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Landschaftspflege im NSG „Röthengrund“ (Aufn. H. Wenzel)

Landschaftspflege im NSG "Röthengrund"

Harzer Rotvieh, Großes Helltal bei Rothesütte (Aufn. H. Wenzel)

Harzer Rotvieh, Großes Helltal bei Rothesütte

Berg-Mähwiese, NSG „Röthengrund“ (Aufn. H. Wenzel)

Berg-Mähwiese, NSG „Röthengrund“

Ziegenweidung im NSG „Wipperdurchbruch“ bei Günserode (Aufn. H. Wenzel)

Ziegenweidung im NSG „Wipperdurchbruch“ bei Günserode

Fischotter (Lutra lutra) (Aufn. A. Lux)

Fischotter (Lutra lutra) (Aufn. A. Lux)

„Wilde Weide“ im NSG „Dankmarshäuser Rhäden“ (Aufn. E. Reisinger)

„Wilde Weide“ im NSG „Dankmarshäuser Rhäden“

Schafbeweidung im FFH-Gebiet „Moorberg und Ziegenbeil nördlich Battgendorf“ (Aufn. H. Wenzel)

Schafbeweidung im FFH-Gebiet „Moorberg und Ziegenbeil nördlich Battgendorf“

Landschaftspflege im NSG „Röthengrund“ (Aufn. H. Wenzel)

Landschaftspflege im NSG „Röthengrund“

Eisvogel an der Ilm (Aufn. M. Frenkel)

Eisvogel an der Ilm (Aufn. M. Frenkel)

Landschaftspflege und Naturschutzförderung

Die Kulturlandschaft in Thüringen ist geprägt von ihrer jahrhundertelangen Nutzung durch den Menschen. Die tiefgreifenden Veränderungen in der Landnutzung in den letzten Jahrzehnten führten zu großen Verlusten in der Artenvielfalt und Landschaftsqualität. Negative Auswirkungen hat dabei u.a. die Beseitigung von Landschaftselementen wie Hecken und Feldrainen. Darüber hinaus tragen auch Unternutzung oder die Nutzungsaufgabe mit nachfolgender Verbuschung zu Verlusten extensiv genutzter artenreicher Flächen bei. Hierunter fallen beispielsweise Feuchtgrünland, mit Schafen beweidete Flächen sowie Streuobstbestände. Es ist die Aufgabe der Landschaftspflege, diesen Tendenzen durch finanzielle Förderung und praktische Maßnahmen entgegen zu wirken.

Dies ist nur möglich, wenn Naturschutz und Landnutzer kooperieren. Deshalb werden im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) wissenschaftliche Grundlagen für eine naturschutzgerechte Landschaftspflege erarbeitet und mit Partnern wie dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TLLLR) im Hinblick auf arbeits- und betriebswirtschaftliche Aspekte diskutiert. Die jeweils neuesten Ergebnisse bilden u.a. die Grundlage für Förderprogramme des Vertragsnaturschutzes wie das "Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP)“ und das Programm zur „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)". Eine wichtige Rolle spielt dabei die Auswahl förderwürdiger Flächen, z.B. auf der Basis der Biotopkartierung, der Natura 2000-Managementpläne, von Artenhilfsprogrammen oder Vorschlägen aus der Praxis, wie von Landschaftspflegeverbänden oder den neu geschaffenen Natura 2000-Stationen. Diese Förderkulissen werden vom TLUBN in Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden und anhand der Vorgaben der Förderrichtlinien regelmäßig aktualisiert.

Unabhängig von der Flächenförderung können Weidetierhalter „Anträge auf Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)“ stellen.

Weitere Informationen zu Naturschutzförderprogrammen finden Sie hier.

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