der Ausweisung bewirtschafteter Vergleichsflächen neue Forschungsansätze ein.
Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschungsergebnisse aus dem hessischen Naturwaldreservate-Programm werden in den Reihen „Naturwaldreservate in Hessen“ und „Hessische Naturwaldreservate im Portrait“ veröffentlicht.
Das Untersuchungsprogramm wird in der Verantwortung des Landesbetriebs Hessen-Forst durch die Nordwestdeutsche Forstliche VersuchsanstaltÖffnet sich in einem neuen Fenster (NW-FVA) und das Senkenberg Institut in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz umgesetzt.
Grundsätze des hessischen Naturwaldreservate-Programmes:
Naturwaldreservate dienen dem Schutz und der Erforschung sich selbst überlassener Wälder und Waldlebensgemeinschaften, der Lehre und der Umweltbildung.
Forstliche Eingriffe sind in Naturwaldreservaten ausgeschlossen (Ausnahmen: Verkehrssicherung, Forst- und Brandschutz).
Die in Naturwaldreservaten angewandten Forschungsmethoden sind grundsätzlich zerstörungsfrei.
Die Ergebnisse der Naturwaldreservate-Forschung beantworten Fragen der naturgemäßen Bewirtschaftung von Wäldern wie auch zum Arten-, Biotop- und Bodenschutz.
Uralte, naturbelassene Buchenwälder gibt es nur noch wenige in Europa. Sie sind Europas ursprüngliche Wildnis.
Die ältesten und wertvollsten Teile des Nationalparks Kellerwald-Edersee gehören zum UNESCO-Welterbe „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Deutschlands“.
Im Kellerwald krallen sich knorrige, alte Bäume an die felsigen Hänge, die steil zum blauschimmernden Edersee tief unten im Tal abfallen. Keine Straße und keine Siedlung zerschneiden seine außergewöhnlich alten ausgedehnten Wälder. Rund 1.000 reinste Quellen sind hier zu finden und vereinzelt sogar noch echte Urwaldreste.
Im Kellerwald wachsen die bodensauren Buchenwälder. Die Rotbuche (Fagus sylvatica) ist ein extrem erfolgreicher Baum, der unseren gesamten Kontinent prägt. Ihre Erfolgsgeschichte beginnt nach der letzten Eiszeit von 12.000 Jahren. Nach dem Schmelzen des Eises begann die Buche sich aus ihren isolierten Rückzugsgebieten nach Norden auszubreiten. Ein Prozess, der immer noch andauert. Kostbare Arten, wie der Uhu, Rotmilan und Schwarzstorch brüten hier. 6 Specht- und 19 Fledermausarten zeugen vom Alter und der Strukturvielfalt der Wälder. Pfingstnelke und seltene Käfer, die als Urwaldarten gelten, zählen zu den herausragenden Besonderheiten.
Das Welterbegebiet im Kellerwald zählt mit den anderen faszinierenden deutschen Gebieten, wie dem Grumsin in Brandenburg, Hainich in Thüringen, Jasmund und Serrahn in Mecklenburg-Vorpommern zum UNESCO-Welterbe „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Deutschlands“, die 2011 in die Welterbeliste eingetragen wurden.
Inzwischen sind die Alten Buchenwälder Europas die weltweit größte serielle Welterbe-Stätte. Mit einer Fläche von ca. 100.000 Hektar und 94 Waldgebieten in 18 Ländern ist sie die einzige, die so viele Teilbereiche miteinander verbindet. Sie umfasst Gebiete in Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Italien, Kroatien, Tschechien, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Schweiz und der Ukraine. Dies erfordert eine Zusammenarbeit über Grenzen hinweg und ist völkerverbindend.
Das Biosphärenreservat RhönÖffnet sich in einem neuen Fenster ist neben dem Nationalpark Kellerwald-Edersee eine weitere Besonderheit des Naturschutzes in Hessen. Der Titel „Biosphärenreservat“ ist ein Prädikat, das durch die UNESCO verliehen wird. Das Prädikat stützt sich auf eine aus Naturschutzsicht in weiten Teilen schutzwürdige Landschaft und auf ein modellhaftes Miteinander von Mensch und Natur. Die Rhön wurde 1991 von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt. Die Rhön ist damit eines von aktuell über 600 Biosphärenreservaten weltweit. Eine Besonderheit ist, dass die Rhön als länderübergreifendes Reservat anerkannt wurde. Zum Zeitpunkt der Anerkennung erstreckte es sich im Dreiländereck von Bayern, Hessen und Thüringen über eine Fläche von rund 187.000 Hektar. Nach der im Juni 2014 von der UNESCO anerkannten Erweiterung im bayerischen Teil ist die Gesamtfläche des Biosphärenreservates Rhön auf 243.323 Hektar angewachsen.
Nach den Vorgaben der UNESCO sollen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Biosphärenreservate gesonderte Verwaltungsstellen zur Verfügung stehen. Die Hessische Verwaltungsstelle wurde bereits 1991 eingerichtet. Seit Juli 2020 hat sie ihren Sitz in Hilders.
Die drei Bundesländer Hessen, Bayern und Thüringen haben ihre Zusammenarbeit seit der Anerkennung der Rhön als UNESCO-Biosphärenreservat im Jahr 1991 kontinuierlich ausgebaut und optimiert. Zur Regelung der Zusammenarbeit wurde im Jahr 2002 ein Verwaltungsabkommen geschlossen. Gemeinschaftlich sind sie der Entwicklung der Region im Sinne des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) verpflichtet.
Aus den Internationalen Leitlinien der UNESCO für das Weltnetz der Biosphärenreservate ergeben sich folgende Aufgaben:
Schutzfunktion:
Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt.
Entwicklungsfunktion:
Förderung einer nachhaltigen, umweltgerechten, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung.
Logistische Funktion:
Umweltbildung, Umweltbeobachtung und Forschung zur nachhaltigen Entwicklung.
Der Grundgedanke des UNESCO-Programms, den Schutz der Natur mit nachhaltiger Nutzung zu verbinden, ist das Leitmotiv der Biosphärenreservate. Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen exemplarisch gezeigt werden soll, wie die nachhaltige Entwicklung einer Region im Sinne von ökologisch wertvoll, ökonomisch erfolgreich und sozial verträglich gestaltet werden kann. Einen hohen Stellenwert nehmen die Bereiche Bildung, Kommunikation und Forschung ein. Hinzu kommen für die Rhön wichtige Zukunftsaufgaben wie die Begleitung des Demografischen Wandels, des Klimawandels und der Schutz der Biodiversität.
Nach Vorgabe der UNESCO gliedern sich Biosphärenreservate in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Während die Entwicklungszone (circa 60 Prozent der Gesamtfläche) eine Modellregion darstellt, in der gezeigt werden soll, wie der Mensch seine Nutzung in beispielhafter Weise umweltverträglich und nachhaltig durchführt und dort Land- und Forstwirtschaft ohne Einschränkungen möglich sind, gibt es in der Pflegezone einen grundsätzlichen Vorrang für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Pflegezone umfasst diejenigen Gebiete, die für den Charakter und die Eigenart der Rhönlandschaft besonders bedeutsam sind. Während in der Pflegezone A (mit circa acht Prozent der Fläche) die besonders empfindlichen und störungsarmen Hochlagen beschrieben sind und dort mehrheitlich Naturschutzgebietsflächen und Bereiche, die naturschutzfachlich hochwertiges artenreiches Grünland, v.a. Borstgras- oder Goldhaferwiesen darstellen, betroffen sind, findet man in der Pflegezone B mit circa 28 Prozent der Gebietsfläche mehrheitlich Landschaftsschutzgebiete, die für die Region typische und charakteristische Pflanzengesellschaften der Kulturlandschaft aufweisen, unter anderem Glatthaferwiesen und Kalkmagerrasenbereiche, die die Pflegezone A ergänzen und vernetzen.
Kernzonen sollen sich ohne menschliche Eingriffe zu weitgehend natürlichen Ökosystemen entwickeln. Diese zwischen fünf und 250 Hektar großen Einzelflächen, fast ausschließlich Waldflächen und größtenteils Flächen im Eigentum des Landes Hessen, sind Gebiete, die keiner menschlichen Nutzung unterliegen, das heißt auch die forstliche Bewirtschaftung ruht in diesen Gebieten. Damit stehen auch naturschutzfachlich hochinteressante Flächen zur Verfügung, die sich im Laufe der Zeit zu wichtigen Vergleichsflächen in vom Menschen gering beeinflusster Landschaft entwickeln werden.Nach den Kriterien des deutschen MAB-Nationalkomitees müssen Biosphärenreservate in Deutschland über einen Kernzonenanteil von mindestens drei Prozent ihrer Fläche verfügen.
Die hessische Rhön wird zudem durch das EU-Förderprogramm LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) geschützt. Das Projekt „Hessische Rhön – Berggrünland, Hutungen und ihre Vögel“ des Hessische Umweltministerium fördert in Zusammenarbeit seit 2017 den Schutz und Erhalt Berggrünland in den hessischen Mittelgebirgsregionen. Mehr dazu hier.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Pflegezone: 23.427 Hektar entspricht 36,14 Prozent
Entwicklungszone: 39.909 Hektar entspricht 60,63 Prozent
Alle zehn Jahre werden die Deutschen Biosphärenreservate überprüft, inwieweit sie die Anforderungen der UNESCO erfüllt haben. Bei der Überprüfung des Biosphärenreservates Rhön im Jahr 2013 hat das deutsche MAB-Nationalkomitee die Bemühungen der drei am Biosphärenreservat Rhön beteiligten Länder bei der Ausweisung der Kernzonenflächen lobend hervorgehoben und sah die Verpflichtungen der UNESCO als erfüllt an. Der von Bayern, Hessen und Thüringen gemeinsam erstellte Evaluierungsberichtwurde im Juli 2013 mit einer positiven Stellungnahme an die UNESCO weitergeleitet. Die periodische Überprüfung wurde mit einer abschließenden positiven Bewertung durch den Internationalen Koordinierungsrat (ICC), dem höchsten Entscheidungsgremium des UNESCO-MAB-Programms, im Juni 2014 abgeschlossen.
Naturparke sind großräumige Schutzgebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung eignen. Sie bestehen überwiegend aus Landschafts- und Naturschutzgebieten. Zentrales Anliegen der Naturparke ist es, den Schutz und die Nutzung der Kulturlandschaften zu verbinden. Das Grundkonzept nachhaltiger Entwicklung "Schutz durch Nutzung" ist seit jeher Grundlage der Arbeit in den Naturparken. Ein weiteres Ziel der Naturparke ist es, die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorbildlich mit den Bedürfnissen der Erholungsuchenden wie Wandern, Radfahren, Wassersport, Besuch von Kulturdenkmälern zu verbinden. Naturparke fördern so eine nachhaltige Form des Tourismus. Die Begegnung des Menschen mit Natur und Landschaft steht dabei im Vordergrund.
Mit seinen Mittelgebirgen und dem hohen Waldanteil stellt Hessen ein über seine Grenzen hinaus beliebtes Ferien- und Erholungsland dar. Um die Besonderheiten der Landschaften, ihre Schönheiten und Eigenarten zu bewahren und vor Übernutzung zu schützen, wurden seit dem Jahr 1957 zwölf Naturparke gegründet. Naturparke dienen der Bevölkerung als Freizeit- und Erholungsgebiet. So wurden Park- und Rastplätze angelegt, Wanderwege ausgewiesen, Sport- und Lehrpfade, Grillanlagen, Schutzhütten sowie eine Reihe weiterer Freizeitanlagen eingerichtet. Im Winter erfreuen sich zudem die angebotenen Ski-Langlauf-Loipen großer Beliebtheit.
Die Anlage der verschiedenen Freizeiteinrichtungen erfolgte unter Berücksichtigung ökologischer Belange, sowie in Abstimmung mit den verschiedenen Interessengruppen. Durch gezielte Besucherlenkung werden Störungen oder Belastungen von besonders schützenswerten oder ruhebedürftigen Bereichen vermieden.
Statistik der Naturparke in Hessen:
12.000 km markierte Wanderwege
600 km Waldlehrpfade
300 km Waldsportpfade
400 km Skiwanderwege
1.000 Parkplätze für 50.000 PKW
sowie Zeltplätze, Liegewiesen, Schutzhütten, Grillplätze, Kinderspielplätze
Träger der Naturparke sind Landkreise, Städte und Gemeinden, die sich jeweils zu Zweckverbänden oder Vereinen zusammengeschlossen haben. Das Land Hessen - Landesforstverwaltung - unterstützt ihre Arbeit finanziell und stellt darüber hinaus Bedienstete ab, die als Geschäftsführer oder forstlicher Berater eingesetzt sind.
Für die Gestaltung, die Pflege und Unterhaltung der Erholungseinrichtungen wurden seit 1957 über 50 Millionen Euro aufgewendet; davon rund 20 Millionen Euro durch das Land Hessen.
Kennzeichnend für die Naturparke ist ihre verkehrsgünstige Lage zu den hessischen Verdichtungsgebieten. So kann jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes in weniger als einer Autostunde einen der Naturparke erreichen. Die Naturparke bemühen sich zudem intensiv um Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, um "autofreie" Freizeit attraktiv zu machen.
Nähere Informationen erhalten sie bei den jeweiligen Naturparkverwaltungen:
Naturschutzgroßprojekte dienen der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit einem entsprechenden Programm „Chance Natur“ seit 1979 Landschaften, welche weit über ihre Umgebung hinaus Einfluss auf das Ökosystem haben. Damit sollen das „nationale Naturerbe“ geschützt und supranationale Naturschutzverpflichtungen erfüllt werden.
Kellerwald-Region
Lage: Hessen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder
Projektbeschreibung: Gegenstand des Projektes ist der Schutz der Kellerwald-Region mit ihrer vielgestaltigen Kulturlandschaft, ihren ausgedehnten Wäldern und ihrer reichhaltigen Pflanzen- und Tierwelt.
Der Naturraumcharakter der Kellerwald-Region wird geprägt von dem für Mitteleuropa bezeichnenden Leitökosystem Buchenwald sowie von einer vielfältig strukturierten Kulturlandschaft. Die Kerngebiete beherbergen entsprechend charakteristische, noch weitgehend vollständige Laubwaldbiozönosen mit ausgedehnten Alt- und Totholzvorkommmen von überdurchschnittlicher Ausprägung und die für die Mittelgebirge typischen Nutzungsformen und Landschaftselemente einer reich strukturierten Offenlandschaft.
Die vielgestaltige Kulturlandschaft und die ausgedehnten Wälder der Kellerwald-Region bieten einen für Deutschland einmaligen Lebensraum für eine reichhaltige Pflanzen- und Tierwelt mit einer großen Zahl von bundesweit gefährdeten Arten. Darunter die vom Aussterben bedroht Arten, wie die Zippammer,der Felshalden-Flechtenbär und der Veilchenblaue Wurzelhalsschnellkäfer. Darüber hinaus finden sich stark gefährdete Arten wie Raubwürger, Rebhuhn, Braunkehlchen, Nordfledermaus, Große Bartfledermaus, Schlingnatter, Bachneunauge, Groppe, Gelippte Tellerschnecke, Großer Eisvogel, Lilagold-Feuerfalter, Glockenblumen-Blütenspanner, Flohsegge, Graugelbes Filzkraut, Hügel-Veilchen, Rotbraunes Torfmoos, Weiches Torfmoos und Stumpfblättriges Torfmoos.
Ziel des Vorhabens ist es, die ausgedehnten Buchenwälder und die vielgestaltige Kulturlandschaft der Kellerwald-Region zu erhalten und zu entwickeln. Zu den geplanten Maßnahmen gehören u.a. die Umwandlung von Nadelholzbeständen in standortheimischen Laubwald, die Förderung natürlicher Buchenwälder, die Regeneration von Feuchtwäldern sowie die Renaturierung von Waldquellen und Fließgewässern. Das Projekt trägt nicht nur zur Erhaltung dieses für Deutschland bedeutendsten Buchenwaldkomplexes bei, sondern hat sich darüber hinaus als Ziel gesetzt, im Sinne eines integrierten, vernetzten Ansatzes auch die angrenzenden ländlichen Räume mit ihrem Potenzial zu sichern. Gesamtziel ist die Entwicklung einer Vorbildlandschaft und Modellregion im Sinne der Rio-Konferenz mit praxistauglichen Lösungen auf den Feldern Naturschutz, Landnutzung, naturverträgliche, nachhaltige Regionalentwicklung und Tourismus in ländlichen Räumen.
Förderzeitraum:
Förderphase I: 2005 - 2008 (Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans)
Projektbeschreibung: Der Vogelsberg umfasst das größte zusammenhängende Basaltmassiv Mitteleuropas. Zu den herausragenden naturnahen Vegetationseinheiten zählen die Buchenmischwälder des sogenannten Oberwaldes. Diese werden umgeben von strukturreichen Kulturlandschaften mit hohem Quellen- und Gewässerreichtum; dabei sind vor allem die montanen Berg-Mähwiesen von bundesweiter Bedeutung.
Zu den bundesweit gefährdeten Pflanzenarten zählen u. a. Kleines Knabenkraut, Moor-Klee, Trollblume, Arnika, Wald-Läusekraut, Draht-Segge, Floh-Segge und Pracht-Nelke. Die naturschutzfachliche Qualität des Gebietes belegen zudem die Vorkommen von unter anderem Sumpfspitzmaus, Grauem Langohr, Raubwürger, Schwarzstorch, Bachneunauge, Randring-Perlmuttfalter, Schwarzem Apollo, Großem Eisvogel, Edelkrebs, Eremit, Hirschkäfer, Rhön-Quellschnecke und Bachmuschel.
Das Leitbild des Projektes verfolgt drei Hauptzielrichtungen:
Erhalt und Entwicklung der einzigartigen Kulturlandschaft, insbesondere der Offenlandlebensräume
Naturschutzfachliche Aufwertung der Waldlebensräume sowie der gewässerreichen Lebensräume
Erhalt und Förderung des Reichtums an seltenen bzw. gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften
Aus den Gefährdungen und dem Leitbild wurden folgende Projektziele insbesondere für die Kerngebiete abgeleitet:
Für die Offenland-Lebensräume die Erhaltung und Sicherung extensiver Grünlandgesellschaften, die Schaffung artenreichen Grünlandes, die Einbindung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung in ökonomisch tragfähige Produktionskreisläufe, die Erhaltung und Sicherung extensiver Ackergesellschaften, die Regeneration und Extensivierung von Intensiväckern, die Sicherung der Heckenlandschaft, die Erhaltung und Ausdehnung von Tierbeständen alter Rassen sowie die Erhaltung und Sicherung von Niedermooren und Quellen.
Projektziel für die Wald-Lebensräume sind die Erhaltung und Sicherung der wertvollen Wald-Lebensräume, insbesondere der Buchenwälder, die Entwicklung von Prozessschutzflächen auf rund 240 Hektar, die Regeneration forstlich überformter Bestände sowie die Erhaltung und Sicherung von Felsen, Quellen und Blockhalden.
Für die Feuchtlebensräume gehören folgende Maßnahmen zu den Projektzielen: die Regeneration der überprägten Quellen, die Fließgewässer-Renaturierung und Schaffung von Durchgängigkeit, die Regeneration von Mooren, Feuchtwäldern und Stillgewässern sowie eine dezentrale Wasserrückhaltung.
Förderzeitraum:
Förderphase I: 2010 - 2013 (Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans)
Förderphase II: 2015-2024 (Umsetzung der Maßnahmen)
Finanzvolumen:
Förderphase I: 0,8 Millionen Euro
Förderphase II: ca. 9,3 Millionen Euro
Projektträger:
Natur- und Lebensraum Vogelsberg e. V.
Adolf-Spieß-Str. 34
36341 Lauterbach