Projektförderung für Kommunen

Kommunen sind entscheidende Akteure in unserem Land. Investitionen in die soziale und kommunale Infrastruktur sichern die Lebens- und Umweltqualität, verbessern die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und geben dem Arbeitsmarkt Impulse. In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Förderprogramme, die die Kommunen bei Investitionen in ihre Infrastruktur unterstützen.

Gewerbe- und Industrieflächenstrategie

Wirtschaft/Landesplanung
Wissing/Lewentz: Ideale Standorte für Unternehmen  

Moderne, gut erschlossene Gewerbegebiete für bestehende und neue Unternehmen: Mit der Ausschreibung eines Gutachtens haben das Wirtschafts- und das Innenministerium den Startschuss für die Entwicklung der Gewerbeflächenstrategie 2030 gegeben.

„Rheinland-Pfalz bietet Unternehmen ideale Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, müssen wir bestehende Gebiete weiterentwickeln und neue Standorte erschließen“, haben Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Innenminister Roger Lewentz anlässlich des Beginns der Ausschreibung für ein umfassendes Gutachten zu Gewerbestandorten gesagt.

Wirtschafts- und Innenministerium bringen damit gemeinsam die Gewerbeflächenstrategie Rheinland-Pfalz 2030 auf den Weg, ein mit allen Akteuren abgestimmtes Industrie- und Gewerbeflächenmanagement.

„Verkehrsgünstig gelegene Standorte mit moderner Erschließung sind für die Gründung oder Weiterentwicklung von Unternehmen ausschlaggebend. Das Land wird im Wege des neuen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts Rheinland-Pfalz 2030 sein Profil als Wirtschaftsstandort noch einmal deutlich verbessern“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

„Zur Koordination der unterschiedlichen Ansprüche an die Flächen sind  eine umfassende Betrachtung der Siedlungsentwicklung und eine vorausschauende Landesplanung notwendig. Im Sinne der guten Wirtschaftsentwicklung in Rheinland-Pfalz wollen wir gemeinsam mit den Städten, Landkreisen und Gemeinden unsere Flächenpolitik zukunftsweisend ausrichten“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Das Gutachten wird zunächst als Grundlage landesweit die Verhältnisse in den bestehenden Gewerbegebieten aufnehmen. Darauf aufbauend folgt eine Potenzialanalyse, wo neue Flächen für die Unternehmensansiedlung oder -erweiterung entstehen könnten. Die Reaktivierung von aufgelassenen Altflächen aus industrieller oder militärischer Vornutzung und die Nachverdichtung in bestehenden Gewerbegebieten haben dabei Vorrang vor Neuerschließungen auf der grünen Wiese. Gleichzeitig ist gutachterlich abzuschätzen, wie viele und wie gestaltete Flächen die bestehenden und neuen Unternehmen in den kommenden etwa zwanzig Jahren landesweit nachfragen werden. Diese Modellrechnung für die Leitbranchen wird auch zukünftige Wirtschaftstrends, die fortschreitende Digitalisierung sowie neue Arbeitsplatz- und Produktionsentwicklungen in Stadt und Land berücksichtigen. Ziel ist es, die so ermittelten Bestände und Möglichkeiten mit dem voraussichtlichen Bedarf der rheinland-pfälzischen Wirtschaft in Zukunft planerisch in Einklang zu bringen.

Mit Blick auf die baldige Realisierung des Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts setzten die Minister von Beginn an auf Zusammenarbeit und Abstimmung. Ein Beirat aus Industrie- und Handelskammern und den kommunalen Spitzenverbanden begleitet den Prozess. Es besteht ständiger Kontakt zu kreisfreien Städten und Landkreisen, die teilweise bereits Entwicklungsplanungen für ihr Gebiet durchführen oder beabsichtigen. Schließlich stünden die Fachleute in den Ressorts mit den Gemeinden, Unternehmen, Wirtschaftsförderstellen und weiteren Akteuren täglich im Gespräch um die Belange vor Ort aufzunehmen, so die Minister Wissing und Lewentz.

Ansprechpartner

Thomas Burg
Telefon: 06131-16-2252

Kai Gasteyer
Telefon: 06131-16-5264

Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen

Durch die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sollen Infrastrukturträger, dies sind Gemeinden und Gemeindeverbände, bei der Erschließung bzw. dem Ausbau der zur Ansiedlung von Unternehmen erforderlichen Infrastruktur unterstützt werden. In der Regel handelt es sich um die finanzielle Begleitung von Maßnahmen zur Erschließung von auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Gewerbe- und Industrieflächen. Oftmals kann erst die Förderung der Erschließungsmaßnahmen eine Bereitstellung benötigter Flächen eröffnen und so die Basis für die Ansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen schaffen. Unternehmen profitieren durch ein interessantes Angebot attraktiver Gewerbeflächen. Es werden grundsätzlich nur solche Investitionen finanziell unterstützt, bei denen eindeutig ein Bedarf an erschlossenen Flächen nachgewiesen wurde.

Ansprechpartner

Carolin Ziegle
Telefon: 06131-16-5238
                         

Ralf Vallerius
Telefon: 06131-16-5289

Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur (landesweit)

Mit dem Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur können im Einklang mit der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz Zuschüsse für Investitionen in die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung öffentlicher Tourismusinfrastrukturen gewährt werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen des Landes durch moderne, nachhaltige, marktgerechte und erlebnisorientierte Vor-Orte-Angebote für Gäste und Besucher.

Wer kann gefördert werden?                                                                                                                                                    
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände  Zuwendungsempfänger sein. 

Was kann gefördert werden?                                                                                                                                                    
Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung  von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel: öffentliche Besucherattraktionen, Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte, Steganlagen für den Bootstourismus, Wasserwanderrastplätze, Anlaufstellen für Besucher oder Tourist-Informationen, Häuser des Gastes und Kurparke.. Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.                                                               

Wie hoch ist die Förderung?                                                                                                                                                                                                                                                       
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 Euro und 300.000 Euro (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.

Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025             
Das Vorhaben muss grundsätzlich in die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz passen. Der Fokus  der Förderung liegt auf:

  • Investitionsvorhaben, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind.
  • Vorhaben im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz, von denen Impulse für Folgeinvestitionen ausgehen (Impulsinvestitionen).
  • Innovativen Vorhaben als Anreiz zur Schaffung unverwechselbarer, imageprägender und zukunftsweisender Angebote mit Vorbildcharakter.
  • Investitionsvorhaben, die eine Optimierung der touristischen Erlebnisqualität als Grundlage für authentische und innovative Erlebnisangebote im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz bezwecken. Hierdurch sollen auch saisonverlängernde Maßnahmen sowie Vorhaben mit einem regionalen, kooperativen Ansatz gestärkt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Verfahren und Antragstellung
Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.
Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.

Kontakt und Beratung

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Referat 8308 – Tourismuswirtschaft und Investitionsförderung Tourismus
foerderung_tourismus(at)mwvlw.rlp.de
 

Nicole Dawood-Klein, Tel.: +49 6131 162196

Heike Roth, Tel.: +49 6131 165298

Helmut Wendling, Tel.: +49 6131 165239