Regelungen Langholztransporte der Bundesländer
Der Transport von Langholz erfordert aufgrund des zu transportierenden Gutes regelmäßig Ausnahmen von den zulässigen Maßen der StVZO und der StVO. Mehrere Länder haben hierzu durch aufeinander abgestimmte Landeserlasse pragmatische Lösungen für die Transportwirtschaft gefunden.
Fragen zu Regelungen Langtransportein Hessen richten Sie bitte an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Das Saarland ist diesem Länderverbund beigetreten, indem die rheinland-pfälzische Regelungen Langtransporte für das Saarland für anwendbar erklärt wurde.
Regelung Schadholz Rheinland-Pfalz
Die starke Verbreitung des Borkenkäfers bedingt ein erhöhtes Aufkommen an zu transportierendem Holz. Dem trägt das Land mit einer Regelung Rechnung.