Sowohl in der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen als auch in der Extremwetterrichtlinie-Wald kommt es zu einer deutlich verzögerten Bearbeitung von Förderanträgen.
Aufgrund unvorhergesehener technischer Probleme der Fördersoftware wurden für Neuanträge zur Antragsfrist 01. September 2023 in den Förderbereichen B1 Vorarbeiten, B2 Waldumbau, B3 Jungbestandspflege, D1 Forstwirtschaftlicher Wegebau und in III.3 Wiederaufforstung sowie in den nicht-fristgebundenen Förderbereichen B5 Bodenschonende Holzernte und B7 Waldentwicklung Bewilligungsbescheide außerhalb des automatisierten Systems erstellt und an die Waldbesitzenden postalisch versandt. Dieser Umstand bedingt eine erforderliche Nacherfassung und Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde in der Fördersoftware. Erst mit der Nacherfassung ändert sich der Bearbeitungsstatus im Agrarportal. Sodann ist eine Schaltfläche zur Einreichung des Auszahlungsantrages für die Antragstellenden im Agrarportal sichtbar und verfügbar.
Die Auszahlung der Zuwendung kann ausschließlich im Agrarportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt werden.
Die Bewilligungsbehörde ist seit Kurzem in der Lage, Bewilligungen zu eingangs erwähnten Förderanträgen in den Bereichen - B1 Vorarbeiten, B2 Waldumbau, B3 Jungbestandspflege, B5 Bodenschonende Holzernte, B7 Waldentwicklung, D1 Forstwirtschaftlicher Wegebau, B5 Bodenschonende Holzernte, B7 Waldentwicklung und in III.3 Wiederaufforstung - sukzessive im System zu erfassen und zu bewilligen. Aufgrund der hohen Anzahl nachzupflegender Förderanträge empfiehlt die Bewilligungsbehörde eine regelmäßige, eigenverantwortliche Überprüfung hinsichtlich der möglichen Abgabe des Auszahlungsantrages im Agrarportal durch die Antragstellenden.