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Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als Träger öffentlicher Belange (TöB)

Träger öffentlicher Belange müssen bei bestimmten Planvorhaben angehört und einbezogen werden und Stellung nehmen, sofern der Aufgabenbereich des jeweiligen Trägers öffentlicher Belange durch das jeweilige Vorhaben berührt ist.

Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören:

a) Behörden und sonstige Dienststellen der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung,

b) natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, denen hoheitliche Befugnisse durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragen sind (sogenannte Beliehene),

c) Privatpersonen oder privatrechtliche Unternehmen, die durch staatliche Konzessionen berechtigt sind, öffentliche Aufgaben zu erfüllen, für die sich der Staat ein Beleihungsrecht vorbehalten hat.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nimmt die Funktion als Träger öffentlicher Belange wahr und vertritt in dieser Eigenschaft die Belange

  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Abteilung 3),
  • der Wasserwirtschaft (Abteilung 4),
  • des wasserrechtlichen Vollzuges (Abteilung 5),
  • des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft (Abteilung 6),
  • der Immissionsüberwachung und der abfallrechtlichen Überwachung (Abteilung 7),
  • des Geologischen Landesdienstes und des Bergbaus (Abteilung 8)

Die unterschiedlichen Belange werden in einer Stellungnahme zusammengeführt und den Antragstellern komplett übergeben. Sollten nur einzelne der angeführten Belange betroffen sein, ist die Anfrage an die zuständige Fachabteilung oder an die Poststelle des TLUBN (poststelle@tlubn.thueringen.de) zu stellen.

 

Antragstellung für TÖB

Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Anträge wird um die Bereitstellung der vollständigen Antragsunterlagen inklusive vorhabenbezogener Geodaten (Karten, Pläne, GIS-Daten im .shp-Format etc.) vorzugsweise an folgende E-Mail gebeten:

 

post-toeb@tlubn.thueringen.de

 

Bei postalischer Antragstellung - sofern die Antragsstellung per E-Mail nicht möglich sein sollte - an das

 

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Referat 82 - Angewandte Geologie, Georisiken | TöB

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

 

wird darum gebeten, die Antragsunterlagen auf Datenträger (CD/DVD, USB-Speichermedium) zur Verfügung zu stellen bzw. einen gültigen Zugangslink zu den Antragsunterlagen zu übermitteln. Eine Rücksendung postalisch eingereichter Antragsunterlagen erfolgt nicht.

 

Hinweis zu  Standortabfragen/Standortzustimmungen, Fremdleitungsauskünften, Bauanträgen

Bitte beachten Sie, dass sogenannte Standortabfragen/Standortzustimmungen, Fremdleitungsauskünfte oder Bauanträge, aber auch Fachanfragen oder Abstimmungsbedarf, die nur einzelne Belange betreffen, gezielt einzeln an die jeweils zuständige Fachabteilung gestellt werden müssen. In diesen Fällen besteht keine Notwendigkeit der Bündelung. So verkürzt sich ggf. auch die Bearbeitungsfrist. Bitte sorgen Sie in jedem Fall für die Einreichung vollständiger Antragsunterlagen, möglichst digital.

Hinweis zu Datenabfragen

Zur Vorbereitung von Planungsvorhaben können vielfältige Informationen zu Geofachdaten innerhalb Thüringens im Geoproxy unter: https://www.geoportal-th.de/de-de/Geoproxy oder beim Kartendienst des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/kartendienst abgerufen werden. Diese Dienstleistung des TLUBN ist kostenfrei.

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