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Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)

Mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut werden über die neue Maßnahme BF gefördert. (Aufn. Marika Richter)

Mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut werden über die neue Maßnahme BF gefördert. (Aufn. Marika Richter)

Im NSG "Dreba-Plothener Teichgebiet" werden Feucht- und Nassstandorte über eine angepasste Beweidung sowie die Pflege von Teichen gefördert. Hiervon profitiert u.a. der Laubfrosch. (Aufn. A. Lux)

Im NSG "Dreba-Plothener Teichgebiet" werden Feucht- und Nassstandorte über eine angepasste Beweidung sowie die Pflege von Teichen gefördert. Hiervon profitiert u.a. der Laubfrosch. (Aufn. A. Lux)

Mit einem NALAP-Vertrag (Maßnahme S6) wird die Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Mit einem NALAP-Vertrag (Maßnahme S6) wird die Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Ehrenamtlich Tätige können für die Erfassung ausgewählter Arten eine Aufwandspauschale erhalten. Im Saaletal wird hierüber ein Monitoring der streng geschützten Haselmaus gefördert. (Aufn. J. Nüske 27.04.2022)

Ehrenamtlich Tätige können für die Erfassung ausgewählter Arten eine Aufwandspauschale erhalten. Im Saaletal wird hierüber ein Monitoring der streng geschützten Haselmaus gefördert. (Aufn. J. Nüske 27.04.2022)

Die regelmäßige Pflege von Kopfweiden wird über NALAP-Verträge ermöglicht (Aufn. H. Wenzel)

Die regelmäßige Pflege von Kopfweiden wird über NALAP-Verträge ermöglicht (Aufn. H. Wenzel)

Über die Maßnahme K – Kopfbaumpflege wird der Lebensraum besonderer Arten, wie dem Eremit (Osmoderma eremita), erhalten. (Aufn. A. Lux)

Über die Maßnahme K – Kopfbaumpflege wird der Lebensraum besonderer Arten, wie dem Eremit (Osmoderma eremita), erhalten. (Aufn. A. Lux)

Amphibienschutzzäune werden häufig über Vertragsnaturschutz gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Amphibienschutzzäune werden häufig über Vertragsnaturschutz gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Die Erdkröte ist eine häufige Art, die von den Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen profitiert. (Aufn. TLUBN) 

Die Erdkröte ist eine häufige Art, die von den Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen profitiert. (Aufn. TLUBN)

Ein Vertrag zur Betreuung von Amphibienschutzzäunen beinhaltet auch die regelmäßige Kontrolle der Fangeimer. (Aufn. W. Wolff)

Ein Vertrag zur Betreuung von Amphibienschutzzäunen beinhaltet auch die regelmäßige Kontrolle der Fangeimer. (Aufn. W. Wolff)

An einigen mobilen Zäunen ist Betreuer"nachwuchs" gerne gesehen! Melden Sie sich bei Interesse bei Ihrer Unteren Naturschutzbehörde. (Aufn. W. Wolff)

An einigen mobilen Zäunen ist Betreuer"nachwuchs" gerne gesehen! Melden Sie sich bei Interesse bei Ihrer Unteren Naturschutzbehörde. (Aufn. W. Wolff)

Über NALAP geförderte extensive Wiesennutzung im FND „Obere Steinbachwiesen“ (Aufn. H. Wenzel)

Über NALAP geförderte extensive Wiesennutzung im FND „Obere Steinbachwiesen“ (Aufn. H. Wenzel)

NALAP ist das Förderprogramm des Vertragsnaturschutzes in Thüringen, das insbesondere Vereine, Verbände und Private unterstützt, während KULAP sich an Landwirte richtet. Gefördert werden in NALAP aber auch Kommunen.  NALAP wurde in Thüringen erstmals 1992 angeboten.

Über NALAP können zum einen jährlich wiederkehrende Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen beziehungsweise Arten (im Rahmen einer Dauerpflege, sog. Vertragsnaturschutz) gefördert werden. Zum anderen können aus dem Programm Naturschutzprojekte mit begrenzter Laufzeit finanziert werden, um bestimmte Naturschutzziele zu erreichen. Für Naturschutzprojekte können seit 2017 auch landwirtschaftliche Betriebe Antragsteller sein und seit 2020 können Verträge über bestimmte Maßnahmen wieder mit landwirtschaftlichen Betrieben geschlossen werden. Hinweise zur Förderung von Naturschutzprojekten finden Sie hier.

Seit dem 2.März 2020 darf in ganz Deutschland in der freien Natur nur noch gebietseigenes Saat-und Pflanzgut ausgebracht werden. Hierdurch soll eine Gefährdung der heimischen Flora durch gebietsfremde Herkünfte verhindert werden. Hilfestellung für den Antragsteller bietet das Merkblatt. Weitere Informationen zum Thema gebietseigene Gehölze finden Sie außerdem hier.

Genaue Auskunft über die jeweiligen Fördermöglichkeiten erteilen die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden oder das Referat 33 „Landschaftspflege, Naturschutzförderung“ im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter folgenden Kontaktdaten:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 3 Naturschut
Referat 33
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel. 0361 57 3943 042

  • Jährliche Pflegemaßnahmen zur Erhaltung von Biotoptypen werden nach Teil 2.1 der Förderrichtlinie ermöglicht. So kann langfristig die naturschutzfachlich notwendige Pflege der Flächen gesichert werden.

    Vertragsnehmer sind Vereine, Verbände, Privatpersonen und Kommunen. Seit 2020 können auch landwirtschaftliche Unternehmen Vertragsnehmer von Mahd- und Beweidungsverträgen für Biotope nach Nr. 2.1.9 der Richtlinie sein.

  • Der Schutz wandernder Amphibien an Straßen ist aufgrund der vorhandenen Dichte des Straßennetzes in Thüringen eine wichtige Schutzmaßnahme zum Erhalt unserer Amphibienpopulationen. Amphibien müssen vielerorts Straßen überqueren, um von ihrem Überwinterungshabitat zum Laichgewässer zu gelangen. Dabei kann die Straße zum tödlichen Hindernis werden. Um sowohl die Hin- als auch die Rückwanderung abzusichern, ist eine stationäre Amphibienleiteinrichtung im Straßenkörper wünschenswert. Überall wo dies nicht der Fall ist, müssen mobile Zäune im Frühjahr aufgebaut und betreut werden. Dies ist in vielen Bereichen nur durch ehrenamtliche Unterstützung möglich. Diese Bemühungen werden durch die Fördermöglichkeit (Nr. 2.2 der Förderrichtlinie) honoriert.

  • Die Agrarlandschaft beherbergt zahlreiche Arten und Lebensraumtypen, welche es zu schützen und zu erhalten gilt. Hierfür werden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und den Freistaat Thüringen Mittel bereitgestellt. Die Maßnahmen widmen sich der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung folgender Lebensräume und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft:

    • Feuchtbiotope wie Tümpel und sonstige Kleingewässer (Maßnahme FB)
    • Hecken, Feldgehölze, Uferbepflanzungen, Baumreihen (Maßnahme FH)
    • wiedervernässte Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung entwässert wurden (Maßnahme WF)
    • Kleinbiotope, zusammenhängende Biotope und Trockenmauern (Maßnahme BV)
    • Halboffen- und Offenlandlebensräume (Maßnahme E)
    • Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft (Maßnahme LS)

    Zusätzlich können auch der Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter sowie landwirtschaftlich nutzbarer Flächen zum Zwecke der Biotopgestaltung (Maßnahme GE) und im Vorfeld geplanter Naturschutzprojekte die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, Architekten- und Ingenieurleistungen (Maßnahme SK) gefördert werden.

    Die Höhe der Zuwendungen kann bis zu 500.000 EUR und muss mindestens 500 EUR betragen. Zuwendungsempfänger sind Kommunen und gemeinnützige juristische Personen sowie landwirtschaftliche Unternehmen und sonstige andere Landbewirtschafter. Der Zuwendungsempfängerkreis für den Grunderwerb ist eingeschränkt auf Kommunen und gemeinnützige juristische Personen, die sich satzungsgemäß überwiegend dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen.

  • Natürlich gibt es auch außerhalb der Agrarlandschaft Arten und Habitate, die es zu erhalten und zu schützen lohnt. Um auch hier Naturschutz vor Ort unterstützen zu können, stellt das TMUEN Landesmittel zur Finanzierung von Naturschutzprojekten zwischen 500 EUR und 50.000 EUR zur Verfügung. Dadurch können investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aber auch Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Bestände gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gefördert werden. Zudem sind Maßnahmen zur Information und zur Besucherlenkung in Schutzgebieten und ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Grundlagen- und Zustandserhebung sowie naturschutzbezogene Umweltbildung (Erstellung von Materialien zur naturschutzbezogenen Umweltbildung) förderfähig. Die Zuwendungen können hierbei auch auf Stundenbasis (Nr. 5.2.7 der Richtlinie: Stundenpauschale in Höhe von 7,20 EUR pro Stunde) abgerechnet werden, wobei dann eine Förderuntergrenze von 120 EUR gilt.

  • Bei der Anpflanzung von Gehölzen, z.B. im Rahmen von NALAP-Projekten, gilt seit dem 2. März 2020 ein genereller Genehmigungsvorbehalt für das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur. Seit langem werden dort üblicherweise nur einheimische Gehölzarten gepflanzt.  Allerdings entspricht die Herkunft der gepflanzten Gehölze häufig nicht dem Ausbringungsort. Die Ausbringung gebietsfremder Herkünfte in der freien Natur hat jedoch erhebliche Konsequenzen für die genetische Vielfalt der heimischen Flora. Sie nivellieren den Genpool, führen zu Veränderungen der Funktionsabläufe in Ökosystemen und beeinträchtigen dadurch deren Lebensgemeinschaften. Gebietsfremde Herkünfte sind zudem schlechter an die jeweiligen Umweltbedingungen angepasst und zeigen schlechtere Anwachserfolge. Daher wäre eine Ausnahmegenehmigung durch die unter Naturschutzbehörde nur möglich, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten auszuschließen ist. Dies dürfte eher selten der Fall sein. Gerade wenn staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden, ist die Verwendung von gebietseigenem Pflanzgut geboten. Hilfestellung für den Antragsteller bietet unser Merkblatt. Weitere Informationen finden Sie hier.
    Behörden und Planer/innen soll eine Checkliste helfen, die neuen rechtlichen Vorgaben umzusetzen.

    Merkblatt zur Verwendung von gebietseigenen Gehölzen in Thüringen mit Anlagen v. 22.07.2020

    Checkliste zu gebietseigenen Gehölzen für Behörden und Planer/innen v. 22.07.2020

     

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