Das Verfahren wurde 1983 durch die Richtlinie des Rates 83/189/EWG eingeführt. Dieses Verfahren wurde erstmals durch die Richtlinie 98/34/EG vom 22. Juni 1998 kodifiziert und durch die Richtlinie 98/48/EG vom 20. Juli 1998 geändert, hauptsächlich um seine Anwendung auf die Dienste der Informationsgesellschaft auszudehnen. Vor Kurzem wurde das Verfahren durch die Richtlinie (EU) 2015/1535 zum zweiten Mal kodifiziert.
Das 2015/1535 Notifizierungsverfahren ermöglicht der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU, die technischen Vorschriften, die Mitgliedstaaten für Erzeugnisse (gewerblich hergestellte Erzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischprodukte) und für Dienste der Informationsgesellschaft einführen wollen, vor deren Erlass zu prüfen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass diese Texte mit dem EU-Recht und den Grundsätzen des Binnenmarkts vereinbar sind. In vereinfachter Form gilt es für die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, sowie für die Schweiz und die Türkei.
Die wesentlichsten Vorteile des Verfahrens bestehen darin, dass es
- ermöglicht, neue Hindernisse für den Binnenmarkt aufzudecken, noch bevor sie sich überhaupt negativ auswirken,
- die Aufdeckung protektionistischer Maßnahmen ermöglicht,
- den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Kompatibilität notifizierter Entwürfe mit dem EU-Recht festzustellen,
- einen effizienten Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Bewertung notifizierter Entwürfe ermöglicht,
- den Wirtschaftsakteuren ermöglicht, sich Gehör zu verschaffen und ihre Aktivitäten zeitgerecht an künftige technische Vorschriften anzupassen. Dieses Mitspracherecht wird von den Wirtschaftsakteuren ausgiebig genutzt, was wiederum der Kommission und den nationalen Behörden bei der Aufdeckung von Handelshemmnissen zugutekommt,
- die Ermittlung des Harmonisierungsbedarfs auf EU-Ebene ermöglicht.