„Lassen Sie Ihrem Erfolg keine Hemmnisse im Weg stehen“
Erfolg ist für Ihr Unternehmen sehr wichtig. Um erfolgreich zu sein, versuchen Sie, Hindernisse zu erkennen, bevor diese negative Auswirkungen haben. Der gleiche Grundsatz gilt im Binnenmarkt für die technischen Hemmnisse.
Durch das 2015/1535-Verfahren der EU soll verhindert werden, dass Hemmnisse im Binnenmarkt geschaffen werden, bevor sie tatsächlich entstehen. Die Mitgliedstaaten notifizieren ihre Rechtsetzungsvorhaben zu Erzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft bei der Kommission, die diese Vorhaben unter Berücksichtigung der EU-Rechtsvorschriften analysiert. Die Mitgliedstaaten nehmen gleichberechtigt mit der Kommission an diesem Verfahren teil und können ebenfalls zu den notifizierten Entwürfen Stellung nehmen.
Das Informationssystem über nationale technische Vorschriften
- hilft Ihnen dabei, sich über neue Entwürfe technischer Vorschriften zu informieren, und
- ermöglicht Ihnen die Mitwirkung am 2015/1535-Verfahren.
Somit ist das 2015/1535-Verfahren auch ein Instrument des Dialogs zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, in dem Sie sich Gehör verschaffen können.