Das Land Hessen legt in seiner Verbraucherpolitik einen besonderen Schwerpunkt auf das Begleiten von Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Länderebene sowie das Fördern von Verbraucherorganisationen zur Beratung und Information für Bürgerinnen und Bürger.
Schwerpunkte der hessischen Verbraucherpolitik bis 2024
Die Bedeutung von Verbraucherschutz wird auch im aktuellen Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode deutlich. Die hessische Landesregierung hat sich auf die nachfolgenden inhaltlichen Themenschwerpunkte geeinigt:
„Zusätzlich wollen wir uns auf Bundesebene weiterhin aktiv für besseren Verbraucherschutz einsetzen. Dies betrifft z. B. die Verbesserung der Produkthaftung, die Einführung eines Widerrufsrechts bei in Ladengeschäften geschlossenen Verträgen oder die Einführung einer Hinweispflicht auf die nächste Kündigungsmöglichkeit von Verträgen. Außerdem wollen wir gegen die Kostenfalle bei Handytelefonaten ins EU-Ausland vorgehen. Wir wollen eine Strategie zur Vermeidung von „Stromsperren“ auf den Weg bringen, um dafür zu sorgen, dass Stromsperren und deren Androhungen statistisch erfasst werden und eine Budget- und Rechtsberatung für betroffene Haushalte ermöglicht wird.“
„Wir werden uns besonders im digitalen Verbraucherschutz engagieren. Dazu gehört eine Produkthaftung, die auch auf Software erweitert wird, die Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarktes sowie eine Regulierung des ‚Internets der Dinge‘. Das Angebot der Online-Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen StreitbeilegungÖffnet sich in einem neuen Fenster beim Einkauf im Internet wollen wir beibehalten und bei Bedarf ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher alle Verträge auf die gleiche Art beenden können, wie sie eingegangen wurden (‚smart contracts‘).“
„Wir werden eine Ernährungsstrategie für HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster entwickeln, mit der wir Angebot und Nachfrage nach nachhaltig erzeugten und gesunden Lebensmitteln steigern und die Lebensmittelverschwendung reduzieren wollen. Wir unterstützen es, wenn Kantinen öffentlicher Einrichtungen vorrangig auf den Einsatz biologischer, saisonaler oder regional erzeugter Lebensmittel setzen. In den Kantinen der landeseigenen Einrichtungen wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und das Angebot dieser Lebensmittel deutlich steigern. ErnährungsbildungÖffnet sich in einem neuen Fenster legt den Grundstein für einen sorgsameren Umgang mit unseren wertvollen Lebensmitteln. Der Verband der Landfrauen ist uns dabei ein wichtiger Partner. Wir wollen u.a., dass Schul- und Kindergartenkinder wissen, wo unsere Grundnahrungsmittel wachsen und wie sie produziert werden. Deshalb wollen wir, dass jedes Grundschulkind einmal einen landwirtschaftlichen Betrieb besucht. Um den Wert von Nahrungsmitteln wieder stärker im Bewusstsein zu verankern, wollen wir schon bei Kindern Interesse daran wecken. Die Werkstatt Ernährung, den Bauernhof als Klassenzimmer und die Umweltschulen werden wir beibehalten und weiterhin unterstützen. Wir wollen Geld bereitstellen, damit jedes Schulkind einmal im Schulleben auf einem nachhaltig arbeitenden Schulbauernhof oder in einer ähnlichen Einrichtung Zeit verbringen kann. Insbesondere in Schulen mit hohen sozialen Problemlagen wollen wir im Rahmen von Aktionswochen ein gesundes Frühstück fördern, um einen positiven Beitrag zur weiteren Ernährungsweise zu leisten. Die EU bezuschusst zudem eine gesunde Ernährung mit einem Programm für die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an Schulen. Wir wollen uns dafür einsetzen, die bürokratischen Hürden für die Teilnahme daran zu senken, damit die Beteiligung an diesem Programm erleichtert wird. Lebensmittel sind kostbar, dennoch werden zu viele Lebensmittel verschwendet. Wir werden mit einer neuen Initiative dafür werben, das Wegwerfen von Lebensmitteln in allen Produktions- und Verbrauchsschritten zu vermindern. Durch Kooperationen mit Tafeln, Schulen, Kantinen und Supermärkten wollen wir mit gezielten Informationskampagnen und Beratung die LebensmittelverschwendungÖffnet sich in einem neuen Fenster reduzieren. Wir wollen uns auf Bundesebene für eine nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung einsetzen. Wir unterstützen Initiativen wie die Solidarische Landwirtschaft, Ernährungsräte, Essbare Stadt und Permakulturen.“
„Um eine flächendeckend gute Lebensmittelkontrolle im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen, werden wir dieÖffnet sich in einem neuen Fensterkommunalen KontrollbehördenÖffnet sich in einem neuen Fenster weiter stärken und auf eine ausreichende Personalausstattung drängen. Zu diesem Zweck werden wir auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen kommunaler und Landesebene in den Blick nehmen. Die in Hessen vorhandenen Laborkapazitäten im Bereich der Lebensmittelsicherheit werden wir nachhaltig weiter entwickeln und das Landeslabor HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster auf modernstem Standard erhalten. Insbesondere wollen wir so ein dichteres Kontrollnetz der Inhaltsstoffe von Kinderspielzeug sicherstellen. Wir setzen uns auf Bundesebene für die Novellierung des Lebens- und Futtermittelgesetzes ein, damit schwere Verstöße gegen Hygienevorschriften auch öffentlich gemacht werden können.“
Finanzielle Förderung von Verbraucherorganisationen
Denn es ist ein besonderes Anliegen der hessischen Verbraucherpolitik, Konsumenten zu informierten Marktteilnehmern zu machen und sie dabei zu unterstützen, in einer immer komplexer werdenden Welt gute Entscheidungen zu treffen.
Verbraucher haben die Möglichkeit, viele bei den zuständigen Behörden vorhandene Informationen über Lebens- und Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu erhalten, z. B. Informationen über Gefahren bestimmter Erzeugnisse und ihre Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit oder ihre Herstellung. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG)Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Der Anspruch auf Informationszugang besteht unabhängig vom Vorhandensein eines berechtigten Interesses und einer besonderen Verfahrensstellung der Anspruchsteller. Zudem haben die Behörden die Möglichkeit, proaktiv – also unabhängig von einem Antrag eines Verbrauchers – Verbraucherinformationen zu geben.
Seit einer Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes im Herbst 2012 können Verbraucher nicht nur Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände erhalten, sondern auch zu anderen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel Haushaltsgeräten, Möbeln und Heimwerkerartikeln. Die Verfahren wurden durch eine Neufassung der Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Straffung des Anhörungsverfahrens und eine schnellere Erteilung von Auskünften über Rechtsverstöße beschleunigt. Vereinfacht wurde das Ganze durch die neu geschaffene Möglichkeit der formlosen Antragstellung (zum Beispiel per E-Mail). Mit dem Änderungsgesetz werden die Behörden auch verpflichtet, ihre Erkenntnisse über Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstgehalten und Höchstmengen, die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch festgelegt sind, aktiv zu veröffentlichen – grundsätzlich nach Anhörung des jeweils betroffenen Unternehmens. In Hessen werden diese Informationen auf der Hygienemängel-Plattform imOnline-VerbraucherportalÖffnet sich in einem neuen Fensterveröffentlicht.