1. EFRE-Förderaufruf und Start der Bewerbungsphase

22. Januar 2024

Förderschwerpunkt „Touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0)“ im Rahmen des Förderprogramms öffentliche Tourismusinfrastruktur

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt im Rahmen des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms für die Förderperiode 2021-2027 im spezifischen Ziel 1.3 „Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen“ die Schaffung touristischer Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien.

Ziel des Förderaufrufs ist es, den Tourismus in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der digitalen Transformation mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten weiterzuentwickeln und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Anwendung digitaler Technologien kann Angebote besser erlebbar machen, neue Angebote schaffen und Potenziale eröffnen sowie Prozesse optimieren.

Start der Bewerbungsphase

Das zweistufige Verfahren besteht aus einer aussagekräftigen Bewerbung in der ersten Stufe (Bewerbungsphase) und einem formalen Förderantrag in der zweiten Stufe (Antragsphase) durch die erfolgreichen Bewerber. 

Bewerbungen mit Projektvorschlägen können ab dem 22. Januar 2024 bis zum 1. Juli 2024 eingereicht werden. Es können nur Teilnahmeanträge mit Bewerbungen in diesem Zeitfenster eingereicht werden.

Was kann gefördert werden?

Fördergegenstand sind Investitionen in innovative, saisonunabhängige und digital unterstützte Angebote der öffentlichen Tourismusinfrastruktur; dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie sein. Hiervon umfasst sind erlebnisorientierte Besuchereinrichtungen als multifunktionale Einrichtungen für verschiedene Gästebedürfnisse oder als Einrichtungen zur Vermittlung von Natur- und Kulturerben, die imageprägend für Rheinland-Pfalz sind. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen. 

„Digitale Technologien“ meint hier vor allem fortschrittliche Hard- und Softwaretools der Informations- und Kommunikationstechnologie, deren Vernetzung mit Big Data z. B. für Echtzeitanwendungen sowie digitale Medientechnologien wie Virtual Reality, Augmented Reality, Künstliche Intelligenz für Sprachassistenz und Bilderkennung, Servicerobotik, Sensorik. Sie werden für Prozessinnovationen eingesetzt, beispielsweise im Rahmen der Besucherinformation und -lenkung oder zur Differenzierung des touristischen Produktes bzw. der touristischen Dienstleistung durch digital unterstützte Erlebnisse.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden im Download-Bereich rechts auf dieser Seite. Hinweise zu Mindestanforderungen, Zuwendungsvoraussetzungen sowie zur Abgrenzung von förderfähigen und -würdigen zu nicht förderfähigen und –würdigen Sachverhalten finden sich ebenfalls in gesammelter Form im Leitfaden. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift (VV) „Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur“ vom 20. April 2023 und die VV IBW-EFRE vom 21. Dezember 2022.

Wer kann sich bewerben?

Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen als Träger der Maßnahme, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände

Wie kann ich mich bewerben?

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können vom 22. Januar bis 1. Juli 2024 elektronisch per E-Mail an die Adresse Foerderung_Tourismus(at)mwvlw.rlp.de unter dem Betreff „Teilnahmeunterlagen zum 1. Förderaufruf im Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur“ eingereicht werden. Eine vollständige Bewerbung erfolgt mit folgenden Unterlagen unter obligatorischer Verwendung der vorgegebenen Vorlagen:

  • Ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmebestätigung
  • Ausgefülltes Bewerbungsformular (Excel-Tabelle)
  • Ausgefüllte Formblätter: Projektbeschreibung, Gesamtkonzept, Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation
  • Detaillierte Ausgabenauflistung über die Gesamtausgaben der geplanten Investition nach DIN 276, untergliedert nach Werken und sofern erforderlich mit Massen- und Einheitspreisen inklusive Brutto und Nettoangaben (eigenes Dokument ohne Vorlage)
  • Nachweis der Vollfinanzierung (eigenes Dokument ohne Vorlage, siehe Nr. 5.6 Bewerbungsformular)

Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit einer E-Mail vollständig einzureichen. Bewerbungen mit wesentlichen Lücken können im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Auch formlose Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Eine Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt vor Ablauf der Bewerbungsfrist nicht durch das MWVLW.

Die in der Bewerbung gemachten Angaben sind verbindlich. Im Falle einer späteren Bewilligung ist deren Umsetzung in der angegebenen Art bzw. Höhe sicherzustellen. Nicht aufgeforderte Bewerbende sind nicht dazu berechtigt einen formalen Antrag zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Einreichung der Bewerbung bzw. einer etwaigen späteren Aufforderung zur formalen Antragsabgabe über das EFRE-Kundenportal kein Anspruch auf eine tatsächliche Förderung abgeleitet werden kann.

Fördergebiet

Stärker entwickelte Regionen (SER):

Region Koblenz mit der kreisfreien Stadt Koblenz, Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück- Kreis sowie Region Rheinhessen-Pfalz mit den kreisfreien Städten Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms, Zweibrücken und den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis, Mainz-Bingen, Südwestpfalz) 

Übergangsregion (ÜR):

Region Trier mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier

Fördervolumen

Für den Förderaufruf stehen in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit ca. 8 Mio. Euro zur Verfügung, davon rund 4,8 Mio. Euro in den SER und 3,2 Mio. Euro in der ÜR. 

Der Fördersatz beträgt in der Regel in SER maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben, in ÜR maximal 60 %. In beiden Regionenkategorien erfolgt eine Aufstockung mit Landesmitteln auf bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben.

Verfahren

Es ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen, bestehend aus einer Bewerbung im vorgelagerten Förderaufruf und folgendem formalen Antrag durch die im Förderaufruf als Antragsberechtigte ermittelten Bewerber. Der vorgelagerte Förderaufruf dient dazu, bereits vor der für die Interessenten aufwendigeren Antragstellung diejenigen Projekte zu ermitteln, die die Auswahlkriterien erfüllen, am besten in das Förderprogramm passen und eine maximale Wirkung der Förderung erwarten lassen. 

Die Projektauswahl im Förderaufruf erfolgt anhand von Bewertungskriterien, die mit dem Förderaufruf bekannt gegeben werden. Sie finden diese Projektauswahlkriterien sowie deren Gewichtung im Downloadbereich rechts auf dieser Seite. Dort finden Sie ebenfalls einen Leitfaden mit detaillierter Beschreibung des Bewerbungsverfahrens und Auswahlprozesses.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Referat 8308 – Tourismuswirtschaft und Investitionsförderung Tourismus

Foerderung_Tourismus(at)mwvlw.rlp.de

Ansprechpartnerin:
Nicole Dawood-Klein
Nicole.Dawood-Klein(at)mwvlw.rlp.de
Tel.: +49 6131 162196

Aktuelles

Bewerbungen konnten vom 22. Januar 2024 bis zum 1. Juli 2024 eingereicht werden. Die Bewertung der fristgerecht eingereichte Bewerbungen anhand der vorab festgelegten und bekanntgegebenen Auswahlkriterien ist abgeschlossen.

Die ursprünglich mit insgesamt ca. 8 Millionen Euro ausgelobte Förderung aus EU- und Landesmitteln konnte um rund 3,5 Millionen Euro auf insgesamt 11,5 Millionen Euro aufgestockt werden. Insgesamt wurden 10 innovative Projekte als grundsätzlich förderfähig, förderwürdig und antragsberechtigt ausgewählt.

Nähere Informationen zu den Projekten können Sie der aktuellen Meldung „Ergebnisbekanntgabe im Bewerbungsverfahren“ entnehmen.

Die Bewerber wurden über das Ergebnis informiert und aufgefordert, nun im zweiten Schritt bis zum 15. April 2025 den Förderantrag zu stellen.