Ernährungsnotfallvorsorge
geht uns alle an.
Staatliche Ernährungsnotfallvorsorge
Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist eine wesentliche Aufgabe der Land- und Ernährungswirtschaft. In Deutschland unterliegt sie dem freien Markt. Es gibt aber auch Ereignisse, in denen die Versorgung nicht allein durch den freien Markt gesichert werden kann. Dazu zählen Naturkatastrophen, Dürrezeiten, Verteidigungs- und Spannungsfälle sowie andere nicht militärische Versorgungskrisen. In diesen Fällen tritt die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge ein.
Zur Sicherstellung der staatlichen Ernährungsnotfallvorsorge hat die Bundesregierung folgende Rechtsvorschriften erlassen:
- Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG vom 04. April 2017) und die
- Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG-Datenübermittlungsverordnung — ESVGDüV vom 09. März 2023)
Das EVSG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu vorsorgenden, organisatorischen, materiellen und planerischen Maßnahmen. Somit können staatliche Stellen im Krisenfall lenkend die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichern. Die ESVGDüV dient der näheren Bestimmung der Daten, deren Übermittlung nach EVSG gefordert werden kann, sowie der Regelung der Art und Form der Datenübermittlung.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist Ansprechpartner für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des EVSG und dessen Verordnungen.
Das TLLLR koordiniert die Zuarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese liefern alle notwendigen Daten für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Private Vorsorge
Selbstverständlich können Sie auch privat einen Vorrat an Lebensmittel anlegen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien. Für Ihre Planung können Sie die vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung erstellten Vorratstabellen nutzen. Dazu gibt es auch Vorratstabellen für Vegetarier.
Weitere Informationen zur Ernährungsnotfallvorsorge
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
- hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Landkreise und kreisfreien Städte
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kontakt
Annett Plogsties
Tel.: +49 361 574151-156
annett.plogsties@tlllr.thueringen.de
Sabine Mastag
Tel.: +49 361 574151-167
sabine.mastag@tlllr.thueringen.de
Meike Ziegenhorn
Tel.: +49 361 574151-105
meike.ziegenhorn@tlllr.thueringen.de
POSTANSCHRIFT
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum
Referat 42
Naumburger Straße 98
07443 Jena