Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Liste einheimischer Nutztierrassen

Liste einheimischer Nutztierrassen

Quelle: BLE

Achtung!!!

Am 15.10.2024 wurde durch den Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen und die BLE turnusgemäß die Einstufung in die Gefährdungskategorien aktualisiert. Damit sind die diesbezüglichen Angaben in der Broschüre aus 2023 nicht mehr durchgehend aktuell. Die aktuell gültige Einstufung finden unter dem Reiter "Liste Arten" ganz unten auf dieser Seite oder direkt über diesen Link:

https://tgrdeu.genres.de/liste-einheimischer-nutztierrassen/liste-arten

Die aktuelle Broschüre kann trotzdem gerne weiter bezogen werden. Die neue Ausgabe erscheint dann in 2025.

Es gibt eine große Vielfalt einheimischer Nutztierrassen in Deutschland. Alleine bei den Großtierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege zählen wir insgesamt 81 einheimische Rassen bzw. Rassegruppen. Beim Geflügel sind es 33 Hühner-, 7 Gänse-, 9 Enten-, 3 Puten- und 3 Taubenrassen, bei den Kaninchen sind 30 Rassen als einheimisch definiert. Eine Übersicht aller einheimischen Rassen finden Sie auch in der Broschüre
Einheimische Nutztierrassen in Deutschland und Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen 2023.

Für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen für einheimische Nutztierrassen müssen Angaben über deren Gefährdungsstatus vorliegen. Dieser wird nach den Vorgaben des Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland auf Grundlage der in TGRDEU veröffentlichten Bestandszahlen bestimmt. Über den Gefährdungsstatus berät regelmäßig der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen. Dabei wird zwischen den tierzuchtrechtlich geregelten Großtieren, dem Geflügel  und den Kaninchen  unterschieden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht die BLE in TGRDEU sowie in Form einer Broschüre.
 

Die in der Roten Liste vom Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen als gefährdet eingestuften Nutztierrassen können eine Förderung erhalten. Außerdem sehen das Tierzucht- und das Tierseuchenrecht sowie die Europäische TSE-Verordnung Ausnahmen für gefährdete Nutztierrassen vor. Die von der BLE veröffentlichte Rote Liste bietet hierfür die Entscheidungsgrundlage.

Auch für den Ökolandbau besitzt die Broschüre der BLE eine Relevanz. Die EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau (Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) fordern den bevorzugten Einsatz einheimischer Nutztierrassen. Die Broschüre der BLE enthält eine vollständige Auflistung aller einheimischen Nutztierrassen. Sie leistet somit Biobetrieben, Bio-Kontrollstellen und den hierfür zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung bei ihrer Arbeit.

Gefährdungseinstufung bei Großtieren

Das Tierzuchtgesetz (TierZG) definiert eine einheimische Rasse laut §2 wie folgt:

a) eine Rasse, für die aufgrund von in Deutschland vorhandenen Tierbeständen erstmals ein Zuchtbuch begründet wurde und seitdem oder, sofern die Begründung weiter zurückliegt, seit 1949 in Deutschland geführt wird; oder
b) eine Rasse, für die ein Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber nur noch in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein Zuchtprogramm durchgeführt wird; oder
c) eine Rasse, für die das Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet wurde, aber für die mindestens seit 1949 aufgrund vorhandener Tierbestände in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein eigenständiges Zuchtprogramm durchgeführt wird.

Des Weiteren empfahl der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen, bestimmte Populationen, zwischen denen ein substantieller Austausch von Zuchttieren besteht, zu einer Rassegruppe zusammenzufassen. Diese Empfehlung wurde ebenfalls bei der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt.

Die Einstufung der einheimischen Nutztierrassen der Großtiere erfolgt hauptsächlich durch die rechnerisch ermittelte Effektive Populationsgröße (Ne). Diese wird anhand der in TGRDEU veröffentlichten Herdbuchzahlen mittels folgender Formel berechnet:

          4 x Anzahl männlicher Tiere x Anzahl weiblicher Tiere
Ne = -----------------------------------------------------------------------
           (Anzahl männlicher Tiere + Anzahl weiblicher Tiere)

Davon abweichend kann jedoch bei Vorliegen besonderer Umstände eine Nutztierrasse auch in eine andere Gefährdungskategorie eingestuft werden. Im Jahr 2013 wurde auf Empfehlung des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen die Einstufung in die Gefährdungskategorien überarbeitet. Dies betrifft vor allem die Abweichungen von der rechnerisch geschätzten Gefährdung einer Nutztierrasse. Im Sinne einer verbesserten Transparenz wurden Gründe, die eine Abweichung rechtfertigen können, definiert. Es gibt vier Gefährdungskategorien:

Nicht gefährdet (NG):

  • Effektive Populationsgröße: über 1.000
  • Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine höhere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in NG vorgesehen werden, wenn die neue oder synthetische Rasse züchterisch nicht konsolidiert ist und jederzeit aus vorhandenen Ausgangsrassen reaktiviert werden kann, die Rasse nicht in einem eigenen Zuchtbuch geführt wird und die Überführung in ein eigenes Zuchtbucht nicht beabsichtigt, die Anlage einer Kryoreserve aktuell nicht notwendig oder die Rasse weltweit so verbreitet ist, dass keine Gefährdung absehbar ist.
  • Maßnahmen: erfolgreiche Nutzung in der Landwirtschaft, keine Erhaltungsmaßnahmen erforderlich, Monitoring

Beobachtungspopulation (BEO):

  • Effektive Populationsgröße: zwischen 200 und 1.000
  • Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine höhere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in BEO vorgesehen werden, wenn die Population stabil ist und ein wirksames Zuchtprogramm zur Erhaltung der genetischen Varianz angewendet wird. Wenn Ne für die Gefährdungskategorie NG spricht, kann eine Einstufung in BEO vorgesehen werden, wenn eine nur regionale Verbreitung der Rasse, eine problematische Züchterstruktur oder die Dynamik des Bestandsrückgangs für ein Gefährdungspotenzial sprechen.
  • Maßnahmen: Tiefkühllagerung von Samen erforderlich, Monitoring

    Erhaltungspopulation (ERH):
  • Effektive Populationsgröße: unter 200
  • Mögliche Abweichungen: Wenn Ne für eine geringere Gefährdungskategorie spricht, kann die Einstufung in ERH vorgesehen werden, wenn eine nur noch lokale Verbreitung der Rasse, eine sehr problematische Züchterstruktur oder die Dynamik des Bestandsrückgangs für ein erhebliches Gefährdungspotenzial sprechen.
  • Maßnahmen: Tiefkühllagerung von Samen und Erhaltungszuchtprogramme erforderlich,  Monitoring

    Phänotypische Erhaltungspopulation (PERH):
  • Rassen mit landeskultureller Bedeutung, bei welcher der Tierbestand genealogisch nicht eindeutig auf die Ursprungsrasse zurückgeführt werden kann, die Rasse bei ihrer Wiederbegründung bereits stark mit anderen Rassen vermischt oder nur auf sehr wenige Tiere zurückgegangen war oder die Rasse über mehrere Generationen nur sehr geringe Populationsgrößen aufgewiesen hat.
  • Diese Rassen können aus tierzuchtwissenschaftlicher Sicht nur noch als Rudimente verstanden werden. Es wird ein Monitoring durchgeführt.

Gefährdungseinstufung bei Kleintieren

Der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen erstellt in seinem Arbeitskreis Kleintiere die „Liste alter einheimischer Geflügelrassen in Deutschland“ und die „Liste alter einheimischer Kaninchenrassen in Deutschland“.

Als einheimische Nutzgeflügelrassen werden solche definiert, die vor 1949 auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland gezüchtet wurden und einen landwirtschaftlichen Nutzen haben oder hatten; oder die in der Bundesrepublik Deutschland erzüchtet wurden und mindestens seit 50 Jahren eigenständig durch eine in Deutschland angesiedelte Organisation anerkannt sind und nachweislich einen landwirtschaftlichen Nutzen haben oder hatten. Es werden nur die ursprünglichen Farbenschläge in der Liste geführt.

Als einheimische Kaninchenrassen sind solche definiert, die auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland vor 1949 entstanden sind oder vor diesem Zeitpunkt nachweislich in diesem Gebiet gezüchtet wurden und die einen landwirtschaftlichen Nutzen haben oder hatten. Dabei werden nur die ursprünglichen Farbenschläge in der Liste geführt, die schon vor 1949 in Deutschland gezüchtet wurden.

Die Einstufung in die Gefährdungskategorien erfolgt anhand der Gefährdungskennzahl (GK). Bei der Berechnung dieser Gefährdungskennzahl werden sowohl die Anzahl männlicher und weiblicher Zuchttiere, als auch die Anzahl der aktiven Züchter berücksichtigt. Durch die Gewichtung mit dem Faktor 2 soll der besonderen Wichtigkeit der Anzahl Züchter im Kleintierbereich Rechnung getragen werden.

                          Nm x Nw                      GK = Gefährdungskennzahl
GK = 2 x NZ + ------------                  NZ = Anzahl Züchter
                          Nm + Nw                      Nm = Anzahl männliche Tiere     
                                                                 Nw = Anzahl weiblicher Tiere


Die Gefährdungskategorien sind folgende:

I       Extrem gefährdet                                             GK < 200
II     Stark gefährdet                                                 200 < GK < 400
III    Gefährdet                                                          400 < GK < 600
IV    Beobachtung, zurzeit nicht gefährdet          GK > 600