Neutrale, kompetente und kostenlose Beratung
Lassen Sie Ihr Anliegen durch unsere Fachspezialisten prüfen.
Krankenversicherungen - ein komplexer und komplizierter Bereich. Schnell können hier Unklarheiten oder Missverständnisse entstehen.
Mit ihrem fundierten Wissen und eigenen Ansprechpersonen bei den Krankenversicherern kann die Ombudsstelle dazu beitragen, Unklarheiten zu beseitigen, Missverständnisse zu beheben und Fehler zu korrigieren.
Die Ombudsstelle befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Sie ist zuständig für die obligatorische Krankenversicherung sowie die von Krankenkassen angebotenen Zusatz- und Taggeldversicherungen.
Die Ombudsstelle Krankenversicherung ist eine privatrechtliche Stiftung und in dieser Eigenschaft neutral. Sie beurteilt Anfragen nach geltendem Recht und ist unabhängig.
Wann ist die Ombudsstelle zuständig?
Obligatorische Krankenpflege-versicherung nach KVG
Zusatzversicherung nach VVG
Kranken-Taggeldversicherung nach KVG oder VVG
Wann ist die Ombudsstelle nicht zuständig?
Rechtsschutzversicherung / Anwalt
Verfügung / Gerichtsverfahren
Streit mit Leistungserbringer
Überprüfung von Prämien
Prämienverbilligung
Diese Themen beschäftigen Versicherte
Krankenkassen-Wechsel
Um die Grundversicherung wechseln zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt es an einer oder mehreren dieser Voraussetzungen, verweigert der bisherige Versicherer den Austritt. In diesen Fällen überprüfen wir die Gründe für den gescheiterten Wechsel.
Doppelversicherung
Ein misslungener Wechsel in der Grund- oder Zusatzversicherung kann zu einer Doppelversicherung führen. Bei der Grundversicherung intervenieren wir bei den Krankenkassen, damit die gesetzlich untersagte Doppelversicherung aufgehoben wird. Bei der Zusatzversicherung, in der eine Doppelversicherung zulässig ist, prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten, um eine unerwünschte Doppelversicherung rückwirkend oder auf den nächstmöglichen Zeitpunkt aufheben zu lassen.
Verspäteter Beitritt zur Grundversicherung
Wer der Grundversicherung verspätet beitritt, muss einen Prämienzuschlag bezahlen und trägt das Risiko, dass die Krankenkasse vor dem Beitritt bezogene Leistungen nicht vergütet. In diesen Fällen prüfen wir, ob der Beitritt tatsächlich verspätet war und ob die Höhe des Prämienzuschlages gerechtfertigt ist.
Anzeigepflichtverletzung
Im Rahmen des Abschlusses einer Zusatzversicherung müssen Versicherte einen Gesundheits-Fragebogen ausfüllen (Anzeigepflicht). Wurde dieser nicht korrekt ausgefüllt, kann der Versicherer die Zusatzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und Leistungen verweigern. Bei einer solchen Kündigung eines Versicherers prüfen wir, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Kostenbeteiligung
Die Versicherten müssen sich an den Behandlungskosten beteiligen. In der Grundversicherung besteht diese Beteiligung aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag. Auch in der Zusatzversicherung gibt es Kostenbeteiligungen. Wir überprüfen, ob die Anrechnung einer Kostenbeteiligung korrekt ist oder erklären Versicherten die Abrechnung ihrer Krankenkasse.
Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung
Falls Versicherte mit einer Kostenablehnung der Versicherung nicht einverstanden sind, prüfen wir deren Korrektheit. Stellen wir fest, dass die Abrechnung der Krankenkasse korrekt ist, erläutern wir den Versicherten die rechtlichen oder vertraglichen Grundlagen für die Ablehnung.
Angeschlossene Krankenversicherungen
Krankenkasse Institut Ingenbohl