Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung

Aufgaben

Der Sozialbeirat hat insbesondere die Aufgabe, in einem Gutachten zum jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Das Gutachten ist gemeinsam mit dem Rentenversicherungsbericht den gesetzgebenden Körperschaften bis Ende November jedes Jahres zuzuleiten. In diesem Gutachten wird nicht nur Stellung zum Rentenversicherungsbericht, sondern auch zu aktuellen Entwicklungen in der Alterssicherung genommen. Weiterhin werden zu gegebenem Anlass Sondergutachten zu speziellen rentenrelevanten Themen veröffentlicht.

Darüber hinaus hat sich aus der jahrzehntelangen Zusammenarbeit des Sozialbeirats mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine gelegentliche und auf Neuregelungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bezogene Beratung der Bundesregierung ergeben.

Der Sozialbeirat tagt meist sechsmal jährlich. An den Sitzungen des Sozialbeirats nehmen neben den Mitgliedern üblicherweise auch Vertretende einzelner Bundesministerien (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) als Beobachtende teil.