Die Drittland Kontrollstelle füllt die Felder 1 bis 17 aus und unterzeichnet das COI in Feld 18 BEVOR die Ware das Drittland verlässt. Ggfs. werden Analysen & Probenahme-Protokolle erstellt.
Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird das digitalen COI ausgestellt. Die verfügbaren Unterlagen werden innerhalb von 10 Tagen direkt in TRACES hochgeladen
Das Importunternehmen kann weitere Unterlagen in TRACES hochladen und ggfs. Felder für Behörden und Erstempfänger anpassen.
Es meldet die voraussichtliche Ankunft der Ware an die zuständige Behörde und die Bio-Kontrollstelle.
Sonderfall SPS Ware:
Die Importmeldung muss mindestens 1 Woche vor voraussichtlicher Ankunft erfolgen. Zusätzlich erfolgt eine Meldung an die am Ort des Eintritts in die EU zuständige Behörde.
Die für das Einfuhrunternehmen zuständige Behörde entscheidet über zufällige Nämlichkeitskontrollen und risikoorientierte Warenuntersuchungen/Probenahmen & Analysen.
Sonderfall SPS Ware:
Bei SPS Waren sind Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen mit Probennahme verpflichtend.
Das Zollamt prüft die Bestätigung der zuständigen Behörde in Feld 30 und führt das für die entsprechende Warengruppe übliche Verzollungsverfahren durch.
Nicht-SPS Ware muss nicht an einer Grenzkontrollstelle (GKS) vorgeführt werden.
Sonderfall SPS Ware:
Es ist eine Phyto- oder veterinärsanitäre Prüfung (keine Öko-relevanten Prüfpunkte) durch die Grenzkontrollstelle (GKS) erforderlich.
Das Zollamt füllt Feld 23 des COI aus.
Das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) wird mit dem COI verlinkt, so dass eine abgestimmte Entscheidung der verschiedenen Fachaspekte für die Einfuhr erfolgt.
Das Flowchart gibt einen Überblick über die Beteiligten und ihre Aufgaben beim Import von Bio-Produkten aus sogenannten Drittländern.
Dabei geht es auch um ganz praktische Dinge: Wer füllt welche Felder der digitalen Kontrollbescheinigung (COI) aus, die den Import begleitet? Welche Fristen sind einzuhalten? Welche Sonderregeln gelten für sogenannte SPS Waren?
Klicken Sie auf die einzelnen Agierende, um weitere Details zu erfahren.
Drittland Kontrollstelle
Erstellt nach Prüfung der Unterlagen ein digitales COI
COI: Bestätigung Feld 18
Erstempfänger
Prüft und dokumentiert den Wareneingang
COI: Bestätigung Feld 31
COI: Bestätigung Feld 18
COI: Feld 20 ausgefüllt
COI: Bestätigung Feld 31
COI: Das sogenannten Certificate Of Inspection (COI) ist eine Kontrollbescheinigung, die bei jeder Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern in die EU vorgelegt werden muss. Das COI wird in Traces.NT erstellt und geprüft.
TRACES.NT: Datenbanksystem der Europäischen Union (TRAde Control and Expert System New Technology), das den physischen Warenweg im Zusammenhang mit EU-Importen von Bio-Produkten abbildet.
= digitale Unterschrift auf Kontrollbescheinigung (COI)
SPS-Ware = Veterinär, Sanitär und Phytosanitär zu überprüfende Ware
Nämlichkeitskontrollen: visuelle Überprüfung einer Sendung auf Übereinstimmung des Inhalts und der Kennzeichnung mit den warenbegleitenden Papieren