Die Bevölkerung Hessens verändert sich. Sie wird älter, zunehmend heterogener und mittelfristig wird sie schrumpfen. Diese Prozesse laufen räumlich unterschiedlich schnell und stark ab und haben grundlegende Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft.
Den sich daraus ergebenden Herausforderungen nimmt sich die Politik in der notwendigen Breite an. Die Hessische Staatskanzlei koordiniert daher eine ressortübergreifende aktive Demografiepolitik.
Hessen hat sich den Herausforderungen des demografischen Wandels schon früh gestellt: Als erstes Landesparlament hat der Hessische Landtag im Jahr 2003 eine Enquete-Kommission zum demografischen Wandel eingerichtet, die im Jahr 2007 ihren Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen für die Landespolitik veröffentlichte. Bereits seit 2004 ist der Chef der Staatskanzlei auch Demografie-Beauftragter der Landesregierung.
Gestaltungspotenziale
Die Landesregierung begreift den demografischen Wandel als positive Herausforderung, bei der nicht nur die Risiken, sondern vor allem die Gestaltungspotenziale im Vordergrund stehen. Mit einer aktiven Demografiepolitik sollen Chancen genutzt und negative Folgen vermieden beziehungsweise abgefedert werden. Daraus ergeben sich erhebliche Veränderungsnotwendigkeiten in allen Politikbereichen mit dem Bedarf an differenzierten Antworten.
Vier definierte Handlungsfelder
In Hessen gibt es bereits zahlreiche gute Ansätze und Aktivitäten, so wurde 2014 zu Beginn der 19. Legislaturperiode ein Kabinettsausschuss Demografie eingesetzt. Im Kabinettsausschuss werden vorhandene Ansätze thematisch gebündelt und koordiniert weiterentwickelt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels zielgerichtet zu begegnen. Dazu hat die Landesregierung im Rahmen der Demografie-Strategie der Landesregierung vier Handlungsfelder definiert. Die Landesregierung hat sich auch für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, an diesen Handlungsfeldern weiter zu arbeiten, um den demografischen Wandel in Hessen positiv zu gestalten.