Wissenschaftlicher Nachwuchs
Die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchs bildet eine unverzichtbare Basis für ein leistungsfähiges Wissenschafts- und Forschungssystem. Rheinland-Pfalz unterstützt daher Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei, exzellente Köpfe zu gewinnen und diesen attraktive Perspektiven zu bieten. Land und Hochschulen stellen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern ein attraktives Qualifizierungs- und Karriereangebot zur Verfügung.
Promotion
Knapp 1.000 Promotionen werden pro Jahr erfolgreich in Rheinland-Pfalz abgeschlossen, viele davon in strukturierten Promotionsprogrammen oder auch besonders wirtschaftsnah im Rahmen von InnoProm. Die Landesregierung unterstützt die Universitäten dabei, die hohe Qualität der Promotionen zu sichern und weiter zu fördern. So stehen im neuen Hochschulgesetz qualitätssichernde Aspekte im Vordergrund. Gleichzeitig wird die stärkere Einbindung von Hochschulen für angewandte Wissenschaften in das Promotionsgeschehen gefördert. Rheinland-Pfalz setzt hierbei auf das Instrument der Kooperativen Promotion und fördert diese im Rahmen gemeinsamer Forschungskollegs zwischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten.
Während ihrer Promotionsphase finden die knapp 7.000 Doktorandinnen und Doktoranden in Rheinland-Pfalz hervorragende Betreuungs- und Qualifizierungsbedingungen vor. Mit der Schaffung von Doktorandenvertretungen durch das neue Hochschulgesetz wird ihre Mitbestimmung in der Hochschule gestärkt.
Wege zur Professur
Wege zur Professur in Rheinland-Pfalz umfassen bewährte Karrierewege wie z.B. die Habilitation oder auch die Nachwuchsgruppenleitung. Rheinland-Pfalz hat daneben mit der frühen Einführung von Juniorprofessur und Tenure Track-Optionen bereits Anstrengungen unternommen, um die Karrierewege an Universitäten verlässlicher zu gestalten, und setzt diesen Weg fort. Mit der Tandem-Professur wurde ein weiterer Weg der Personalgewinnung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingerichtet:
Tenure Track-Professur
Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, Tenure Track-Verfahren als Karriereweg zur Professur zu stärken und mit dem Hochschulgesetz hierfür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Bei der Tenure Track-Professur wird die dauerhafte Übertragung einer Professur für den Fall der Bewährung innerhalb einer höchstens sechsjährigen Beschäftigungsphase zugesagt. Damit wird ein zusätzlicher transparenter und planbarer Karriereweg zur Dauerprofessur an einer Universität erschlossen.
Alle vier rheinland-pfälzischen Universitäten nehmen teil am Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (WISNA) und etablieren in diesem Rahmen insgesamt 53 Tenure Track-Professuren.
Juniorprofessur
Die Juniorprofessur als Beschäftigungskategorie hat sich in Rheinland-Pfalz bereits seit mehreren Jahren erfolgreich etabliert - 113 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren waren 2021 an den Hochschulen im Land beschäftigt. Durch die Modifizierung der Juniorprofessur im Hochschulgesetz besteht künftig ein Beschäftigungszeitraum von sechs Jahren, wodurch dieser Karriereweg deutlich attraktiver und planbarer wird. Nach drei Jahren findet eine Zwischenevaluation mit orientierendem Charakter statt.
Tandem-Professur
Um qualifizierte Fachkräfte als Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Hochschulen für angewandte Wissenschaften gewinnen zu können, wurde die Tandem-Professur eingeführt. Im Rahmen der Tandem-Professur werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denen die Berufspraxis außerhalb der Hochschule fehlt, mit einem befristeten Dienstvertrag hälftig auf eine Professur eingestellt. Mit der anderen Hälfte ihrer Arbeitskraft erfolgt eine Beschäftigung in einer Einrichtung außerhalb des Hochschulbereiches, so dass die für die Berufungsfähigkeit erforderliche berufliche Praxis erworben werden kann. Im Rahmen der Einstellung kann bereits eine dauerhafte Übertragung einer Professur unter bestimmten Voraussetzungen zugesagt werden. Auf innovative Weise erweitert die Tandem-Professur damit das Spektrum zur Besetzung einer Lebenszeitprofessur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.