Produktprüfung

Produktsicherheit

Produkte vom Plüschtier über Elektrohaushaltsgeräte bis hin zu komplexen Maschinen für die industrielle Produktion müssen sicher sein, wenn sie in Europa verkauft und betrieben werden sollen. Solche Anforderungen ergeben sich aus den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union.

Der Hersteller muss eine ausdrückliche Erklärung darüber abgeben, dass seine Produkte diesen Anforderungen genügen. Gemeinsam mit dieser Konformitäts-Erklärung bringt er auch die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.

Bei bestimmten Produkten, wie unter anderem Gasheizkesseln, Kettensägen und Sicherheitsschuhen kann die Sicherheit des Produkts aufgrund der großen Sicherheitsrisiken nicht ausschließlich durch den Hersteller geprüft werden. In diesen Fällen ist vorgeschrieben, dass die Sicherheitsprüfung von einer unabhängigen Prüfstelle durchgeführt wird, welche von den nationalen Behörden benannt wird. Bei diesen Produkten darf der Hersteller erst nach einer solchen Prüfung die CE-Kennzeichnung an dem Produkt anbringen.

Die Verantwortung für das Inverkehrbringen von Produkten liegt in unterschiedlicher Ausprägung bei Herstellern, Importeuren und Händlern. Leider nehmen nicht wenige die Verantwortung erst dann wahr, wenn die Gefahr zu groß geworden ist, entdeckt zu werden. Aus diesem Grund waren in allen europäischen Ländern Marktaufsichtsbehörden einzurichten. Ihre Aufgabe ist es, den Markt zu überwachen und Verbraucher so weit wie möglich vor unsicheren Produkten zu schützen. Dies geschieht durch die Prüfung von Produkten im Rahmen von Stichproben und durch Ergreifen behördlicher Maßnahmen bei Verstößen, wie beispielsweise der Anordnung von Rückrufen bereits verkaufter Produkte oder der Rücknahme der Produkte aus der Handelskette, die Vernichtung gefährlicher Produkte oder das Verhängen von Geldbußen und andere Sanktionen. Die nationalen Behörden informieren sich gegenseitig, wenn Maßnahmen gegen unsichere Produkte ergriffen werden, um europaweit den weiteren Vertrieb zu verhindern. Dieser Informationsaustausch findet über das europäische Schnellwarnsystem RAPEXÖffnet sich in einem neuen Fenster statt.

Marktüberwachung in Hessen

Die Aufgaben der Marktüberwachung in der Geräte- und Produktsicherheit werden in Hessen von der Arbeitsschutzverwaltung wahrgenommen. Die Arbeitsschutzverwaltung als Marktüberwachungsbehörde ist bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelt. Zusätzlich gibt es eine beim Regierungspräsidium Kassel eingerichtete akkreditierte Geräteuntersuchungsstelle. Diese prüft zentral die in Hessen entnommenen Produktproben. Für den Verbraucher stellt sich immer wieder die Frage, an welche Behörde er sich wenden muss, wenn er ein unsicheres Produkt entdeckt hat oder gar selbst einen Unfall durch ein solches Produkt erlitten hat. Hier bietet das europäische Kommunikations- und Informationssystem ICSMSÖffnet sich in einem neuen Fenster schnelle Abhilfe. Die konkrete Anschrift mit Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde erhält der Verbraucher einfach durch die Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes von seinem Wohnsitz oder dem Ort, wo er das Produkt erworben hat. ICSMS bietet Verbrauchern aber noch weitere nützliche Funktionen. So besteht die Möglichkeit, ein unsicheres Produkt über ICSMS direkt der zuständigen Behörde zu melden oder in einer Produktdatenbank selbst nach unsicheren Produkten zu suchen.

Produktsicherheit im VerbraucherFenster HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Produktrückrufe und Produktwarnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinÖffnet sich in einem neuen Fenster

Europäisches Schnellwarnsystem RAPEXÖffnet sich in einem neuen Fenster

Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-BundesamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster

Rückruf-Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und MedizinprodukteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Produktsicherheit beim Bundesinstitut für RisikobewertungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema