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Strahlenschutz

Industrielle Absetzanlage Culmitzsch
Industrielle Absetzanlage Culmitzsch (Foto: TLUBN)
Industrielle Absetzanlage Trünzig – Renaturierungsbereich Finkenbach
Industrielle Absetzanlage Trünzig – Renaturierungsbereich Finkenbach (Foto: TLUBN)
Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH: Süddamm der industriellen Absetzanlage Culmitzsch
Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH: Süddamm der industriellen Absetzanlage Culmitzsch (Foto: TLUBN)
Radonmesspunkt für die Überprüfung des Verdachtes auf eine radioaktive Altlast
Radonmesspunkt für die Überprüfung des Verdachtes auf eine radioaktive Altlast (Foto: TLUBN)

Die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung und Aufsicht im Strahlenschutz sind das Gesetz zum Schutz vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) und die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV).

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist mit seiner Abteilung 8 unter anderem zuständig für die Genehmigung und Aufsicht im Zusammenhang mit:

  • Strahlenschutzrechtliche Genehmigung/Aufsicht der Sanierung der Uranerzbergbau-Hinterlassenschaften der Wismut GmbH
  • Radon an Arbeitsplätzen bei Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken sowie bei unter Bergaufsicht stehenden Unternehmen
  • Rückständen oder Materialien (im Sinne des StrlSchG)
  • Erstellung von Strahlenpässen für Beschäftigte in fremden Betriebsstätten (unter Bergaufsicht oder Anlage 8 StrlSchG)
  • Bescheinigung der Fachkunde für Beschäftigte von unter Bergaufsicht stehenden Unternehmen
  • Genehmigung/Aufsicht von umschlossenen Strahlenquellen in Bergbau- und Verarbeitungsbetrieben
  • Radioaktiven Altlasten und dem Verdacht auf radioaktive Altlasten
  • Sonstigen bergbaulichen und industriellen Hinterlassenschaften (im Sinne des StrlSchG)

Mit Ausnahme der im Bergbau eingesetzten Strahlenquellen (künstliche Radionuklide als radioaktiver Stoff) dient die Erfüllung der aufgeführten Aufgaben dem Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung vor natürlich vorkommenden Radionukliden. Die Strahlenschutzgesetzgebung trifft für die Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen:

  • Uran-Radium-Reihe,
  • Uran-Actinium-Reihe und
  • Thorium-Reihe

Regelungen, sobald durch menschliche Eingriffe eine erhöhte spezifische Aktivität („Radioaktiver Zerfall“) vorhanden ist. Diese Regelungen dienen dem langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit und dem Schutz der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.

Im Zusammenhang mit den Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus überwacht das TLUBN die Messungen zur radioaktiven Emission/Immission der Wismut GmbH gemäß der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten.

Darüber hinaus geht das TLUBN dem Verdacht auf radioaktive Altlasten nach und leitet bei Bedarf Untersuchungen ein bzw. lässt Sanierungsmaßnahmen durchführen.

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